Bürgerinformation der Ortsgemeinde Burgschwalbach-1

Burgschwalbach.

Eröffnung, Feststellung der Tagesordnung sowie Ordnungsmäßigkeit der Einladung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die ausscheidenden und zukünftige Ratsmitglieder, Herrn Biebricher von der Verwaltung, die Presse, Zuhörer und entgegen dem Protokoll zum Schluss den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Herrn Marcel Willig, dem der Vorsitzende besonders zur Wahl zum Ersten Kreisbeigeordneten gratuliert.

Herr Bastian übermittelt dem erkrankten Verbandsbürgermeister Lars Denninghoff die besten Genesungswünsche.

Herr Bastian stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates sind durch Einladung vom 19.06.2024 auf Donnerstag, 4. Juli 2024, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung sind öffentlich bekannt gegeben worden.

Der Vorsitzende weist auf § 22 (4) GemO hin, wonach jedes Ratsmitglied verpflichtet ist, vor Beratung und Beschlussfassung ihn zu informieren, ob hinsichtlich seiner Person ein Ausschließungsgrund nach § 22 (1) GemO vorliegt oder vorliegen könnte. Weitere Einwände oder Ergänzungen gegen die Tagesordnung ergehen nicht.

TOP 1

Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder

Die neu gewählten Ratsmitglieder werden durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Ehrenfried Bastian per Handschlag auf die § 20, 21 und 30 der GemO für die Legislaturperiode 2024/2029 verpflichtet.

Der scheidende Ortsbürgermeister bedankt sich an dieser Stelle bei den Ratsmitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschte dem neuen Rat ein gutes Miteinander im Interesse der Gemeinde. Herr Bastian sprach auch noch einige Projekte und Herausforderungen für die Zukunft an, wie Fertigstellung der Bur, erneuerbare Energien, Fertigstellung K64, Hochwasserschutzkonzept und Erschließung den Baugebietes Feldstraße.

TOP 2

Wahl des Ortsbürgermeisters, Ernennung des Ortsbürgermeisters

Von dem Fraktionssprecher der SPD, Herr Hoffmann, wird zur Wahl des Ortsbürgermeisters Herr Daniel Sauerwein vorgeschlagen. Dem Wunsch von Ratsmitgliedern, dass vor der Wahl eine Aussprache (Vorstellung) zum Kandidaten geben sollte, wurde nicht entsprochen, da dies die gesetzlichen Vorgaben nicht vorsehen

Es gehen keine weiteren Wahlvorschläge ein. Es wird in geheimer Wahl gewählt.

Wahlergebnis: 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung.

Herr Sauerwein nimmt die Wahl an. Herr Bastian ernennt den neuen Ortsbürgermeister, vereidigt ihn und überreicht die Ernennungsurkunde.

Herr Bastian nimmt nun seinen Sitz als Ratsmitglied im Plenum ein. Herr Sauerwein leitet nun die Sitzung

TOP 3

Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Verpflichtung und Amtseinführung

a) 1. Beigeordneter

Zur Wahl des 1. Beigeordneten wird Herr Stefan Biebricher vorgeschlagen. Es gehen keine weiteren Wahlvorschläge ein. Es wird in geheimer Wahl gewählt.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.

Herr Biebricher nimmt die Wahl an. Herr Sauerwein ernennt den neuen 1. Ortsbeigeordneten, vereidigt ihn und überreicht die Ernennungsurkunde.

b) Beigeordneter

Zur Wahl des 2. Beigeordneten wird Herr Friedrich-Wilhelm Gethmann 

vorgeschlagen. Es gehen keine weiteren Wahlvorschläge ein. Es wird in geheimer Wahl gewählt.

Abstimmungsergebnis:  13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung.

Herrr Gethmann nimmt die Wahl an. Der Vorsitzende ernennt den neuen Beigeordneten und überreicht die Ernennungsurkunde.

Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der Beigeordneten sind besondere Niederschriften angefertigt, die Bestandteile des Originalprotokolls sind.

Das gute Votum der Ratsmitglieder bei der Wahl der Beigeordneten wertet der Vorsitzende für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den nächsten Jahren.

TOP 4

Wahl der Mitglieder für die Ausschüsse der Ortsgemeinde

Bei der Besprechung am 18.06.2024 sprachen sich die Fraktionssprecher und Beigeordneten dafür aus, einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Bildung der Ausschüsse einzureichen.

Nach § 45 Abs.1S.2 GemO (Unechte Mehrheitswahl) kann bei der Vorlage eines gemeinsamen Wahlvorschlags von den zeitintensiven Wahlvorgängen abgesehen werden und hierüber per Handzeichen abgestimmt werden, erläutert der Vorsitzende. Das Sitzverteilungsverhältnis wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung ermittelt: SPD 4 Mitglieder, CDU 3 Mitglieder.

Per Akklamation beschließt der Gemeinderat über den Vorschlag im Rahmen der Unechten Mehrheitswahl per Handzeichen abzustimmen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt über den vorliegenden, gemeinsamen Wahlvorschlag zur Ausschussbesetzung.

15 Ja:   0 Nein:  0 Enthaltungen:

Über den gemeinsamen Wahlvorschlag

Der Wahlvorschlag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

TOP 5

Ehrungen und Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder,

Herr Sauerwein bedankt sich bei den folgenden Ratsmitgliedern, die dem Gremium nicht mehr zur Verfügung stehen und überreicht ein Geschenk:

Volker Gapp, Marianne Schneider, Ulrich Ohlemacher, Jan-Eric Hoffmann

Der erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Marcel Willig, bedankte sich bei dem scheidenden Ortsbürgermeister Ehrenfried Bastian für seine langjährige kommunalpolitische Tätigkeit und überreichte ein Präsent.

Die Ehrenurkunde des Städte- und Gemeindebundes für langjährige Tätigkeiten im Gemeinderat überreichte Herr Willig an Eckhard Schnee (20 Jahre), Josef Hoffmann (20Jahre), Ulrich Ohlemacher (25 Jahre), Ehrenfried Bastian (27 Jahre, Frieder Gethmann (31 Jahre) und an Bernd Thorn (33 Jahre)

TOP 6

Geschäftsordnung des Gemeinderates

Die Mustergeschäftsordnung der Gemeinderäte gilt nur so lange, bis der Gemeinderat eine eigene Geschäftsordnung beschlossen hat, führt der Vorsitzende an.

Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt, § 37 GemO. Nach der Wahl hat der Gemeinderat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen, bis dahin gilt die alte Geschäftsordnung weiter. Kommt innerhalb eines Jahres kein Beschluss zustande, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Landes weiterhin, teilt Herr Sauerwein dem Rat mit.

Da wir sind in den letzten Jahren ohne eigene Geschäftsordnung ausgekommen sind, kann auch weiterhin auf die Mustergeschäftsordnung vertraut werden, ist die Meinung der anwesenden Ratsmitglieder.

Die von der Verwaltung vorgelegten neue Entwürfe der Geschäftsordnung für Gemeinderäte, soll auf einer der nächsten Sitzungen beraten werden.

TOP 7

 Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Bauvoranfrage Flur 40, Flurstück 42

Bereits auf der letzten Ratssitzung hat sich der Rat dieser Thematik angenommen. Vor Beschlussfassung sollte geklärt werden, ob das Grundstück im Außenbereich liegt oder noch im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegt. Nach Auswertung der Angaben im Flächennutzungsplan handelt es sich bei dem Grundstück um ein Areal im Außenbereich.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Burgschwalbach beschließt mit

 0 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

über die Bauvoranfrage Flur 40, Flurstück 42, soweit die von der Ortsgemeinde geleisteten Ausbaubeiträge (Zwischenstück Rückershäuser Straße / Hinter den Zäunen) im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages erstattet werden.

Der Bauvoranfrage wurde somit nicht das Einvernehmen erteilt.

TOP 8

Mitteilungen des Vorsitzenden

Es liegen keine Mitteilunge vor

TOP 9

Fragen der Ratsmitglieder

Es werden keine Fragen an den neugewählten Ortsbürgermeister gerichtet.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung gegen 19:10 Uhr.