Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
Aktuelle Pressemeldungen des LBM Diez finden Sie hier
Ortsgemeinde Gutenacker: Brennholzbestellung 2025
Der Bedarf an Brennholz kann bis zum 17.11.2024 bei Herrn Axel Wolf (06439-5060) angemeldet werden
Wie in den vergangenen Jahren werden die Lose wieder verlost.
Wegen der ständig großen Nachfrage und der begrenzten Ressourcen kann Brennholz aus Gründen der Nachhaltigkeit nur für den Eigenbedarf an Ortsansässige abgegeben werden. Angeboten wird Stammholz Buche gerückt.
Für detaillierte Fragen zum Brennholz bitte Herrn Revierförster Oliver Schwarz ansprechen.
Die Brennholzpreise werden auf der nächsten Gemeinderatssitzung festgelegt.
Udo Meister, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Dörsdorf: Brennholzbedarf 2025
Der Ortsgemeinderat Dörsdorf hat in der Sitzung am 16.10.2024 die Brennholzpreise und die Liefermengen für 2025 beschlossen. Die Preise für Brennholz sind:
- 45,00 Euro / Rm gemischtes Laub-Brennholz, gerückt in langer Form (3-5 m Länge)
(in Gebinden zu 5, 10, 15 Rm)
- 30,00 Euro / Rm für Nadel-Brennholz, gerückt in langer Form (3-5 m Länge) (in Gebinden zu 5, 10, 15 oder 20 Rm)
Die Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abgabe erfolgt nur an Dörsdorfer Haushalte. Die Einzelstämme können Mittendurchmesser von 15 cm bis hin zu 50 cm haben. Die Laubholzpolter können aus Mischholz bestehen (Buche, Hainbuche, Eiche, Ahorn, Esche, Kirsche, Birke). Bei dem Laub-Brennholz gerückt, in langer Form, ist die Abgabemenge auf 15 Rm pro Haushalt beschränkt. Bei dem Nadel-Brennholz gibt es keine Mengenbegrenzung. Bei der Brennholzbestellung können persönliche Wünsche bezüglich der Baumart oder Holzstärke nicht berücksichtigt werden. Sollten die Bestellmengen die Gesamtliefermengen überschreiten, werden entsprechende Kürzungen vorgenommen. Von jedem Brennholzselbstwerber, oder einem Beauftragten, muss ein „Motorsägenführerschein“ vorgelegt werden, es sei denn, das Holz wird in langer Form aus dem Wald transportiert.
Bestellscheine können ab sofort beim Ortsbürgermeister abgeholt werden. Bestellschluss ist der 23.11.2024.
Marcus Bär, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Eisighofen: Brennholzbedarf 2025
Der Brennholzbedarf für das kommende Jahr 2025 kann ab sofort bestellt werden. Ab diesem Jahr werden nur noch Laubholzmischpolter oder Nadelholzmischpolter an den Weg gerückt als Brennholz lang angeboten.
Das Bestellformular kann auf der Internetseite www.vg-aar-einrich.de heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular bitte bis zum 16.11.2024 unterschrieben beim Bürgermeister abgeben oder per E-Mail an alorch@pauly.de senden.
Die Brennholzpreise wurden durch den Gemeinderat am 14.10.2024 wie folgt festgesetzt:
- Buche/Hainbuche/Eiche/Ahorn/Esche/Kirsche/Birke (Laubholzmischpolter)
3-5m lang an den Weg gerückt 50,00€/RM
- Fichte/Douglasie/Kiefer/Lärche (Nadelholzmischpolter)
3-5m lang an den Weg gerückt 30,00€ /RM
Preise verstehen sich inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer von 5,5%
Der Gemeinderat hat sich für die Zuteilung des Brennholzes mittels Losverfahren entschieden. Das Brennholz wird in 5RM Gebinde an den Weg gerückt. Der Besteller kann somit 5 Rm, 10 Rm oder 15 Rm Laubholz an den Weg gerückt bestellen. Das Nadelholz wird in 5 RM Gebinde ohne Mengenbegrenzung angeboten.
Die Vergabe per Losverfahren erfolgt öffentlich im Rahmen einer Gemeinderatssitzung und nach Verfügbarkeit. Bei Fehlmengen kann die Ortsgemeinde die Lieferung reduzieren.
- Holzbestellung nur für Eisighöfer Bürger
- Bestellmenge :
- Laubmischholz max. 15 Rm pro Haushalt (in 5Rm Staffelung)
- Nadelholz in 5 Rm Gebinde – keine Mengenbegrenzung
- Ausschließlich für den Eigenbedarf, keine Weitergabe an Dritte
Der Holzbesteller muss die allgemeinen Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz für die nicht gewerbliche Selbstaufarbeitung sowie die Haftungserklärung des Selbstwerbers schriftlich akzeptieren. Das Merkblatt wird jedem Haushalt mit dem Bestellschein zusammen ausgehändigt.
Nur bis zum 16.11.2024 eingegangene Anmeldungen können beim Einschlag berücksichtigt werden.
Ortsbürgermeister, Alexander Lorch
Ortsgemeinde Bremberg: Einsichtnahme Entwurf Haushaltssatzung 2025
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen der Ortsgemeinde Bremberg
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen für die Ortsgemeinde Bremberg wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstandort Katzenelnbogen, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, Zimmer D 12, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Bremberg zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 im Internet unter www.vg-aar-einrich.de/Rathaus-vg/Finanzen zur Einsichtnahme bereit.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Bremberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, oder elektronisch an post@vg-aar-einrich.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung, zu den innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschlägen in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
M. Riedl, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Kördorf: Drückjagd
Am Sonntag 03.11.2024 findet eine Drückjagd der Jagdpächter im Bereich Revier Ost (Rupbach) revierübergreifend mit Herold statt. Um ein ungestörtes und sicheres Jagen zu ermöglichen, bitten wir alle Bürger, an diesem Tag, die Waldbereiche im Rupbachtal für Waldspaziergänge zu meiden.
Dieser Hinweis dient ganz besonders der eigenen Sicherheit!
Bernhard Krugel, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Kaltenholzhausen: Einsichtnahme Entwurf Haushaltssatzung 2025
- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen der Ortsgemeinde Kaltenholzhausen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen für die Ortsgemeinde Kaltenholzhausen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, Zimmer D 8, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Kaltenholzhausen zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 im Internet unter https://www.vg-aar-einrich.de/rathaus-vg/finanzen zur Einsichtnahme bereit.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Kaltenholzhausen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, oder elektronisch an post@vg-aar-einrich.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge, in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Frank Beerwerth, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Herold: Grünschnittplatz
Der Grünschnittplatz ist noch bis einschl. 9. November, samstags von 16 – 17 Uhr für Herolder Haushalte geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die unkontrollierte Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet ist. Kurzfristige Änderungen der Zeiten auf Grund schlechter Witterung sind möglich.
Jörg Schramm, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Oberfischbach: Winterdienst
Ab dem 1. November ist das bestehende Parkverbot auf der Straße besonders wichtig, da der Winterdienst sonst nicht durchfahren kann und seinen Dienst nicht leisten wird. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Fahrzeuge die Straßen blockieren, damit der Winterdienst reibungslos arbeiten kann.
Außerdem möchten wir Sie daran erinnern, dass jeder Anwohner verpflichtet ist, den Bereich entlang seiner Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte von Schnee und Glatteis zu befreien. Der Winterdienst wird Sie hierbei unterstützen, jedoch ist Ihre Mithilfe unerlässlich, um die Sicherheit im Ort zu gewährleisten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation
Gemeinderat Oberfischbach
Ortsgemeinde Berghausen: Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen
Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres teilweise stark und beeinträchtigen dadurch öffentliche Flächen. Die Ortsgemeinde wird deshalb auch in diesem Winterhalbjahr, wo nötig, ihre Bäume schneiden lassen, um Gefahren für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Grundsätzlich sind alle Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig (zur Vermeidung von Gefahren) und sind bei Nichtbeachtung ihrer Pflichten auch haftbar. Denkt bitte auch daran, dass dies auch in den Bereichen von außerörtlichen Wirtschaftswegen gilt. Losgelöst davon, dass es ein gemeinsames Zusammenleben erleichtert und Ärger unter- bzw. miteinander vermeidet.
Evtl. umfassendere Maßnahmen sind bis 28.02.2025 auszuführen. Bei Gefahr in Verzug, auch über diesen Termin hinaus.
Nachfolgend ein paar einfache Hinweise, die es sichtbar machen, ob man aktiv werden muss:
- Die Hausnummer sollte von der Straße aus gut sichtbar sein. Im Notfall kann dies wertvolle Zeit für die Rettungskräfte einsparen.
- Über Geh- und Radwegen sollte eine lichte Höhe von 2,50 m zur Verfügung stehen.
- Hecken und Sträucher sollten soweit zurückgeschnitten werden, dass im Idealfall 50 cm Freiraum bis zum Weg bestehen.
- Von der Fahrbahn bis zu herabhängende Äste sollte ein Freiraum von 4,5 m bestehen.
- Hecken und Sträucher sollten 50 cm von der Fahrbahn entfernt sein.
- Verkehrszeichen, Schilder und Straßenlampen dürfen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.
- Beachtet bitte, dass ein Einblick in Kreuzungsbereiche und Einmündungen ohne Sichtbehinderung durch Hecken, Sträucher und Bäume gegeben ist.
Wir alle erwarten, dass Grundstückseigentümer alles tun, um uns und unsere Angehörige vor Gefahren zu schützen. Nehmt diesen Maßstab auch bitte für Euer eigenes Verhalten wahr und beurteilt so, ob Pflege- Schnittmaßnahmen erforderlich sind.
Peer Klein, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Ebertshausen: Brennholzbestellung
Es kann wieder Brennholz für den eigenen Bedarf bestellt werden. Das Laubholz , am Weg gerückt, wird zum Preis von 50,00 € je Raummeter (inkl. MwSt) in 5 oder 10 Raummeter-Polter abgegeben. Die erforderlichen Bestellformulare mit Selbstverpflichtungserklärung sind bei der Ortsbürgermeisterin erhältlich.
Gabriele Fischer-Mania
Ortsbürgermeisterin
Ortsgemeinde Burgschwalbach: Drückjagd im Jagdrevier Burgschwalbach
Am Samstag, den 02.11.2024 findet in dem Jagdrevier Burgschwalbach (im Bereich Ritzberg / Wehrholz) von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine organisierte Drückjagd statt.
Die entsprechenden Waldwege werden durch Schilder und Absperrungen gesperrt.
Die Feld- und Waldbenutzer werden gebeten, an dem entsprechenden Tag zur Gewährleistung einer geordneten und sicheren Jagd den Wald nicht zu betreten oder die Jagd in sonstiger Weise zu behindern.
Ortsgemeinde Kördorf: Anmeldung Brennholzbedarf für 2025
Die Folgen des Klimawandels machen dem Wald im sechsten Jahr in Folge schwer zu schaffen. Da bleibt auch die Ortsgemeinde Kördorf nicht verschont.
Der Plan für 2025 sieht vor 250 rm für die Gemeinde Kördorf, als Polter, zur Verfügung zu stellen.
Der Bedarf an Brennholz für das kommende Jahr ist bis zum 27. November 2024 beim Ortsbürgermeister (Mittwochs von 18:00 bis 19:30 Uhr) anzumelden.
Das gerückte Stammholz in 6 m Länge, wird wie gewohnt, zu Gebinden von 10 rm oder 5 rm am Waldweg zur weiteren Aufarbeitung gestapelt.
Die Holzpreise für 2024 bleiben unverändert bei 50€/pro Raummeter. Der Preis ist inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Noch zwei Hinweis an die Brennholzbearbeiter.
1. Bitte bei der Bestellung des Brennholzes eine Kopie der Teilnahme am “Motorsägenlehrgang” mitbringen (falls noch nicht geschehen).
2. Es ist Verboten das bearbeitete Brennholz mit Folie abzudecken. Begründung: Die Folie wird mit der Zeit brüchig und fliegt dann in Fetzen durch den Wald.
Bernhard Krugel, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Herold: Drückjagd in der Rupbach
Am Sonntag, 03.11.2024 wird im Revier Herold, Rupbachseite, eine Drückjagd durchgeführt. Die Jagd ist revierübergreifend mit dem Jagdbezirk Kördorf geplant. Sie dient hauptsächlich der Reduktion des Schwarzwildes und der Wildschadensabwehr. Aus Sicherheitsgründen bleibt das Waldstück zwischen Herold und Rupbachstraße (L322), einschl. dortiger Waldwege und der ehem. Kreisstraße am 03.11.2024 von 9 bis 13 Uhr gesperrt. Aktivitäten zur Aufarbeitung und/oder Abfuhr von Brennholz sind in dieser Zeit untersagt. Für die vorübergehenden Einschränkungen wird um Verständnis gebeten.
Jörg Schramm, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Flacht: Ausbau der Schulstraße in der Ortsgemeinde Flacht
Der Ausbau der Schulstraße hat bereits begonnen. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz ist der Ausbau von Verkehrsanlagen beitragspflichtig, d. h. die Gemeinde ist zur Erhebung von Ausbaubeiträgen verpflichtet. Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit des Zuganges oder der Zufahrt zu einer innerhalb der Abrechnungseinheit gelegenen (beitragsfähigen) öffentlichen Verkehrsanlage haben. Grundlage hierfür ist § 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Flacht. Die Ausbauaufwendungen werden basierend auf einer Kostenschätzung auf alle beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt. Der Kostenaufwand von der Schulstraße ist auf 820.000 € geschätzt worden. Nach Abzug des Gemeindeanteils verbleiben 533.000 €, die von den Anliegern zu tragen sind. Dies ergibt einen Beitragssatz von ca. 1,50 €/m². Grundlage für die Berechnung des Beitrages ist die Bewertung der Grundstücksfläche. Der Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) erhöhe sich die Grundmaßstabsdaten um 10 %, bei ausschließlich gewerblich genutzten Grundstücken um 20 %. Die Berechnung und Höhe des Beitrages werden im Bescheid erläutert und festgesetzt. Kann der Beitrag nicht auf einmal gezahlt werden, kann auf Antrag Stundung / Ratenzahlung gewährt werden. Die jeweiligen Ansprechpartner/innen werden im Bescheid mit Telefonnummer und Dienststelle aufgeführt.
Die Bescheide hierfür werden in den nächsten Wochen versendet.
Lars Denninghoff, Bürgermeister
Forstrevier Hahnstätten-Kaltenholzhausen: Brennholzbestellung
Mit dem Brennholzbestellschein für die Gemeinden des Forstreviers Hahnstätten- Kaltenholzhausen (gilt für die Gemeinden Hahnstätten, Mudershausen, Netzbach, Burgschwalbach, Kaltenholzhausen, Lohrheim, Oberneisen und Schiesheim) Der Bedarf an Selbstwerberholz ist bis zum 15.11.2024 schriftlich anzumelden. Danach sind keine Bestellungen mehr möglich!
Verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Formular!
Luisa Rump
Revierleiterin, Forstrevier Hahnstätten-Kaltenholzhausen
Forstverband Lahn-Aar: Brennholzbestellung für Flacht & Niederneisen
Die Brennholzbestellung ist bei den Ortsgemeinden Flacht und Niederneisen bis zum 22.11.2024 abzugeben. Nach diesem Termin eingehende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Holzvergaben erfolgen voraussichtlich im zweiten Quartal 2025. Die Termine werden im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir weisen alle Brennholzkunden darauf hin, dass das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald einen Sachkundenachweis (Motorsägenführerschein) erfordert. Brennholz ist in folgenden Sortimenten erhältlich: Bitte bei der Bestellung das gewünschte Sortiment genau benennen sowie eine Telefonnummer für evtl. Rückfragen angeben! 1. Selbstwerbung Laubholz Nicht aufgearbeitete Kronen und liegende Bäume, ungerückt Entfernung zum Fahrweg bis über 500 m möglich! Zur Abfuhr empfehlen wir die Verwendung eines Traktors mit Anhänger! Holzstärken von ca. 8 bis 80 cm 2. Brennholz lang Laubholz 3-6 m lange Stamm- und Astabschnitte, gerückt an den Waldweg Erreichbar mit PKW bei normaler Witterung Holzstärken von ca. 8 bis 80 cm 3. Brennholz lang Nadelholz 3-6 m lange Stammabschnitte, gerückt an den Waldweg Erreichbar mit PKW bei normaler Witterung Holzstärken von ca. 8 bis 60 cm.
Forstverband Lahn-Aar, Revierleitung
Ortsgemeinde Gutenacker: Reinigung von Straßen und Bürgersteigen sowie Pflege von Hecken und Sträuchern
Aus gegebenen Anlass möchte ich an die o.a. Bürgerpflicht erinnern.
Die wöchentliche Reinigung der an das Grundstück angrenzenden Straßen (bis zur Mitte der Straße), Gehweg und Bürgersteige einschließlich der Rinnen ist in Gutenacker den Grundstückseigentümern per Satzung (Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Gutenacker vom 01. April 2003) übertragen.
Die alternative Reinigung durch die Gemeinde und Umlage der Kosten auf die Bürger, wäre für alle wesentlich kostenintensiver. Dazu gehören auch die Pflege und das Beschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen usw., die über die Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Bereich oder zum Nachbarn ragen. Grundstückseigentümer, die diesen Pflichten nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1000,- Euro geahndet werden kann.
Gleichzeitig ist die Gemeinde berechtigt, die Reinigungsarbeiten in Auftrag zu geben und die Kosten von den Grundstückseigentümern anzufordern.
Ich bitte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, diesen Reinigungspflichten nachzukommen, damit auf weitergehende Maßnahmen verzichtet werden Kann.
Dies ist auch im Hinblick auf die Bürger geboten, die ohne persönliche Ansprache Woche für Woche die Reinigungspflicht wahrnehmen, und ihre Hecken, Sträucher und Bäume vorbildlich pflegen.
Sollten zeitliche, personelle oder gesundheitliche Gründe die Reinigung erschweren, bin ich bereit, mit Ihnen eine gemeinsame Lösung zu suchen.
Die o. g. Vorschriften gelten für alle bebauten und unbebauten Grundstücke an öffentlichen Straßen innerhalb der Ortslage.
Udo Meister, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Flacht: Vollsperrung von Teilstücken der „Schulstraße“ und absolutes Halteverbot in der „Hohlbachstraße“ in Flacht
Im Rahmen des Abschnittes 1 der Straßenbaumaßnahme in der „Schulstraße“ ist es erforderlich, vom 22.07.2024 bis einschließlich dem 31.12.2024, die Straße und die Gehwege von der Einmündung B 54 bis zum Feuerwehrgerätehaus, sowie die Verbindung „Schulstraße“ zur „Hohlbachstraße“ teilweise, voll zu sperren.
Für die „Hohlbachstraße“ wird für die Dauer der Baumaßnahme ein beidseitiges absolutes Halteverbot eingerichtet. Die Hohlbachstraße ist die einzig verbleibende Zufahrt für Anwohner und Rettungsdienste/Feuerwehr in die dahinterliegenden Wohngebiete. Um einen reibungslosen Verkehrsfluss im Berufsverkehr bzw. im Fall eines Notfalls sicherzustellen, wird daher dort das Halteverbot angeordnet.
Die von den Maßnahmen betroffenen Personen werden gebeten, mit ihren Fahrzeugen auf andere Straßen oder auf die eigenen Grundstücke zum Parken auszuweichen.
Die Umfahrung der Vollsperrung erfolgt in diesem Zeitraum über die Straße „Hohlbachstraße“ und von dort über die weiter angeschlossenen Straßen und umgekehrt.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Straßenverkehrsbehörde
Vollsperrung in Teilstücken der Straßen „Schulstraße, An der Schulstraße und Gartenstraße“ in Rettert
Im Rahmen einer Baumaßnahme zum Straßenausbau der „Schulstraße“ ist es erforderlich, vom 03.06.2024 bis einschließlich dem 31.12.2024, die Straßen „Schulstraße, An der Schulstraße, Gartenstraße“ voll zu sperren.
Die Umfahrung der Vollsperrung erfolgt in diesem Zeitraum über die „Gartenstraße“. Für das Neubaugebiet „Liemesblick“ erfolgt die Umfahrung über die dortigen Wege.
Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.
Straßenverkehrsbehörde
Pflegedienstversorgung für die Zeit der Vollsperrung der Kreisstraße 64, Zollhaus nach Burgschwalbach
Zollhaus/Burgschwalbach.
Im laufenden Kalenderjahr 2024 ist die Sanierung der Kreisstraße 64 in Zollhaus mit einer Bauzeit von rund 6 bis 8 Monaten vorgesehen. Geplanter Baubeginn ist im April /Mai dieses Jahres.
Dabei wird es aus bautechnischen Gründen notwendig sein, für die Zeit der Bauarbeiten die Straße im Ortsteil Zollhaus für den gesamten Verkehr zu sperren.
Von der Vollsperrung werden auch die sozialen Dienste betroffen sein, die in der Folge nur über die ausgeschilderte Umleitung von Aarbergen-Panrod nach Burgschwalbach gelangen können.
Personen, die soziale Dienste (Pflege, etc.) in Anspruch nehmen oder nehmen müssen, sollten sich frühzeitig mit den jeweiligen Dienstleistern in Verbindung setzen, damit diese die entsprechenden Anträge für die Zusatzleistungen und den erhöhten Aufwand über die Pflegekassen beantragen können, damit betroffene Personen die Pflegeleistungen während der Zeit der Vollsperrung weiterhin in Anspruch nehmen können.
Auch die Personen, die andere Leistungen von Dienstleistern und Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, etc.), sollten sich rechtzeitig mit diesen in Verbindung setzen, um die Versorgung während der Zeit der Vollsperrung zu gewährleisten.
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte. Für Auskünfte steht Ihnen Thomas Biebricher, Tel. 06486/9179-111 (t.biebricher@vg-aar-einrich.de zur Verfügung.
Die VERBANDSGEMEINDEWERKE informieren
Gewährung von Abzügen bei der Berechnung von Kanalgebühren
Bei der Berechnung der Kanalgebühren wurde in den letzten Jahren bis einschließlich 2023 auf Antrag und Einhaltung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen ein Abzug für die Landwirtschaft/für die Verdunstung von Schwimmbadwasser/für die Gartenbewässerung mittels separatem Zähler gewährt. Aufgrund Vorgaben der Mustersatzung Rheinland-Pfalz ist ein derartiger Abzug ohne entsprechende Nachweise nicht mehr vorgesehen. Vielmehr ist durch private geeichte Messeinrichtungen (Abwasserzähler) die tatsächlich abzusetzende Wassermenge bzw. die tatsächlich in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitete Abwassermenge nachzuweisen. Demzufolge wird die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich zum 01.01.2024 entsprechend geändert. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse wurden zwischenzeitlich vom Werkausschuss sowie vom Verbandsgemeinderat gefasst. Sofern auch ab dem Jahre 2024 weiterhin nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitete Abwassermengen nachgewiesen werden sollen, ist es zwingend erforderlich, einen Abwasserzähler in Ihre Grundstücksentwässerungsanlage einzubauen. Damit das Jahr 2024 noch in Gänze berücksichtigt werden kann, muss dies kurzfristig erfolgen. Für die in diesem Zusammenhang, auch für den Einbau eines Abwasserzählers selbst, etwaig auftretende Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
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