TOP 1 - Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Ortsbürgermeister eröffnete die Sitzung, stellte die Beschlussfähigkeit sowie die Ord-nungsmäßigkeit der Einladung fest und begrüßte die Gäste. Einwände gegen das Protokoll der letzten Sitzung wurden nicht erhoben. Anträge wurden nicht gestellt.
TOP 2 - Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Oberneisen vom 30.11.1994 in der zurzeit gültigen Fassung
Die beabsichtigte 4. Änderung der Hauptsatzung war den Ratsmitgliedern per Mail vorab zur Kenntnis vorgelegen. Diese Änderung sieht vor, dass von bisher drei Ausschüssen auf nurmehr einen Ausschuss, und zwar den Rechnungsprüfungsausschuss reduziert werden soll sowie künftig einen separaten Geschäftsbereich für den Ersten Beigeordneten. Die Höhe der Vergütung wird zwischen 15 – 20 % vorgeschlagen (30 % maximal möglich).
Der Ortsbürgermeister schlägt vor, dass der Erste Beigeordnete das Ressort Liegenschaften/Pachten inkl. Vermietungen übertragen bekommen sollte.
In der anschließenden Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob für eine solche kleine Gemeindegröße die Ausgliederung eines eigenen Geschäftsbereiches an den Ersten Beigeordneten erforderlich wäre, da dies zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führt. Der Geschäftsbereich des Ortsbürgermeisters würde dann ja um ca. 20 % gesenkt werden. Dem Ortsbürgermeister wurde bewusste Lüge unterstellt (§ 50 GemO 12/2003). Diese Unterstellung wurde seitens des Ortsbürgermeisters entschieden zurückgewiesen.
Auch die Frage der Zuständigkeit zur Gratulation bei Geburtstagen wurde in Frage gestellt. Der Ortsbürgermeister teilte dazu mit, dass er diese Aufgabe seit Beginn seiner Tätigkeit als Bürgermeister übernommen hat, seit Coronazeiten aber meist auf einen Besuch der Jubilare verzichtet, da dies nicht immer gewünscht wird.
Auch die Frage, ob ggf. andere Geschäftsbereiche generiert werden könnten wie z.B. das Thema Windkraft. Der Ortsbürgermeister teilte dazu mit, dass dieses Thema übergeordnet durch die VG, AERA bearbeitet wird da die OG sich der AERA angeschlossen hat.
Es wurde festgestellt, dass gebildete Geschäftsbereiche der Hauptsatzung immer wieder den Bedürfnissen angepasst werden und auch immer neu vergeben werden könnten.
Beschluss I:
Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Oberneisen vom 30.11.1994, dass künftig nur noch ein Ausschuss gebildet wird, und zwar der Rechnungsprüfungsausschuss. Die anderen Ausschüsse, wie Bau- und Planungsausschuss sowie Haupt- und Finanzausschuss werden gestrichen.
Abstimmergebnis: 13 – Ja-Stimmen 0 – Nein-Stimmen 0 – Enthaltungen
Beschluss II:
Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt, dem Ersten Beigeordneten einen eigenen Geschäftsbereich Liegenschaften/Pachten/Grillhütte zuzuweisen.
Abstimmergebnis: 11 – Ja-Stimmen 1 – Nein-Stimmen 1 – Enthaltungen
Beschluss III:
Bezüglich der Vergütung von 15 bis 20 % wurde die Festlegung seitens des Ortsgemeinderates wie folgt getroffen: 20 %:
Abstimmergebnis: 6 – Ja-Stimmen 6 – Nein-Stimmen 1 – Enthaltungen
- 15 %:
Abstimmergebnis: 6 – Ja-Stimmen 6 – Nein-Stimmen 1 – Enthaltungen
- 17,5 %:
Abstimmergebnis: 8 – Ja-Stimmen 4 – Nein-Stimmen 1 – Enthaltungen
TOP 3 - Beratung und Beschlussfassung über den Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten
Der Ortsbürgermeister stellte hierzu fest, dass eine Beschlussfassung zu diesem TOP heute nicht möglich ist. Jedes Ratsmitglied sollte sich hierzu bis zur nächsten Ratssitzung Gedanken machen und Vorschläge unterbreiten. Erst nach Veröffentlichung der 4. Änderung der Hauptsatzung kann der Geschäftsbereich für den Ersten Beigeordneten beschlossen werden.
TOP 4 - Beratung und Beschlussfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge
Bauantrag I gem. § 66 LBauO:
Neubau eines überdachten Abstellplatzes, Flur 7, Flst.-Nr. 35/3 in Oberneisen
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Oberneisen stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines überdachten Abstellplatzes, Flur 7, Flst.-Nr. 35/3 in Oberneisen zu.
Abstimmergebnis: 13 – Ja-Stimmen 0 – Nein-Stimmen 0 – Enthaltungen
Bauantrag II gem. § 70 LBauO: Umbau und Erweiterung um eine Wohnung und 3 Garagen Flur 6, Flst.-Nr. 13 in Oberneisen
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Oberneisen stimmt dem Bauvorhaben zum Umbau und Erweiterung um eine Wohnung und 3 Garagen Flur 6, Flst.-Nr. 13 in Oberneisen zu.
Abstimmergebnis: 12 – Ja-Stimmen 0 – Nein-Stimmen 1 – Enthaltungen
TOP 5 - Beratung über die Bepflanzung am Dorftreff
Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass das Architekturbüro S. Meffert die Ausschreibung und Bauüberwachung der Außenanlagen vornehmen wird. Die Ausschreibung soll möglichst bis zum Jahresende stehen und der Auftrag an einen GALA-Betrieb erfolgen. Das Leistungs-verzeichnis soll es nochmals überarbeitet und zur nächsten Sitzung vorgelegt und beschlossen werden.
Es wurde vorgeschlagen, den Baum im hinteren Bereich rauszunehmen.
TOP 6 - Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung einer Firma zur Messung der Windstärke im Oberneiser Wald für die Errichtung von Windkraftanlagen
Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass die Ortsgemeinde Hahnstätten einen anderen Projektierer hat, der kostenneutral für die Ortsgemeinde eine Windmessung durchführen wird. Seitens der Ortsgemeinde Hahnstätten wurde angefragt, ob die sich die Ortsgemeinde Oberneisen einer kostenlosen Windmessung anschließen möchte. Es wurde vorgeschlagen, ein Angebot vorlegen zu lassen sofern dies kostenneutral für die Ortsgemeinde Oberneisen ist. Maßnahmen sollten mit der AERA abgestimmt werden. Es wurde angefragt, ob seitens der VG diese Maßnahmen im Raumordnungsplan eingearbeitet wurden. Alles sollte gegenwärtig jedoch unverbindlich sein, da die Windkraft unter ökologischen Aspekten immer mehr in die Kritik gerät.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt, einem noch abzugebenden Angebot des Projektierers zuzustimmen, sofern dies kostenneutral für die Ortsgemeinde ist und unverbindlich, ob weitere Maßnahmen seitens der Ortsgemeinde folgen.
Abstimmergebnis: 13 – Ja-Stimmen 0 – Nein-Stimmen 0 – Enthaltungen
TOP 7 - Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Anwohner der Herbachstraße
Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass seitens der Anwohner der Herbachstraße ein Antrag auf „Tempo 30“ und Bodenschwellen eingegangen ist.
Er hat sich im Vorfeld der Sitzung noch einmal informiert: ein „Tempo 30“ ist möglich, Boden-schwellen sind nach Auskunft des Ordnungsamtes nicht zulässig. Aufgrund der derzeitigen Vollsperrung von Heringen ist in der Herbachstraße ein höheres Verkehrsaufkommen durchfahrender Fahrzeuge zu verzeichnen. Ansonsten handelt es sich ja eigentlich mehr um eine Anliegerstraße (außer Radfahrverkehr) und Zuwegung zum Hermannshof.
Die Widmung der Straße als Spielstraße macht keinen Sinn, da ansonsten Autos dort nicht parken dürften und gerade auch dieses Parkproblem außerhalb der gekennzeichneten Flächen seitens der Anlieger mit angesprochen wurde. Ein Ratsmitglied informierte, dass Kinder auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht spielen dürften.
In der Diskussion wurde auch das Problem benannt, dass ein Schild mit „Tempo 30“ nichts nützt, sofern keine Konsequenzen folgen würden. In der Wiesenstraße wird seit einer Woche eine Messung durchgeführt. Eine Solche soll auch in der Kaltenbach- und Bornstraße durchgeführt werden um festzustellen, ob sich die Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich an die vorgeschriebenen „Tempo 30“ halten.
Das Problem betrifft eigentlich alle Nebenstraßen der Ortsgemeinde und außer der Hauptstraße sollten eventuell alle diese Straßen mit „Tempo 30“ beschildert werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Oberneisen beschließt, dem Antrag der Anwohner der Herbachstraße auf „Tempo 30“ stattzugeben und auch auf alle restlichen Nebenstraßen der Ortsgemeinde auszuweiten.
Abstimmergebnis: 10 – Ja-Stimmen 1 – Nein-Stimmen 2 – Enthaltungen
Bezüglich der Parksituation in der Herbachstraße wurde darauf hingewiesen, dass das Parken auch auf dem Turnhallenplatz sowie linksseitig am Beginn der Herbachstraße möglich ist. Der Platzbedarf ist aufgrund von 2-3 PKW je Haus nicht zu befriedigen und die Anwohner sollten auch prüfen, ob ein Abstellen der Autos auch auf deren eigenen Grundstücken machbar ist. Auch der linksseitige Feldweg könnte zum Parken benutzt werden, sofern die Hydranten immer zugänglich sind.
Der Ortsbürgermeister wird eine Mitteilung im Amtsblatt veröffentlichen, dass das Parken in der Herbachstraße nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.
TOP 8 und TOP 9 - Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister informierte die Ratsmitglieder und beantwortete deren Fragen zu diversen Themen.
TOP 10 - Bürgerfragestunde
- Ein Gast fragte an, weshalb seitens der Firma „Deutsche Glasfaser“ einfach eigenmächtig ein Weg zu Verteilerhäuschen gepflastert wurde und wann mit dessen Rückbau gerechnet werden könnte? Der Ortsbürgermeister teilte dazu mit, dass die Firma angeschrieben wurde und bis gestern eigentlich eine Information eingehen sollte. Der Ortsbürgermeister wird hierzu noch einmal erinnern.
- Wird der vorhandene Defibrillator regelmäßig gewartet? Der Ortsbürgermeister teilte dazu mit, dass Herr D. Schmidt seitens der Verbandsgemeinde damit beauftragt ist und die Wartungen gewissenhaft durchgeführt werden.
- An der Herbachstraße sollte am Beginn der Straße ein Sackgassenschild angebracht werden, da sich aufgrund der gegenwärtigen Umleitung von Heringen einige LKW „festfahren“, weil keine Wendemöglichkeit im Bereich des Verkehrszeichens „Durchfahrtsverbot“ besteht. Der Ortsbürgermeister teilte dazu mit, dass er die Verbandsgemeinde mit der Anbringung eines entsprechenden Verkehrszeichens beauftragen wird.
- Seitens der ehemaligen Ersten Beigeordneten wurde mitgeteilt, dass sie während ihrer Amtszeit des Öfteren angesprochen worden war, weshalb sie nicht die Gratulation der Jubilare vornehmen würde. Der Ortsbürgermeister teilte dazu mit, dass er seit seinem Amtsantritt im Jahr 2005 diese Aufgabe wahrgenommen hat und nur im Falle einer Verhinderung der Beigeordnete als Vertretung fungierte. Seit Corona werden keine Besuche mehr vorgenommen, sondern nur eine Karte eingeworfen.
- Der Ortsbürgermeister verabschiedete sich bei den Zuhörern und bedankte sich für das Erscheinen. Aufgrund der späten Stunde fragt, er an, ob der nichtöffentliche Teil zeitnah verschoben werden soll, oder ob ein weiterer Sitzungsverlauf gewünscht wird. 2 Ratsmitglieder verließen aus persönlichen Gründen die Sitzung und der weitere Verlauf fand mit 11 Ratsmitgliedern statt
- Aufgrund der späten Stunde verlassen Uwe Meckel und Sophia Müller vorzeitig die Sitzung.