Aar-Einrich, [06.02.2025].
Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich hat die DSK Stadtentwicklung GmbH mit der Erstellung einer umfassenden kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Ziel ist es, die langfristige und nachhaltige Wärmeversorgung in der Region zu sichern. Der Planungsprozess startete im Januar 2025 und wird in den kommenden Monaten ermitteln, wie die Wärmeversorgung in der Verbandgemeinde langfristig gestaltet werden kann.
Angesichts der gesetzlichen Vorgabe, ab 2045 ausschließlich erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung zu nutzen, werden verschiedene Faktoren analysiert. Neben Klimaneutralität stehen auch Energiepreise und Versorgungssicherheit im Fokus. Dabei verfolgt die Verbandsgemeinde einen technologieoffenen Ansatz und prüft alle möglichen erneuerbaren Wärmequellen – darunter Holz, Erdwärme, Solarthermie und industrielle Abwärme. Auch das Potenzial von Sanierungsmaßnahmen sowie die Zukunft der Leitungsnetze werden berücksichtigt.
Viele Bürgerinnen und Bürger sind durch steigende Energiepreise und neue gesetzliche Vorgaben wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verunsichert. Die kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung und unterstützt die Entscheidungsfindung.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Alle Städte und Gemeinden in Deutschland sind zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Grundlage dafür ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG).
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, der die langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung in einer Kommune sicherstellt. Ziel ist es, herauszufinden, welche Wärmeversorgungsoptionen für bestimmte Gebiete besonders geeignet sind – sei es durch individuelle Heizlösungen oder den Ausbau von Wärmenetzen. Die Wärmeplanung trägt so zur Umsetzung des GEG bei, das eine klimaneutrale Wärmeversorgung ab 2045 vorschreibt.
Die vier Schritte der Wärmeplanung:
- Bestandsaufnahme: Erfassung der Wärmeverbräuche und eingesetzten Energieträger (Gas, Öl, Strom) aller Gebäude sowie Informationen zu Gebäudetypen und Baualtersklassen.
- Potenzialanalyse: Untersuchung der verfügbaren erneuerbaren Wärmequellen und wirtschaftlich nutzbaren Optionen. Auch das Sanierungspotenzial wird bewertet.
- Zielszenario: Anhand der gesammelten Daten und der ermittelten Potenziale werden verschiedene Zukunftsszenarien erstellt, wie sich die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren entwickeln könnte
- Strategie: Mit welchen Maßnahmen das angestrebte Zielszenario erreicht werden kann, wird abschließend im kommunalen Wärmeplan dargestellt. Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben
Während der 4 Schritte werden die Bürger und Bürgerinnen durch verschiedene Formate an der Planung beteiligt und erhalten stets die aktuellsten Informationen zum Planungsstand.
Vorteile der kommunalen Wärmeplanung
Am Ende des Prozesses zeigt der Wärmeplan, welche Heizoptionen für welche Gemeindegebiete besonders geeignet sind – von individuellen Heizlösungen bis hin zu Wärmenetzen. Dadurch erhalten sowohl Privatpersonen als auch wirtschaftliche Akteure eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Investitionen in die eigene Wärmeversorgung.
Der Abschlussbericht zur Wärmeplanung hat keine verpflichtende Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger. Bestehende Heizsysteme dürfen grundsätzlich bis 2044 weiterbetrieben werden. Die Entscheidung über einen Heizungstausch liegt im Rahmen des GEG in der Hand der Eigentümer.
Mehr Informationen zum GEG und zum Heizungswegweiser: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/GEG/GEG-Top-Thema-Artikel.html
Keine Pflicht zur Datenbereitstellung oder Grundstücksbetretung
Bürgerinnen und Bürger müssen weder Daten bereitstellen noch den Zugang zu ihrem Grundstück gewähren. Das beauftragte Planungsbüro arbeitet mit bestehenden Datensätzen, z. B. von Energieversorgern, Schornsteinfegern oder dem Statistischen Bundesamt. Ergänzend werden in den Ortsteilen optische Einschätzungen zu Gebäudealter und Sanierungsstand vorgenommen, ohne privates Grundstück zu betreten.
Alle erhobenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und werden nur in aggregierter Form verwendet, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Gebäude möglich sind.
Gemeinsam gestalten wir eine klimafreundliche Zukunft für die Verbandsgemeinde Aar-Einrich!
Wir freuen uns auf eine klimafreundliche Zukunft unserer Verbandsgemeinde!