Bürgerinformation der Ortsgemeinde Berghausen

Bürgerinfo zur 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Berghausen am 14.01.2025 

Berghausen.

Nach Feststellung der rechtzeitigen Einladung der Ratsmitglieder vom 05.01.2025 und der Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt Ausgabe 2/2025 stellt der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates außer für TOP 5 fest. 

Der Vorsitzende beantragt den Tagesordnungspunkt 5, Wahl Rechnungsprüfungsausschuss, bei der nächsten Gemeinderatssitzung erneut aufzunehmen und die Wahl durchzuführen.   

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 

Weitere Änderungswünsche oder Ergänzungen zu der Tagessordnung liegen nicht vor. Es wird entsprechend der veränderten Tagesordnung beraten.  

Tagesordnung:  

Öffentliche Sitzung 

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der letzten Ratssitzung 

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan 2025 

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zum III. Nachtragsvertrag zum Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Berghausen vom 26. Oktober 2015 

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Aufträgen 

TOP 5: Verschiedenes 

TOP 6: Einwohnerfragestunde 


TOP 1: Genehmigung des Protokolls der letzten Ratssitzung 

Das Protokoll der Ratssitzung vom 09.11.2024 wurde jedem Ratsmitglied am 17.11.2024 zugestellt. Die Veröffentlichung erfolgte in der Ausgabe 47/2024 im amtlichen Mitteilungsblatt. Da seitens der Gemeinderatsmitglieder keine Einsprüche oder Ergänzungen vorliegen, ist das Protokoll zu beschließen 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 


TOP 2: Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan 2025 

Der Ortsbürgermeister begrüßt Herrn Dirk Roßtäuscher von der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich. Herr Roßtäuscher stellt den Ratsmitgliedern den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 vor.  

Herr Roßtäuscher erläutert den Ratsmitgliedern den vorliegenden Haushaltsplan und geht wie gewohnt in kompetenter Weise auf die Steuerkraftzahlen, Schlüsselzuweisungen, die Umlageverpflichtungen, die geplanten Investitionen und die Fragen des Gemeinderates ein.  

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem geplanten Überschuss in Höhe von + 1.660 € ab.  Der Finanzhaushalt weist einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von + 22.100 € aus. Demnach ist der Finanzhaushalt gem. § 18 I GemHVO ausgeglichen, da der ausgewiesene Überschuss die ordentlichen Tilgungsleistungen von 0 € nach § 3 Abs. 1, Nr. 46 GemHVO deckt. Die Ortsgemeinde weist mithin eine freie Finanzspitze von 22.100 € aus. In 2024 wurde der Ankauf Baugebiet vollständig sowie die Erschließung mit einem Teilbetrag eingeplant. 

Die Restfinanzierung ist in 2025 vorgesehen. Verkaufseinnahmen sind in 2025 nach Abschluss der Erschließungsarbeiten vorgesehen. Die Maßnahme wird mit vorhandenen liquiden Mitteln finanziert.   Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt – 175.700 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem Finanzmittelüberschuss sowie vorhandenen liquiden Mitteln. Der liquide Mittelbestand der Ortsgemeinde Berghausen betrug am 30.12.2024 + 382.417 €. 

Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt nach Beratung die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der vorliegenden Form. 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja -Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltung 

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zum III. Nachtragsvertrag zum Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Berghausen vom 26. Oktober 2015 

Herr Roßtäuscher nimmt auch an den nachfolgenden Tagesordnungspunkten teil. 

Der Ortsbürgermeister stellt den Gemeinderatsmitgliedern die Historie zu dem Jagdpachtvertrag vor:   

Der ursprüngliche Jagdpachtvertrag wurde im Jahr 2015 für den Zeitraum 01.04.2016 bis 31.03.2025 mit zwei Pächtern abgeschlossen.  In 2020 wurde in dem I. Nachtragsvertrag einer der Pächter durch einen neuen Pächter ersetzt. 

Im II. Nachtragsvertag scheidet in 2023 auch der letzte ursprüngliche Pächter aus und es ist nur noch ein Pächter vorhanden.   

Mit dem III. Nachtragsvertrag wird in Artikel 1 die Pachtzeit bis zum 31.03.2030 mit dem Pächter verlängert.  

In Artikel 2 wird der § 17 des Jagdpachtvertrages vom 26. Oktober 2015 wird wie folgt ergänzt: 

(1) Sollte die Afrikanische Schweinepest die hiesige Region erreichen und seitens der zuständigen Behörde ein Jagdverbot oder Betretungsverbot des Jagdbezirks erlassen werden, so ist für diesen Zeitraum kein Pachtpreis fällig. 

(2) Zur Erfüllung der Anforderungen der PEFC-Zertifizierung, verpflichtet sich der Pächter, das langfristige Ziel der Anpassung der Wildbestände auf ein Maß, das die Verjüngung der einheimischen Baumarten ohne Hilfsmittel ermöglicht, umzusetzen und zur Bejagung bleifreie Munition zu verwenden. 

3) Bei Baubeginn zur Errichtung der geplanten Windenergieanlagen in der Gemarkung Berghausen Flur 1, erfolgt eine einmalige Reduzierung von dem Pachtpreis um 20% für das zu diesem Zeitpunkt aktuelle Jagdjahr. Unter der Begrifflichkeit Baubeginn ist der Zeitpunkt anzusetzen, bei dem die Baumaßnahmen zur Erstellung der Zuwegung an die Windenergieanlagen in der Gemarkung Berghausen aufgenommen werden.          

Weitere Änderungs- oder Ergänzungswünsche liegen seitens der Vertragspartner nicht vor.  

Beschluss: Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, den vorliegenden III. Nachtragsvertrag zum Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Berghausen vom 26. Oktober 2015 zu unterzeichnen.   

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 0 Nein -Stimmen 0 Enthaltungen 


TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Aufträgen 

Es ist aktuell keine Vergabe von Aufträgen erforderlich. 


TOP 6: Verschiedenes 

  • Information der Gemeinderatsmitglieder zu dem Sachstand WEA. Die Gestattungsverträge zur unterirdischen Leitungsverlegung für die Kabeltrasse zu den WEA Berghausen und Katzenelnbogen werden Bestandteil der nächsten Gemeinderatssitzung sein. 
  • Die Pflege der Homepage ist final noch nicht geklärt. Ein Ratsmitglied benötigt noch Bedenkzeit. 
  • Aus der Gemeinde wird der Wunsch für eine Seniorenfahrt angeregt. Der Gemeinderat wird dies aufgreifen und verfolgen. 


TOP 7: Einwohner Fragestunde 

Die anwesende Bürgerin hat keine Fragen. 


Peer Klein , Ortsbürgermeister