Bürgerinformation der Ortsgemeinde Flacht

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates sind durch Einladung vom 02.06.2024 auf Donnerstag, den 20.06.2024, 19.30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen geworden. 

zu TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 

 Der Vorsitzende begrüßt die Versammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Ein besonderer Gruß gilt Frau Grajewski vom Ingenieurbüro Karst. Vor Einstieg in die Tagesordnung bedankt sich der Vorsitzende bei den Ortsbeigeordneten, den Rats- und Ausschussmitgliedern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in der mit dieser Sitzung abgelaufene Legislaturperiode.  

Er hebt einige Projekte, wie z.B. die Erweiterung der Kita, den Ausbau der Schulstraße, die Ausweisung eines Neubaugebiets, die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sowie die Durchführung vieler Veranstaltungen für Jung- und Alt hervor. Im Anschluss gratuliert er allen wiedergewählten und neu gewählten Ratsmitglieder. Ein Dank spricht er auch den ausscheidenden Ratsmitgliedern für das Engagement und den Einsatz der letzten Jahre aus.  


zu TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023 

Sachverhalt: 

Der Vorsitzende übergibt das Wort dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss, Alexander Schwarz.  

Der Vorsitzende Alexander Schwarz teilte mit, dass die Rechnungsprüfung am 28.05.2024 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Katzenelnbogen durchgeführt wurde. 

Von den Mitgliedern waren die nachfolgend genannten erschienen: 

  • Erika Müller-Kuhmann 
  • Volker Nicodemus 
  • Alexander Schwarz (Vorsitzender) 
  • Roland Koch 

Anwesend aber nicht stimmberechtigt waren: 

  • Timo Schneider, Ortsbürgermeister 
  • Torsten Heuser, Finanzverwaltung VG Aar-Einrich 


Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Teilrechnungen und dem Anhang der Ortsgemeinde Flacht für das Haushaltsjahr 2023 geprüft. Dem Jahresabschluss waren alle Anlagen der Rechenschaftsbericht, die Anlageübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitsübersicht und die Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen beigefügt. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Prüfung gemäß § 112 GemO nach pflichtgemäßem Ermessen auf die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss der Ortsgemeinde sowie die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses konzentriert. Die Rechnungsprüfung erfolgte anhand ausgewählter Fragen zum Jahresabschluss. Die Rechnungsprüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Die Finanzabteilung wird um Auskunft gebeten, ob bereits jetzt Auskünfte zur Grundsteuerbemessung 2025 gegeben werden können. 

Der Jahresabschluss 2023 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 5.958.906,13 Euro bei einem Eigenkapital in Höhe von 2.858.646, 58 Euro aus (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO). Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 408.672,08 Euro ab. Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 301.729,08 Euro. 

Beschluss: 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2023 in der vorgelegten Form. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).  

Ortsbürgermeister Timo Schneider, 1. Ortsbeigeordneter Walter Rump, 2. Ortsbeigeordneter Thomas Scheid, und die 3. Ortsbeigeordnete Roswieta Werner (ohne Stimmrecht) haben an der Beratung und Beschlussfassung zu TOP 3 nicht teilgenommen(§9 GemO) und hielten sich in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaal auf. 

zu TOP 3: Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des  Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich 

Sachverhalt: 

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich vor. (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO) 

Beschluss: 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO)  Ortsbürgermeister Timo Schneider, 1. Ortsbeigeordneter Walter Rump, 2. Ortsbeigeordneter Thomas Scheid, und die 3. Ortsbeigeordnete Roswieta Werner (ohne Stimmrecht) haben an der Beratung und Beschlussfassung zu TOP 3 nicht teilgenommen(§9 GemO) und hielten sich in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaal auf. 

zu TOP 4: Beratung und Beschlussfassung eines BAT-Konzept zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz 

 Sachverhalt: 

Aufgrund der seit längerem bestehenden FSC- bzw. PEFC-Zertifizierungen musste schon bisher der Schutz u. a. von alten und toten Bäumen im Wald als wichtiger Lebensraum bedrohter Arten auch formal nachgewiesen werden. Grundlage war bislang in den Forstverbänden Lahn-Aar und Lahn-Esterau das „Konzept Totholz“ vom 01.10.2011. Dieses „Konzept Totholz“ genügt jedoch nicht mehr den veränderten Rahmenbedingungen: 

Auch für die Förderung “Klimaangepasstes Waldmanagement“ müssen dauerhaft zu erhaltende (Biotop-)bäume nachgewiesen werden. Aus Gründen der Arbeitssicherheit sollen Biotopbäume nicht mehr einzelbaumweise sondern in kleinen Gruppen ( 5 bis 15 Bäume) ausgewiesen werden. Insbesondere in  FFH- und  Natura-2000-Gebieten ist die Einhaltung naturschutzrechtlicher Verpflichtungen ggf. auch im Einzelfall nachzuweisen. Die Anwendung des von Landesforsten Rheinland-Pfalz entwickelten Konzeptes zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz ("BAT-Konzept") trägt dazu bei mögliche Zielkonflikte zu minimieren und erhöhte Rechtssicherheit für die Waldbesitzer und die Waldbewirtschaftung zu erreichen. 

Aus den Reihen der Ratsmitgliedern wurde angemerkt, dass in dem BAT-Konzept eine Vermerk ist, dass dies für den Staatsforst erstellt wurde. Der Vorsitzende sollte doch bitte noch in Erfahrung bringen, ob dies denn auch für den kommunalen Wald angewandt werden kann. 

Beschluss:  

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Flacht für den Gemeindewald die Anwendung des von Landesforsten Rheinland-Pfalz entwickelten Konzeptes zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz ("BAT-Konzept"). 


zu TOP 5: Bauleitplanung im Gemarkungsbereich „Im Hamm“ (Flur 3, Flurstück 22) 

Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfes und Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren im gemeinsamen Verfahren nach § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Sachverhalt: 

Der Ortsgemeinderat hat am 23. November 2023 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung “Im Hamm“ für das Flurstück 22 in Flur 3 gefasst. 

Für den nächsten Verfahrensschritt hat das beauftragte Planungsbüro Karst einen Planvorentwurf gefertigt, welcher im Rahmen eines Projektgespräches am 26. März 2024 der Verwaltung vorgestellt wurde. 

In der Sitzung wird der Planvorentwurf mit den geplanten Festsetzungen vorgestellt und es soll die Billigung beschlossen werden, so dass anschließend die frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchgeführt werden können. 

Der Gemeinderat bitte darum sicherzustellen, dass evtl. notwendige Maßnahmen die zum Schutz von Starkregenereignissen, Schallschutz, Blendgutachten, etc. zu Lasten des Bauherrn gehen. Zugleich kann auch eine evtl. notwendige Ausgleichsfläche nicht von der Ortsgemeinde zur Verfügung gestellt werden. Hier muss der Bauherr eine entsprechende Fläche ausweisen. Es ist sicherzustellen, dass alle kosten durch den Bauherrn getragen werden. 

Die Ortsgemeinde bittet die Verwaltung dies noch einmal zu prüfen und bei Bedarf den Städtebaulichen Vertrag anzupassen. 

Beschluss:  

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Flacht den Bebauungsplanvorentwurf “Im Hamm“ zu billigen und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 I (in Form der Offenlage) und § 4 I BauGB nach § 4a II BauGB im gemeinsamen Verfahren durchzuführen. 

Das mit der Planung beauftragte Planungsbüro Karst wird gebeten, zeitnah alle erforderlichen Unterlagen für dieses Verfahren zu fertigen.  

zu TOP 6 Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte Flacht 

Folgende Gewerke wurden ausgeschrieben und stehen zur Vergabe: 

6.1 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Leistungen zur Küchenausstattung 

Sachverhalt 

 Zum Submissionstermin legten 5 Firmen ein rechtsverbindliches Angebot vor. 

Nach der Prüfung Wertung der Angebote durch die entsprechenden Fachabteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung und das Planungsbüro   wird empfohlen den Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten  an die Firma TW Gastro Service GmbH, Forsthausstraße 3, 56290  Dommershausen-Sabershausenn gemäß Angebot vom 01.06.2024 als Mindestbietende zum Gesamtbetrag von brutto 93.793,42 € zu erteilen.  

Beschluss: 

 Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Flacht den Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten an die  TW Gastro Service GmbH, Forsthausstraße 3, 56290 Dommershausen-Sabershausenn gemäß Angebot vom 01.06.2024 als  Mindestbietende zum Gesamtbetrag von brutto 93.793,42 € zu erteilen. 

6.2 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Leistungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage 

Sachverhalt: 

Die Ausschreibung für die Baumaßnahme: Um-/Anbau Kita „Unterm Sternenzelt“ in 65558 Flacht; Errichtung einer PV-Anlage wurde am 18.06.2024 submittiert. Es wurden insgesamt sieben Angebote abgegeben. Die Prüfung und Wertung der Angebote ist noch nicht abgeschlossen. Bis auf zwei Angebote liegen die Angebote innerhalb der Kostenschätzung.  

Um zeitnah nach der Angebotsauswertung einen Auftrag erteilen zu können, wird aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung des Planungsbüro Malz vom 15.05.2024 vorgeschlagen, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter der Ausschreibung zu vergeben.  

Beschluss: 

 Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Flacht den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung am 17.07.2024 zu vertagen. Die Verwaltung soll bitte nach Prüfung einen entsprechende Beschlussvorlage zur Verfügung stellen. 

Mitteilung: 

In der 38. Sitzung wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt den Auftrag zu erteilen. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Leistungen der Trockenbauarbeiten gem. Beschluss aus der 38. Sitzung an der Kita „Unterm Sternenzelt“ in Flacht an den wirtschaftlich günstigsten Bieter vergeben wurden.  

Zum Submissionstermin lagen 5 Angebote vor.  Der Auftrag wurde an die Fa. System Trockenbau GmbH, Limburg zu einem Angebotspreis von 25.684,33 Euro (Kostenschätzung 37.191,07 Euro) vergeben.  

Der Vorsitzende teilt mit, dass aktuelle die Submission zur Vergabe folgender Leistungen erfolgt und die Beschlussfassung in der nächsten Sitzung erfolgt: 

  • Estricharbeiten 
  • Innenputzarbeiten 

 

zu TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über evtl. vorliegende Bauvoranfragen/Baugenehmigungen/Einvernehmen 

Sachverhalt: 

Der Ortsgemeinde liegt ein Antrag zur Erteilung des Einvernehmens zur Errichtung eines Carports auf Flur 8, Flurstück 17/4vor 

Der Ortsbürgermeister und die anwesenden Ratsmitglieder sind über die erneute Vorlage des Bauantrages aus dem Jahr 2023 verwundert, da man von Seiten der Ortsgemeinde bereits alles in die Wege geleitet hat, damit Bauplanungsrechtlich der Errichtung des Carports nichts im Wege steht. 

Folgende Erklärung gibt es von Seiten der Kreisverwaltung: 

„Demnach entspricht das geplante Vorhaben dem zukünftigen Bebauungsplan. Die Erklärung nach § 33 BauGB liegt vor, jedoch hat auch 

• die Ortsgemeinde bezüglich zu dem Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen solange der zukünftige Bebauungsplan noch keine Rechtskraft erlangt hat.“ 

Beschluss: 

Der Ortsgemeinderat Flacht beschießt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 17/4, Flur 8 zu erteilen. 

Nicht öffentliche Sitzung: 

zu TOP 8: Pachtangelegenheiten 

zu TOP 9: Grundstückangelegenheiten 

zu TOP 10: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 

zu TOP 11: Fragen der Ratsmitglieder 

Öffentliche Sitzung: 

zu TOP 12: Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse 

- Der Ortsgemeinderat beschließt die Abräumung eines Kaufgrabes auf dem   Friedhof Flacht/Niedernesien 

zu TOP 13: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 

Der Ortsbürgermeister, 

informiert,  

  • über den Einbau der Zeitsteuerung am Dorfbrunnen. Zugleich bedankt er sich bei Herrn Mike Schmidt für die ehrenamtliche Ausführung. 
  • über die erfolgreiche Veranstaltung anl. Fahr zur Aar. Er bedankt sich recht herzlich bei allen Helfern und Unterstützern, sowie den 
  • zahlreichen Besuchern. 
  • über die Kommunalwahlen vom 09.06.2024. Er bedankt sich noch einmal recht herzlich bei allen ehrenamtlichen Helfern. 
  • Über die Entfernung einer „Insel mit Weide“ in der Aar. Hier ist die SGD-Nord informiert. Eine Entfernung ist zeitnah angedacht, da die Insel den Abfluss der Aar verhindert und dies bei einem Starkregenereignis zu Schäden führen könnte. 

Folgende Termine werden bekannt gegeben: 

  • 25.06.2024 14.00 Uhr Verlegung Stolpersteine 
  • 29.06.2024 08.30 Uhr Arbeitseinsatz Beete B54 
  • 17.07.2024 19:00 Uhr Konstituierende Sitzung 


zu TOP 14: Fragen der Ratsmitglieder 

  • Es wurde eine Frage bzgl. des verstopften Ablauf am Dorfplatz gestellt. Der Vorsitzende hat hier eni Unternehmen bestellt, da der Ablauf durch das Eindringen einer Wurzel verstopft ist. 
  • Ein Ratsmitglied fragt an ob den Ortsgemeinden einmal die Karten mit den Flächen zur möglichen Ausweisung von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt war man auch nicht davon begeistert, dass die Ortsgemeinden im Vorfeld der Aufstellung des Flächennutzungsplans nicht ausreichend informiert und einbezogen wurden. Der Vorsitzende leitet dies an die Verwaltung weiter und bittet um Zusendung einer entsprechenden Karte mit Erläuterungen.  
  • Es wurde die Frage gestellt, ob die Pflanzkübel am Ende der Schönborner Straße entfernt werden oder man diese ggf. neu bepflanzen könnte. 

Timo Schneider, Ortsbürgermeister