Bürgerinformation der Ortsgemeinde Kördorf

Kördorf.

Die Niederschrift der 29. Sitzung vom 31. Januar 2024 wurde genehmigt und unterzeichnet. Es wurden keine Fragen in der Einwohnerfragestunde gestellt.

Zu TOP 3 beriet der Rat über den Antrag der Kördorfer Jagdpächter zur Beschaffung einer Drohne mit Wärmebildkamera. Die Ortsgemeinde und der Vorstand Jagdgenossenschaft wurden am 16.04.2024 schriftlich darüber informiert, dass die Pächter eine Ablehnung hinsichtlich der finanziellen Beteiligung an der Anschaffung der Wärmebilddrohne erklärten. Grundlage dieser Entscheidungsfindung der Pächter ist folgender Sachverhalt: In den letzten Tagen ist vermehrt und intensiv das Thema Wildschaden und Wildschadensverhütung durch die auftretenden Vorkommnisse in den Fokus gerückt. Die Wildschadensabwehr ist unsere primäre Verantwortung. Unsere finanziellen Mittel sind begrenzt und müssen im Rahmen des Budgets priorisiert werden. Durch die Anschaffung der Wildwarner kann neben der Wildvergrämung mit der Perspektive auf den Wildschaden auch eine Vergrämung vor der der Maht erfolgen. Die Anschaffung der Wärmebilddrohne ist uns ein wichtiges Anliegen, muss aber leider aufgrund der Entwicklungen verschoben werden. Auch wenn die Kitzrettung per Drohne wohl die absolute beste Methode ist. Der Ortsgemeinderat beschloss die Anschaffung der Drohne zu verschieben. 

Weiterhin beschloss der Ortsgemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage für das Baugrundstück Flur 5 Flurstück 47-1 für den Wiederaufbau eines Lagers mit Werkstatt mit einer Größe von 10x18m und einer Mehrzweckhalle mit der Größe von 22x50m zu erteilen.

Ebenfalls wurden in der Sitzung Vorbereitungen zur Kommunal- und Europawahlen getroffen.

Unter dem Punkt Verschiedenes beschloss der Rat

  • der Firma Hollricher für die Beschaffung und den Zuschnitt im Rahmen der Dacherneuerung des Sechseckpavillons den Auftrag zu erteilen. Die Demontage und Montage wird durch die Ratsmitglieder erfolgen.
  • Den Übergang vom asphaltierten auf den geschotterten Wirtschaftsweg Richtung Reifenmühle mit Asphalt auszubessern und die Kosten auf die beiden Hauptnutzer, die Jagdgenossenschaft und Gemeinde aufzuteilen
  • Die Ballfangnetze am Sportplatz zu erneuern. Der Vorsitzende wurde ermächtigt, die Ballfangnetze zu bestellen, wenn sich das Angebot im Kostenrahmen von maximal 1.000 Euro bewegt
  • Den sieben Gewässerkreuzungen im Zuge des Breitbandausbaus mit Glasfaser zuzustimmen, wenn die Gemeinde im Vorfeld über die Art der Kreuzung informiert wird
  • Die Anschaffung eines Diensthandys für den Vorsitzenden, auf dem die Fernüberwachung und Steuerung der Heizung sowie auch der Verkehrsmessanlagen installiert wird

 

In nichtöffentlicher Sitzung wurde über Grundstücksangelegenheiten beraten. Beschlüsse wurden nicht gefasst.

Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich

Katzenelnbogen, den 08. Juli 2024


Bürgerinformation zur 31. Sitzung des Ortsgemeinderates Kördorf am 05. Juni 2024

Die Niederschrift der 30. Sitzung vom 17. April 2024 wurde genehmigt und unterzeichnet.

Zu TOP 2 beschloss der Rat, die im Rahmen der Offenlage der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pfaffenwiese“ (ersatzlose Streichung des Abs. 4 der Festsetzung über die äußere Gestaltung der Dachform) eingegangenen Stellungnahmen wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu würdigen. Anschließend wurde die 3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Pfaffenwiese“ als Satzung nach § 24 GemO i.V.m. § 10 BauGB beschlossen und die Verwaltung gebeten, die entsprechenden Veranlassungen bis hin zur Bekanntmachung und damit Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung vorzunehmen.

Nach dem Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Rat unter TOP 4 den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023. Er weist eine Bilanzsumme von 4.183.519 Euro bei einem Eigenkapital von 3.462.480,22 Euro aus. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 80.960,31 Euro ab. Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 113.413,87 Euro. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.

Weiterhin beschloss der Rat die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich.

Ebenfalls wurden in der Sitzung weitere Vorbereitungen zu den Kommunal- und Europawahlen getroffen.

Unter dem Punkt Verschiedenes beschloss der Rat

  • die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED lt. einem Angebot der Syna mit dem neuen Rat zu beraten.
  • den entstandenen Mehrkosten bei der Renovierung des Vorraums und des Flurs im Bürgerhaus zuzustimmen.
  • im Rahmen des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes die geforderte Stilllegungsfläche in den Abteilungen 7a und 8a (Hintersterück) umzusetzen.

Weiterhin informierte der Vorsitzende, dass der Spielplatz mit einem Rundholzsandkasten erweitert wurde sowie die Ballfangnetze für den Sportplatz mittlerweile angeschafft wurden. Patrick Gemmer wurde zum 1. Vorsitzenden, Thomas Reichert zum 1. Beisitzer und Tobias Emmel zum 2. Beisitzer der Jagdgenossenschaft gewählt. Für die Beseitigung der Mängel im Rahmen der jährlichen Baumkontrolle wurde die Firma Grab & Becker GbR beauftragt.

 

In nichtöffentlicher Sitzung wurde über Personalangelegenheiten beraten und beschlossen.

Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich

Katzenelnbogen, den 08. Juli 2024