Bürgerinformation der Ortsgemeinde Burgschwalbach

TOP 1

Eröffnung, Feststellung der Tagesordnung sowie Ordnungsmäßigkeit der Einladung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Zuhörer sowie die Ratsmitglieder und Beigeordneten.

Herr Bastian stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates sind durch Einladung vom 25.05.2024 auf Freitag, 07.06.2024, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung sind öffentlich bekannt gegeben worden.

Der Vorsitzende weist auf § 22 (4) GemO hin, wonach jedes Ratsmitglied verpflichtet ist, vor Beratung und Beschlussfassung ihn zu informieren, ob hinsichtlich seiner Person ein Ausschließungsgrund nach § 22 (1) GemO vorliegt oder vorliegen könnte. Weitere Einwände oder Ergänzungen gegen die Tagesordnung ergehen nicht.

 

TOP 2

Bebauungsplan Feldstraße

  1. Aufhebung Aufstellungsbeschluss und Satzungsbeschluss für das beschleunigte nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfes und Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 l und § 4 l BauGB

Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach hat am 21. November 2019 den Aufstellungs-beschluss und am 22. Dezember 2021 den Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB für den Bebauungsplan "Feldstraße" gefasst. Der Bebauungsplan, welcher im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt wurde, ist bislang nicht in Kraft getreten, da eine Bekanntmachung aufgrund fehlender Planunterlagen nicht möglich war. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az.: BverwG 4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verstößt § 13 b BauGB gegen EU-Recht. Nach nochmaliger Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund empfiehlt dieser aus Rechtssicherheitsgründen das Verfahren mit dem Aufstellungsbeschluss und den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gänzlich von vorne zu beginnen.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Burgschwalbach den Aufstellungsbeschluss vom 21. November 2019 und den Satzungsbeschluss vom 22. Dezember 2021 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis:  10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

  1. Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Burgschwalbach möchte im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit einen Bebauungsplan für die Errichtung von Wohngebäuden aufstellen. Planungsziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes für die Errichtung von Wohngebäuden. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke 7/2 teilweise, 7/3 teilweise, 45 teilweise, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52 und 143 in Flur 40 der Gemarkung Burgschwalbach (die Gebietsabgrenzung ist dem abgedruckten Plan, der den Ratsmitgliedern vorliegt, zu ent-nehmen).

Diese Flächen sind in der 3. – 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Ortsgemeinde Burgschwalbach als Wohnbaufläche bzw. als Sonderbaufläche (Freizeit und Sport eingeschränkt) dargestellt. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs-planes der Verbandsgemeinde Aar-Einrich sind die Flächen im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche anzupassen. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 BauGB aufgestellt. Es bedarf einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung nach § 10 Absatz 2 BauGB, da die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als die Aufstellung des Bebauungsplanes.

Das Verfahren wird im Regelverfahren durchgeführt.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Burgschwalbach für die Grundstücke 7/2 teilweise, 7/3 teilweise, 45 teilweise, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52 und 143 in Flur 40 der Gemarkung Burgschwalbach, einen Bebauungsplan im Regelverfahren mit der Bezeichnung “Feldstraße“ aufzustellen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

  1. Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach hat den unter b) gefassten Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst.

In der Sitzung wird der Planvorentwurf mit den geplanten Festsetzungen vorgestellt und es soll die Billigung beschlossen werden, so dass anschließend die frühzeitigen Beteiligungs-verfahren durchgeführt werden können.

Zu dem vorgestellten Planvorentwurf ergibt sich folgender Änderungs-/Anpassungsbedarf: (entsprechend einfügen)

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Burgschwalbach den Bebauungsplanvor-entwurf „Feldstraße“ zu billigen und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 I (in Form der Offenlage) und § 4 I BauGB durchzuführen.

Das mit der Planung beauftragte Planungsbüro Artec wird gebeten, zeitnah alle erforderlichen Unterlagen für dieses Verfahren zu fertigen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen,  0 Enthaltungen

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsprüfung 2023

Rechnungsprüfung Jahresabschluss 2023

Am 11. April 2024 erfolgte die Rechnungsprüfung für das abgelaufene Haushaltsjahr 2023. 

Bei der Prüfung wurden keine Beanstandungen festgestellt.

Das Jahresergebnis 2023 für die Ortsgemeinde Burgschwalbach wurde wie folgt festgestellt:

Das Jahresergebnis für die Ortsgemeinde Burgschwalbach wird wie folgt festgestellt: Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird mit einer Bilanzsumme von 7.002.551,99 Euro bei einem Eigenkapitalausweis in Höhe von 3.440.412,87 Euro festgestellt. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 49,13 v.H. Der in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresüber-schuss in Höhe von 14.071,74 Euro wird auf die neue Rechnung vorgetragen und mit der Kapitalrücklage verrechnet. Die im Haushaltsjahr getätigten ¸über- und außerplanmäßigen Ausgaben, laut beigefügter Aufstellung sind durch Mehreinnahmen bzw. Ausgabeein-sparungen gedeckt. Die Finanzrechnung schließt mit einer Zunahme der liquiden Mittel bzw. Verminderung der Verbindlichkeiten von +3.622,46 EURO.

Der aktuelle Schuldenstand der Ortsgemeinde beträgt:

  • Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme:  1.148.925,4
  • Kassenkredite                                             175.158,66 (2020: 400.431,28 Euro)

Beschluss:

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Schnee, beantragt:

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2023 vor. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§100 GemO).

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Burgschwalbach beschließt mit

  9 Ja-Stimmen, 0  Nein-Stimmen, 0  Enthaltungen

über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die Entlastung des Ortsbürgermeisters, Beigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich vor.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Burgschwalbach beschließt mit

 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

über die Entlastung der vorgenannten Personen.

Der Vorsitzende und der 1. Ortsbeigeordnete nehmen an der Abstimmung nicht teil.

TOP 4

Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für das Grundstück Flur 40 Flurstück 42 eine Bauvoranfrage vorliegt. In der Vergangenheit hatten wir diese Thematik bereits mehrmals auf der Tagesordnung, führte der Vorsitzende an. Der Antragsteller hat nun eine offizielle Bauvoranfrage gestellt, mit der Bitte um Entscheidung durch die zuständige Bauverwaltung. Hierzu ist das gemeindliche Einvernehmen erforderlich.

Das Grundstück liegt an einer Gemeindestraße und die Erschließung ist auch gesichert. Nach den vorliegenden Planungsunterlagen fügt sich das Bauvorhaben in die bestehende Bebauung ein. Von dem Antragsteller wurde auch zugesichert, dass die Erschließungskosten aus der Vergangenheit, die von der Ortsgemeinde getragen wurden, durch den Antragsteller erstattet werden. Der Ansicht des Vorsitzenden, dass sich das Grundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile befindet, konnte vom Gemeinderat nicht vollumfänglich Unterstützung finden. Es wäre vor einer Entscheidung durch die Bauverwaltung zu klären, ob es sich bei dem Vorhaben nicht doch um ein Areal im Außenbereich handelt. In diesem Fall müssten doch durch Satzung entsprechende Vorgaben geregelt werden, wie Umweltverträglichkeitsprüfung, etc.

Herr Bastian verwies auch auf eine Bauvoranfrage Auf der Lehmkaut, die ähnlich gelagert sei, Grundstück außerhalb des Bebauungsplans, und hierzu das Einvernehmen erteilt wurde.

Auch unter Berücksichtigung, dass zurzeit kein Bauland durch die Ortsgemeinde zur Verfügung gestellt werden kann, sollte trotzdem vor einer Entscheidung die Stellungnahme durch die Kreisbauverwaltung eingeholt werden. Eine Beschlussfassung wurde vertagt.

TOP 5

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende gibt folgendes bekannt:

  1. Im Rahmen der Auflösung des Frauenchors wurde der Ortsgemeinde das restliche Vermögen gespendet. Diese Zuwendung soll nicht zur Haushaltsdeckung herangezogen werden, sondern für allgemeine Zwecke in der Burgblickhalle, Dorfplatz oder Friedhof.
  2. Der Vorsitzende informierte noch über den Sachstand zum Ausbau der Kreisstraße.
  3. Durch den Verbandsgemeinderat wurden im Vorfeld zum neuen Flächennutzungsplan neue Flächen für Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Aar- Einrich ausgeworfen. Unser geplanter Windpark wurde nicht mehr berücksichtigt. Nach Auffassung des Gemeinderates sollte die Ortsgemeinde eine rechtliche Würdigung des Planungsvorhabens und des Beschlusses des Verbandsgemeinderates in Auftrag geben. Die Verwaltung war über unsere langjährigen Planungen bestens informiert und hat uns trotzdem nicht über die gravierenden Änderungen im Flächennutzungsplan informiert, führte der Vorsitzende verärgert an. Durch angebliche Fristen zur Abgabe der Unterlagen an die Planungsgemeinschaft wurde ein Druck auf den Verbandsgemeinderat ausgeübt, der dann den Vorgaben der Verwaltung folgte.
  4. Die Palmbachbrücke In der Au wurde durch einen Sachverständigen geprüft. Es wurden keine gravierenden Mängel festgestellt. Nach Rücksprache mit der Verwaltung, ist zurzeit nichts zu veranlassen.
  5. Die Römerquelle ist immer noch nicht nutzbar, da durch die Stauung in dem Aarbett kein Abfluss des Quellwassers möglich ist. Hierzu werden auch noch weitere Gespräche mit der zuständigen Stelle, SGD Nord geführt. Ein besonderer Dank gilt der hiesigen Feuerwehr, die schon versucht hatte, den Abfluss freizubekommen.

TOP 6 

Fragen der Ratsmitglieder

  1. Es wurde darauf hingewiesen, dass am Grünschnittplatz seit Monaten ein Fahrzeug abgestellt wurde, welche zwar noch zugelassen ist, die TÜV-Prüfung aber nicht gegeben sei. Hierzu wurde vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass die Ordnungsverwaltung bereits vor Ort war und die Umsetzung des Fahrzeuges veranlasste.
  2. Die Kappung eines Baumes am Eingang zum jüdischen Friedhof, rechter Torpfosten, wird angeraten.
  3. In der Feldstraße sollte wieder ein Haltverbot während der Erntezeit eingerichtet werden, bzw. die bestehende Halteverbotsanordnung ergänzt werden.
  4. Es wurde auch angefragt, ob die Holzvergabe 2023 abgeschlossen sei. Hierzu wird sich der Vorsitzende mit der Forstverwaltung in Verbindung setzen.
  5. Es wurde nach dem Sachstand zur Errichtung eines neuen Mobilfunkmastes im Bereich des Palmbachtales, in Richtung Panrod angefragt. Herr Bastian teilte hierzu mit, dass eine geeignete Fläche im Staatswald, unter halb des Oberhäuserhofes, gefunden wurde. Eine geeignete Stelle im Gemeindewald wurde nicht gefunden.

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung gegen 20:24 Uhr.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

Ehrenfried Bastian, Ortsbürgermeister