Bericht zur 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Burgschwalbach in der 17. Legislaturperiode (2024/2029) vom 20.03.2025
TOP 1
Eröffnung, Feststellung der Tagesordnung sowie Ordnungsmäßigkeit der Einladung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Zuhörer sowie die Ratsmitglieder und Beigeordneten. Herr Sauerwein stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Mitglieder des Ortsgemeinderates sind durch Einladung vom 07.03.2025 auf Donnerstag, 20.03.2025, 19:00 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung sind öffentlich bekannt gegeben worden. Der Vorsitzende weist auf § 22 (4) GemO hin, wonach jedes Ratsmitglied verpflichtet ist, vor Beratung und Beschlussfassung ihn zu informieren, ob hinsichtlich seiner Person ein Ausschließungsgrund nach § 22 (1) GemO vorliegt oder vorliegen könnte. Weitere Einwände oder Ergänzungen gegen die Tagesordnung ergehen nicht.
TOP 2
Information zur Betriebsprüfung Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat vom 10.12.2024 bis zum 27.01.2025 eine Betriebsprüfung nach § 28p und § 28p Abs. 1a SGB IV durchgeführt. Es wurden die Zeiträume Sozialversicherungsbeiträge 01.01.2020 bis 31.12.2023 und Künstlersozial-abgabe 01.01.2019 bis 31.12.2023 geprüft. Die in Stichproben durchgeführte Prüfung führte im gesamten Prüfzeitraum zu keinen Feststellungen hinsichtlich der Zahlung der Künstler-sozialabgabe und des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Die Prüfbescheide können bei Bedarf von den Ortsgemeinderatsmitgliedern eingesehen werden. Die Ratsmitglieder haben es einstimmig zur Kenntnis genommen. Es ist kein Beschluss notwendig.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für den Ausbau eines Wirtschaftsweges
Bekanntlich hat die Ortsgemeinde Burgschwalbach den sanierungsbedürftigen Wirtschafts-weg "Verlängerung Kettenbacher- und Feldstraße" zur Förderung beim DLR Westerwald-Osteifel angemeldet. Die beantragte Wegebaumaßnahme wurde im Rahmen eines Ortstermins am 14. März 2023 mit Behördenvertretern besichtigt und im Ergebnis als zuwendungsfähig anerkannt.
Für die Erstellung der Antragsunterlagen bedarf es der Unterstützung eines entsprechenden Ingenieurbüros. Hierzu aus vergaberechtlicher Sicht folgende Vorbemerkungen:
- Freiberufliche Leistungen sind im Rahmen von § 50 Unterschwellenvergabe-Verordnung (UVgO) grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
- Konkrete Vorgaben, wie die Rahmenbedingungen auszugestalten sind, bestehen jedoch nicht. Der Auftraggeber hat einen Ermessensspielraum bei der Anwendung des § 50 UVgO. Er ist z.B. nicht daran gehindert, bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen die förmlichen Vergabeverfahren der UVgO zu wählen.
- Unterhalb der EU-Schwellenwerte reicht es in der Regel aus, formlos drei Angebote einzuholen. Gemäß § 55 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) hat grundsätzlich eine Öffentliche Ausschreibung zu erfolgen, es sei denn, dass die so genannte "Natur des Geschäfts" eine Ausnahme rechtfertigt.
- Die entsprechenden Ingenieurleistungen können als freiberufliche Leistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € netto ohne Ausschreibungsverfahren als Direktbeauftragung vergeben werden.
- Gleichartige Leistungen sind allerdings entsprechend zu addieren.
- Ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € netto sind die Planungsleitungen durch die Zentrale Vergabestelle der Verwaltung auszuschreiben.
Das Ingenieurbüro Dankof aus Diez bietet die entsprechenden Leistungen gemäß Honorarangebot vom 18. Februar 2025 zu einem Preis von insgesamt 15.617,54 € brutto an. Es muss eine stufenweise Vergabe erfolgen, so dass für die Beantragung der Fördermittel erst einmal nur die Leistungsphase 4 zur Ausführung kommt (Honorar hierfür ca. 1.800 € brutto).
Für die Erstellung der Antragsunterlagen ist die Erstellung eines Bodengutachtens unabdingbar, so dass nach Vergabe der Ingenieurleistungen das mit der Erstellung der Antragsunterlagen beauftragte Ingenieurbüro die entsprechenden Untersuchungsbereiche festlegen und hierfür ein Honorarangebot anfordern kann.
Beschluss:
Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Burgschwalbach die stufenweise Vergabe der Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Dankof aus Diez zu dem angebotenen Honorarpreis von 15.617,54 € brutto (Leistungsphase 4 für die Erstellung der Zuwendungsunterlagen und Leistungsphasen 5-8 erst nach positivem Bewilligungs-bescheid).
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Darüber hinaus beschließt der Ortsgemeinderat Burgschwalbach schon jetzt die Vergabe der Honorarleistungen für die Erstellung eines Bodengutachtens bis zu einem Honorar von maximal 8.000 € brutto.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Abschließend beschließt der Ortsgemeinderat Burgschwalbach die Verwaltung zeitnah zu beauftragen, folgende Anträge bei der ADD zu stellen:
- Die Aufnahme der Wegegabelung ab den Bebauungsgrenzen in das Verbindungs-wegenetz.
- Die Hochstufung des Wegeabschnittes nach der Priorität II.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag; Flur 46, Flurstück 15
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für das Grundstück Flur 46, Flurstück 15, ein Bauantrag zum Abriss/Neubau einer Balkonanlage vorliegt. Der Bauantrag wurde von den Ratsmitgliedern eingesehen. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat Burgschwalbach das Einvernehmen herzustellen und dem Bauantrag zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen
Der Gemeinderat entscheidet, nach §94 Abs.3 GemO, über die Annahme von Sponsoring-leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Firma Dreck weg Biehl, Dorfplatz 3, 65558 Oberneisen, möchte der Gemeinde Burgschwalbach für die Förderung von Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerung einen Betrag in Höhe von 416,50 Euro zukommen lassen. Die Anzeige eines Zuwendungs-angebots gem. § 94 Abs. 3 GemO an die Kommunalaufsicht erfolgt. Nicht zulässig sind gem. § 94 Abs. 3 Satz 3 GemO die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist, beides trifft hier im vorliegenden Fall nicht zu.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Burgschwalbach beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen über die Annahme der Zuwendung.
Der Gemeinderat entscheidet, nach §94 Abs.3 GemO, über die Annahme von Sponsoring-leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Firma Stock-Konstruktion GmbH, Am Stollenbach 7-9, 65623 Schiesheim-Zollhaus möchte der Gemeinde Burgschwalbach für die Förderung von Kunst und Kultur (Bücherei) einen Betrag in Höhe von 300,00 Euro zukommen lassen. Die Anzeige eines Zuwendungsangebots gem. § 94 Abs. 3 GemO an die Kommunalaufsicht erfolgt. Nicht zulässig sind gem. § 94 Abs. 3 Satz 3 GemO die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist, beides trifft hier im vorliegenden Fall nicht zu.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Burgschwalbach beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen über die Annahme der Zuwendung.
TOP 6 Aktionstag am 05.04.2025
Der Aktionstag steht unter dem Motto Frühjahrsputz, Streichen – Pflanzen – Reparieren in Burgschwalbach. Jedem Projekt ist eine Patin oder ein Pate zugeordnet.
- Straßenschilder (Ralf Schwindt)
- Bushaltestelle Panröder Straße (Katharina Raake)
- Schaukasten Bachstraße (Lukas Pulch)
- Aschenbecher DGH (Daniel Sauerwein)
- Burgblickhalle (KiTraBu)
- Bestandsaufnahme Friedhof (Josef Hoffmann)
- Friedhof - Geländer (KiTraBu)
- Fahnenmast-Reparatur (Bernd Thorn)
- Blumenkästen und Beete K64 (Denise Sehr-Schön)
- Spielplätze (Dr. Anna Achenbach/Eckhard Schnee)
- Wanderwegetafel (Sabine Latza)
- Palmbachbrücke (Claudia Bender)
- Müllsammeln (Daniel Sauerwein)
KiTraBu beteiligt sich zusätzlich am Aktionstag mit den üblichen Aktivitäten, die der Verein auch schon im letzten Jahr durchgeführt hat.
Im Mitteilungsblatt Nummer 13 wird auf den Aktionstag aufmerksam gemacht, Plakate hängen in den Schaukästen rund ums DGH und im Kanal des Ortsbürgermeisters wird ebenfalls darauf hingewiesen. Treffpunkt ist der Dorfplatz, die Einteilung erfolgt vor Ort. Nach getaner Arbeit wird ein kleiner Imbiss gereicht, den Frau Claudia Sauerwein organisiert.
TOP 7 Mitteilungen des Vorsitzenden
- Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, erteilt mit Schreiben vom 18.03.2025 die Genehmigung für die Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Burgschwalbach für das Haushaltsjahr 2025.
- Die Gemeindewohnungen im Dorfgemeinschaftshaus und Kindergarten werden derzeit renoviert und könnten voraussichtlich im II. Quartal 2025 vermietet werden.
- Am Wanderweg Aartal-Schleife wird auf dem Gemeindegrundstück Am Kreuz (Aar-Höhenweg) auf Höhe der Obstbäume eine Bank errichtet; ein schönes Plätzchen zum Verweilen.
- Mit Schreiben vom 03.03.2025 hat die Deutsche Funkturm GmbH von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht und den Mietvertrag des hiesigen Funkturms bis 30.06.2031 verlängert. Die VG wird um Prüfung gebeten, ob sich bei den vertraglichen Regelungen auch die Konditionen für die Ortsgemeinde ändern.
TOP 8
Fragen der Ratsmitglieder
Es wird nach der Bekanntgabe der Brennholzvergabe gefragt. Nach derzeitigem Stand ist das Brennholz im Schlag noch nicht aufgearbeitet worden.
Es wird um Kontaktaufnahme mit der Süwag bezüglich Straßenlaternen gebeten. Es sollte eine Überprüfung erfolgen, da zu viele Laternen in Betrieb sind und nicht auf die optimalen Zeiten eingestellt sind.
Mit Beendigung der Baumaßnahmen und der damit vorangegangenen Vollsperrung der K 64 wurden offensichtlich die Haltevorgaben der Schulbusse geändert. Seit vielen Jahren hielten die Busse morgens an der Haltestelle Bachstraße A, die über eine Einbuchtung sowie ein Bushäuschen verfügt. Zwischenzeitlich wurde die Haltestelle Dorfplatz in Haltestelle Bachstraße B umgeändert und wird von den Busfahrern ausschließlich nur noch angefahren. Die Haltestelle Bachstraße B liegt direkt an der Hauptstraße und verfügt über kein Bushäuschen. Es herrscht um diese Uhrzeit starkes Verkehrsaufkommen und führt zu massiven Problemen. Verständlicherweise häufen sich die Beschwerden der Elternschaft. Nach Aussagen der Kreisverwaltung Bad Ems ist auf deren Internetseite ein Beschwerde-Portal eingerichtet. Die Eltern werden gebeten sich dorthin zu wenden. Der Vorsitzende kontaktiert noch einmal die Ansprechpartnerin vom Kreis und Josef Hoffmann auch den Landrat.
Bei der Festlegung der Parkmarkierungen der K64 bittet die Ortsgemeinde die VG um Beteiligung und Mitspracherecht.
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:26 Uhr.
Daniel Sauerwein, Ortsbürgermeister