LEADER Lahn-Taunus: Vierter Aufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten in der Förderperiode ab 2023

Aus diesen werden Anfang April 2025 förderwürdige Vorhaben von der LAG Lahn-Taunus ausgewählt. 

Entscheidend für die Auswahl eines Vorhabens ist, wie gut es die Region voranbringt und die Umsetzung der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Leitbild „Über Grenzen hinaus wachsen…“ unterstützt. Die Handlungsfelder sind „Natur, Umwelt und Klima“, „Wirtschaft und Bildung“,  „Vielfältige Kultur und Gesellschaft“ und „Attraktive Dörfer und Städte“.  

Vorhabenträger:innen können Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein. Alle Antragsstellenden sind aufgerufen, nach Beratung durch das Regionalmanagement, 

ihre Vorschläge in Form eines Projektsteckbriefes bei der LAG einzureichen. Weitere Informationen dazu und alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.leader-lahn-taunus.de/Downloads 

Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf 

Fördermittelbudget: bis zu 314.418,61 Euro (EU-Mittel, davon bis zu 50.000,00 € Euro Mittel des Landes Rheinland-Pfalz, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung im Landeshaushalt) 

Datum des Aufrufs: 15.01.2025 

Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: 26.02.2025 Ausschlussfrist) 

Datum der Projektauswahl durch die LAG: 08.04.2025 

Inhalt des Aufrufes: Alle Projekte, die zur Umsetzung der LILE beitragen 

Stelle für die Einreichung der Anträge: LEADER-Geschäftsstelle der LAG Lahn-Taunus, c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez 

Ablauf des Auswahlverfahrens: 

1. Einreichen des ausgefüllten Projektsteckbriefes inklusive aller relevanten Anlagen durch den Vorhabenträger bei der LEADER-Geschäftsstelle (VG Diez). 

2. Prüfung des Projektsteckbriefs durch das Regionalmanagement, auf Vollständigkeit (bspw. Vorhandensein aller behördlichen Genehmigungen) und grundsätzliche Förderfähigkeit. 

3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG in der Auswahlsitzung. 

4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget. 

5. Formale Antragstellung des Vorhabensträgers über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, zeitnah, bis spätestens sechs Monate nach Auswahl. Eine nicht fristgerechte Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD kann mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden.  

Im Regionalmanagement der LAG Lahn-Taunus steht Ihnen Beatrix Ollig unter 0261 / 3043941 oder beatrix.ollig@sweco-gmbh.de gerne für eine Beratung zur Verfügung!