Bürgerinformation zur 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Flacht in der 17. Legislaturperiode (2024/2029) vom 31.10.2024 in im Sitzungssaal (Rathaus, Schulstraße 1)
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates sind durch Einladung vom 11.10.2024 auf Donnerstag, den 31.10.2024, 19.30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen geworden.
Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben worden.
Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Flacht war nach Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Öffentliche Sitzung:
zu TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Rats- und Ausschussmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
zu TOP 2: Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung zur Herstellung einer Rasenfläche und Gehwegen auf dem Friedhof Flacht/Niederneisen
Sachverhalt:
Das im letzten Jahre geräumte Grabfeld auf dem Friedhof Flacht/Niederneisen soll als Rasenfläche angelegt werden.
Zudem soll der angrenzende Weg gepflastert werden.
Eine entsprechende Empfehlung erfolgte bereits durch den Friedhofsausschuss.
Die Ausschreibung erfolgt über die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung.
Die notwendigen Finanzmittel wurden bereits im Jahr 2024 im Haushalt der beiden Ortsgemeinden zur Verfügung gestellt. Diese sollen für das Haushaltsjahr 2025 entsprechend übernommen werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht folgt der Empfehlung des Friedhofsausschuss und beschließt die Ausschreibung zur Herstellung einer Rasen- und Pflasterfläche auf dem Friedhof Flacht/Niederneisen.
Die Ausschreibung erfolgt über die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Aar/Einrich.
zu TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe für die Pflegearbeiten auf dem Friedhof Flacht/Niederneisen
Sachverhalt:
Der aktuelle Pflegevertrag für den Friedhof Flacht/Niederneisen läuft zum 31.12.2024 aus. Im Juli wurden geeignete Bieter im Rahmen der Eignungs- und Kapazitätsprüfung abgefragt. Die Abfrage musste wegen mangelnder Beteiligung erneut durchgeführt werden. Am 18.09.2024 wurde im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb die Maßnahme „Pflegevertrag Friedhof Flacht/Niederneisen“ durch die Zentrale Vergabestelle ausgeschrieben. Die Submission fand am 08.10.2024 statt. Es wurde ein Angebot abgegeben. Die rechnerische Prüfung des Angebots hat ergeben, dass das Angebot gegenüber der Kostenschätzung 44,58% teurer ist und somit als nicht auskömmlich anzusehen ist. Die Zentrale Vergabestelle empfiehlt den Auftrag zur Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen nicht zu erteilen.
Aufgrund der erhöhten Kosten zur Friedhofspflege soll über eine erneute Anpassung der Friedhofsgebühren nachgedacht werden.
Da die Gebühren für das Jahr 2024 bereits angepasst wurden, schlägt der Vorsitzende vor die Abrechnung für das Jahr 2024 abzuwarten und im Anschluss über eine Anpassung zu beraten.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt auf Empfehlung des Friedhofsausschusses und entgegen der Vergabeempfehlung der Zentralen Vergabestelle den Auftrag an die Fa. Immergrün zu vergeben.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird damit beauftragt einen entsprechenden Vertrag zur Unterzeichnung vorzubereiten und die notwendigen Finanzmittel im Haushalt 2025 aufzunehmen.
zu TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Renovierungsarbeiten und zukünftiger Nutzung der Mietwohnung der Ortsgemeinde Flacht
Da es in den letzten Jahren immer häufiger Probleme bei der Vermietung der Wohnung im Rathaus der Ortsgemeinde gab, wurde in der letzten Sitzung des Ortsgemeinderats der Vorschlag gemacht, die Räumlichkeiten als Bürofläche zu vermieten.
Aktuell liegt der Ortsgemeinde auch bereits eine konkrete Anfrage zur gewerblichen Nutzung als Bürofläche vor.
Da diese aktuell als Wohnnutzung genehmigt ist, ist hier eine Nutzungsänderung in Form eines Bauantrags erforderlich. Dieser ist von einem Architektur-, oder Ingenieurbüro über die Kreisverwaltung zu beantragen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt die Nutzungsänderung der Räumlichkeiten von Wohnnutzung in Büroflächen.
Zugleich beschließt er auch die damit verbundene Einreichung eines Bauantrages, durch einen Architekten, bei der Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung.
Sachverhalt
Für die Architektenleistungen liegt ein Honorarangebot des Büro Malz-Architekten, Diez vom 24. Oktober 2024 vor, welches mit einer Gesamtangebotssumme von 2.982,56 Euro abschließt. Es ist zu bemerken, dass für die Positionen 1-3 die Anzahl der Arbeitsstunden geschätzt wurde und die Abrechnung nach tatsächlichem Arbeitsaufwand erfolgt. Evtl. anfallende Zusatzkosten für weiter Nachweise von Fachingenieuren sind nicht Bestandteil dieses Angebots. Im Angebot enthalten sind unter Position 3 ebenfalls die Leistungen für die Bauleitung (Ausschreibung, Vergabe, Objektüberwachung)
Es liegen keine weiteren Vergleichsangebote vor, die angenommenen Stundensätze des Büro Malz-Architekten für Bauzeichner und Architekten liegen in einem annehmbaren Rahmen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt für die Einreichung eines Bauantrags zur Nutzungsänderung von Wohnraum in Büronutzung inkl. anschließender Bauleitung das Büro Malz-Architekten aus Diez gemäß Angebot vom 24.10.2024 zum Angebotspreis von 2.982,56 Euro zu beauftragen.
Sachverhalt:
Bevor eine weitere Vermietung erfolgen kann, müsste die Wohnung allerdings von Grund auf renoviert werden.
Eine entsprechende Empfehlung wurde bereits durch den Bau- und Planungsausschuss ausgesprochen, der sich in einem vor Ort Termin ein Bild über den aktuellen Zustand gemacht hat.
Eine entsprechende Ausschreibung zu den notwendigen Arbeiten soll über die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt die Renovierung der Räumlichkeiten.
Eine entsprechende Ausschreibung zur Ausführung der notwendigen Arbeiten soll zeitnah erfolgen
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt die Nutzungsänderung der Räumlichkeiten von Wohnnutzung in Büroflächen.
Zugleich beschließt er auch die damit verbundene Einreichung eines Bauantrages, durch einen Architekten, bei der Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung.
zu TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über den Investitionsplan und die Steuerhebesätze 2025
Sachverhalt:
Für die Erstellung des Haushaltsplan der Ortsgemeinde Flacht sowie der Steuer- und Abgabebescheide muss der Gemeinderat über die Steuerhebesätze beraten.
Aktuelle Hebesätze:
- Grundsteuer A 380 €
- Grundsteuer B 465 €
- Grundsteuer C 395€
Hundesteuer:
- 1. Hund 54,-€
- 2. Hund 120,-€
- 3. Hund 168,-€
- 1. Kampfhund 350,-€
- 2. Kampfhund 500,-€
- 3. Kampfhund 700,-€
Geplante Investitionen:
Zu folgenden Projekten bitten wir Fachabteilungen die anstehenden Investitionen an die Finanzabteilung zu übermitteln:
- An-Umbau Kita Flacht/Holzheim
- Straßenausbau Schulstraße
- Neubaugebiet „Vordere Borndell“
- Anpassung der Kosten zur Pflege des Friedhofs Flacht/Niederneisen gem.
aktuellem Pflegevertrag
Weitere Investitionen:
- Friedhof (Herstellung eines neuen Grabfeldes und
Instandsetzung/Sanierungsarbeiten) 30.000 Euro anteilmäßig gem.
Zweckvereinbarung Niederneisen/Flacht
- Technische Ausstattung Aartalhalle (Leinwand/Beamer) 1000 Euro
- Austausch Verkehrsschilder 500 Euro
- Renovierung/Nutzungsänderung Mietwohnung Rathaus 50.000 Euro
- Dorfplatz (Sanierung Ablauf und Einbau Absperrpfosten) 9.000 Euro
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt die vorgenannten Investitionen in den Haushaltsplan 2025 aufzunehmen, sowie die Steuerhebesätze nicht zu ändern und diese in der vorliegenden Höhe zu belassen.
Ziel der Grundsteuerreform 2025 war es die Bürgerinnen und Bürger nicht stärker durch die Grundsteuer zu belastet. Da aber der Grundsteuermeßbetrag zum Teil massiv erhöht wurde, würde es bedeuten dass die Steuerhebesätze zu senken wären. Dies hängt allerdings von den vorgegebenen Nivellierungssätzen ab. Wir bitten die Verwaltung eine Berechnung aufzustellen wie die Grundsteuerreform auf die Steuereinnahmen auswirkt und wie weit die Möglichkeit besteht Steuersenkungen vorzunehmen.
zu TOP 6: Informationen zur Brennholzbestellung und Brennholzvergabe
Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Brennholzbestellung bis zum 22.11.2024 erfolgen kann.
Weiter gibt er folgende Informationen und Hinweise von Seiten der Revierleitung bekannt:
Die letzte Preiserhöhung für unsere Ortsbürger erfolgte für die Saison 2022/2023.
Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen wird empfohlen
für die privaten Endverbraucher folgende unveränderte Preise:
Sortiment Selbstwerbung:
35,- €/Raummeter zzgl. 7 % MwSt. (=ermäßigter Steuersatz Brennholz für Endverbraucher)
Sortiment Brennholz-lang Laubholz:
50,- €/Raummeter zzgl. 7 % MwSt.
Sortiment Brennholz-lang Nadelholz:
35,- €/Raummeter zzgl. 7 % MwSt.
Verfügbarkeit
Wir versuchen den privaten Bedarf vollständig zu decken und beziehen daher auch weniger attraktive Bereiche (Hanglagen, dünnes oder auch sehr dickes Holz) in die Vergaben mit ein.
Offensichtlichen „Hamsterkäufen“ sollte bei der Bestellannahme entgegengewirkt werden.
Übersteigt die Nachfrage die nachhaltig verfügbare Menge, werden die Bestellmengen durch die Revierleiter in Absprache mit der Ortsgemeinde gekürzt.
Lieferungen an gewerbliche Abnehmer werden, soweit notwendig, zugunsten der privaten Nachfrage beschränkt.
Vergabetermine:
Seitens unserer Brennholzkunden wird verständlicherweise ein möglichst früher Vergabetermin gefordert.
Derzeit sind erhebliche Arbeitskapazitäten (intern wie extern) in der Bewältigung der
Schadholzaufarbeitung, Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht und Wiederaufforstung gebunden.
Die Vergabe wird nach heutiger Einschätzung im 2. Quartal 2025 erfolgen.
Reklamationen
Maßermittlung und Verkauf des Holzes erfolgen im Wald. Reklamationen hinsichtlich Menge und Qualität müssen vor Bearbeitung des Holzes innerhalb einer Woche nach Vorzeigung erfolgen.
Der Gefahr- und Lastenübergang hinsichtlich des Brennholzes erfolgt am Vergabetermin oder durch Erhalt der Rechnung.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer das Risiko des Diebstahles oder anderweitigen Verlustes! Rechtsgrundlage hierzu ist das BGB, § 446.
zu TOP 7: Beratung und Beschlussfassung zu Auftragsvergaben für den Um- und Anbau der Kindertagesstätte Flacht
Sachverhalt:
Die Baumaßnahme - Um-/Anbau an der Kita „Unterm Sternenzelt“ in 65558 Flacht; Maler und Tapezierarbeiten - wurde im Namen der Ortsgemeinde Flacht über die zentrale Vergabestelle Aar-Einrich öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen wurden von 14 Firmen von der Vergabeplattform subreport heruntergeladen. Zum Submissionstermin, dem 28.10.2024 um 11:00 Uhr, legten 11 Firmen ein rechtsverbindliches Angebot vor.
Das Angebot der Firma Malergeschäft Meik Uersfeld liegt (einschließlich des eingerechneten Preisnachlasses) mit 13 % unterhalb des nächsthöheren Angebotes. Die Kostenschätzung des Architekturbüros Malz wurde nach deren Aussage hoch angesetzt.
· Die Firma Malergeschäft Meik Uersfeld, Am Steinernen Haus 8, 65558 Lohrheim,
hat das mindestfordernde Angebot vorgelegt.
· Die Prüfung der Bietereignung ergab keine Besonderheiten. · Die Prüfung der
Angebotspreise durch das Architekturbüro Malz ergibt keine Hinweise auf
Unangemessenheit in der Preiskalkulation.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt den Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma Malergeschäft Meik Uersfeld, Am Steinernen Haus 8, 65558 Lohrheim, gemäß Angebot vom 27.10.2024, als Mindestbietenden zu einem Gesamtbetrag von insgesamt 66.377,80 € /brutto zu erteilen.
Sachverhalt:
Die Baumaßnahme „Um-/Anbau an der Kita „Unterm Sternenzelt“ in 65558 Flacht; Bodenbelagsarbeiten“ wurde im Namen der Ortsgemeinde Flacht über die zentrale Vergabestelle Aar-Einrich öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen wurden von 12 Firmen von der Vergabeplattform subreport heruntergeladen. Zum Submissionstermin, dem 28.10.2024 um 11:15 Uhr, legten 5 Firmen ein rechtsverbindliches Angebot vor.
· Die Firma Dieter Holschbach GmbH, Bahnhofstr. 21, 51597 Morsbach, hat das
mindestfordernde Angebot vorgelegt.
· Die Prüfung der Bietereignung ergab keine Besonderheiten.
· Die Prüfung der Angebotspreise durch das Architekturbüro Malz ergibt keine
Hinweise auf Unangemessenheit in der Preiskalkulation. Das Angebot liegt mit
9,5 % unterhalb der Kostenschätzung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Flacht beschließt den Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma Dieter Holschbach GmbH, Bahnhofstr. 21, 51597 Morsbach, gemäß Angebot vom 28.10.2024 als Mindestbietende zu einem Gesamtbetrag von insgesamt 62.149,05 € (brutto) zu erteilen
zu TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über evtl. vorliegende
Bauvoranfragen/Baugenehmigungen/Einvernehmen
Sachverhalt:
Es liegen keine Anträge vor.
Nicht öffentliche Sitzung:
TOP 9 Pachtangelegenheiten
zu TOP 10: Grundstückangelegenheiten
zu TOP 11: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
zu TOP 12: Fragen der Ratsmitglieder
Öffentliche Sitzung:
zu TOP 13: Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nicht öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.
zu TOP 14 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister
informiert,
- einen erfolgreichen Umwelttag
- über den Planungsstand des Neujahrsbrunch
- über den Sturmschaden an der Hütte am Fischweiher
- über Arbeiten nach dem Windschaden am Fischweiher
- über die ausgeführte Reparatur an der Entkalkungsanlage in der Aartalhalle
- zum Mittelabruf Landesförderung für die Kita
- über die Aufstellung des Veranstaltungskalender
- über die Planung eines gemeinsamen Weinfest und Dorftreff
- dass es keine Nutzung der Aartalhalle durch die TuS Holzheim mehr gibt
- darüber, dass in der Bgm-Dienstversammlung die Notwendigkeit der Veröffentlichung des gesamten Protokolls im Mitteilungsblatt angefragt wurde
Folgende Termine werden bekannt gegeben:
- 17.11.2024 Volkstrauertag (Friedhof Holzheim)
- 25.11.2024 18.00 Uhr Beigeordnetenbesprechung
- 25.11.2024 19.00 Uhr Jugend-Kultur- und Sozialausschuss
- 28.11.2024 19.30 Uhr 5. Gemeinderatssitzung
- 06.12.2024 Nikolaustreff
- 18.12.2024 18.00 Uhr Jugend-Kultur- und Sozialausschuss
- 14.12. & 15.12.2024 Theaterabende
- 09.01.2025 19.00 Uhr Bau- und Planungsausschuss
- 12.01.2025 11.00 Uhr Neujahrsbrunch
- 23.01.2025 19.30 Uhr 6. Gemeinderatssitzung
- 25.01.2025 Karnevalsparty
- 09.02.2025 Kinderkarneval
- 23.02.2025 10.00 Uhr Waldbegang
zu TOP 15: Fragen der Ratsmitglieder
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende die
Sitzung um 21.30 Uhr.
Timo Schneider
Ortsbürgermeister