Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
Ortsgemeinde Hahnstätten: Öffnungszeit des Grünschnittplatzes am Ende der Hohlenfelsbachstraße
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Grünschnittplatz ab dem 01.02.2025 bis 30.04.2025 von Montags bis Samstags
in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ist.
BENUTZUNGSORDNUNG
Grünschnittplatz „Im Hirschel“
Geltungsbereich:
Die Benutzungsordnung gilt für Privathaushalte der Ortsgemeinde
Hahnstätten.Nur die Bürgerinnen und Bürger aus der Ortsgemeinde
Hahnstätten sind anlieferungsberechtigt.
Zugelassene Abfälle:
1.Es dürfen nur Baum- und Strauchschnitt, die auf privat genutzten Grundstücken oder
auf Grünflächen der Gemeinden anfallen, angeliefert werden (keine gewerblichen
Anlieferungen).
2. Die Menge ist auf 3 cbm pro Anlieferer begrenzt.
3. Die angelieferten Abfälle müssen frei von Verunreinigungen sowie wasser-, umwelt-
und gesundheitsschädlichen Beimengungen sein.
Haftung:
1. Das Betreten und Befahren der Annahmestelle erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
2. Eltern haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für ihre Kinder.
3. Auf dem gesamten Gelände der Annahmestelle gelten die Vorschriften der StVO
entsprechend.
4. Für Schäden, die durch die Nutzung oder durch die Ablagerung nicht zugelassener Abfälle
entstehen, haften die Verursacher/innen.
Anlieferungszeiten:
Werktags zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr. Material auf der rechten Seite abladen!!!
Wir bitten Sie, die Öffnungszeiten zu beachten. Sollte dies nicht geschehen, sieht sich die Ortsgemeinde gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Joachim Egert, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Gutenacker: Reinigung von Straßen und Bürgersteigen sowie Pflege von Hecken und Sträuchern
Aus gegebenen Anlass möchte ich an die o.a. Bürgerpflicht erinnern.
Die wöchentliche Reinigung der an das Grundstück angrenzenden Straßen (bis zur Mitte der Straße), Gehweg und Bürgersteige einschließlich der Rinnen ist in Gutenacker den Grundstückseigentümern per Satzung (Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Gutenacker vom 01. April 2003) übertragen.
In der Satzung „Reinigung von Straßen und Bürgersteigen sowie Pflege von Hecken und Sträuchern“ wird im § 6 Schneeräumung sowie § 7 Bestreuung der Straße, die Reinigung von Straßen und Bürgersteigen geregelt.
Nachzulesen auf der WebSite der VG Aar-Einrich, https://www.vg-aar-einrich.de/ortsgemeinden/gutenacker/
oder beim Ortsbürgermeister Udo Meister.
Die alternative-Reinigung durch die Gemeinde und Umlage der Kosten auf die Bürger, wäre für alle wesentlich kostenintensiver. Dazu gehören auch die Pflege und das Beschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen usw., die über die Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Bereich oder zum Nachbarn ragen. Grundstückseigentümer, die diesen Pflichten nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1000,- Euro geahndet werden kann.
Gleichzeitig ist die Gemeinde berechtigt, die Reinigungsarbeiten in Auftrag zu geben und die Kosten von den Grundstückseigentümern anzufordern.
Ich bitte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, diesen Reinigungspflichten nachzukommen, damit auf weitergehende Maßnahmen verzichtet werden kann.
Dies ist auch im Hinblick auf die Bürger geboten, die ohne persönliche Ansprache Woche für Woche die Reinigungspflicht wahrnehmen, und ihre Hecken, Sträucher und Bäume vorbildlich pflegen.
Sollten zeitliche, personelle oder gesundheitliche Gründe die Reinigung erschweren, bin ich bereit, mit Ihnen eine gemeinsame Lösung zu suchen.
Die o. g. Vorschriften gelten für alle bebauten und unbebauten Grundstücke an öffentlichen Straßen innerhalb der Ortslage.
Udo Meister, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar 2025
- Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinden Allendorf, Berghausen, Berndroth, Biebrich, Bremberg, Burgschwalbach, Dörsdorf, Ebertshausen, Eisighofen, Ergeshausen, Flacht, Gutenacker, Hahnstätten, Herold, Kaltenholzhausen, Katzenelnbogen, Klingelbach, Kördorf, Lohrheim, Mittelfischbach, Mudershausen, Netzbach, Niederneisen, Niedertiefenbach, Oberfischbach, Oberneisen, Reckenroth, Rettert, Roth, Schiesheim, Schönborn
wird in der Zeit vom Montag, 03. Februar 2025 bis Freitag, 07. Februar 2025
während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich,
Verwaltungsstandort Katzenelnbogen, Burgstr. 1, 56368 Katzenelnbogen, Zi.-Nr. E 15,
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
- Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,
spätestens am 07. Februar 2025, bis 12:00 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstr.1, 56368 Katzenelnbogen, Zi.-Nr. E 15, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. - Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
erhalten bis spätestens zum Sonntag, 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. - Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 203 Montabaur
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
oder
durch Briefwahl
teilnehmen. - Einen Wahlschein erhält auf Antrag
- ein in das
Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
- ein nicht in
das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter,
- ein in das
Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02. Februar 2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 07. Februar 2025) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1
der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung
entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach
Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
- Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
‑ einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
‑ einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
‑ einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahl-
briefumschlag und
‑ ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Katzenelnbogen, den 15.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich
Ortsgemeinde Oberneisen: Halteverbot auf der Hauptstraße
Im Zuge des Ausbaus der Straße zwischen Netzbach und Hahnstätten wird die K58 (Hauptstraße von Oberneisen ) u.a. als Umleitung genutzt.
Daher besteht ab dem 15. Januar 2025 im Bereich der Hauptstraße *Halteverbot*.
Zudem gilt für den Zeitraum der Umleitung "Tempo 30" ab Einmündung B54 bis Höhe Dorftreff.
Peter Pelk, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Kördorf plant 1. Hilfe - Kurse
Die Ortsgemeinde Kördorf plant im ersten Halbjahr 2025 in Zusammenarbeit mit dem DRK Mittelrhein GmbH
einen Erste Hilfe Kurs und zwei Fresh-Up Lehrgänge durchzuführen.
Die geplanten Kurse finden Freitagsabends bzw. samstags im Bürgerhaus statt.
Regulärer Erste-Hilfe-Kurs:
Dauer 8 Stunden (Mindestteilnehmerzahl 12, maximal 20) €55,- /Person
* Themen:
- Absichern Unfallstelle
- Rettungskette
- Bewusstlosigkeit
- Reanimation mit AED (Defibrillator)
- akute Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Sonnenstich, Unterkühlung etc.),
- Verbände
- Gelenkverletzungen, Verbrühungen, Verbrennungen, Verätzungen
Der reguläre Erste-Hilfe-Kurs ist durch die BG anerkannt und kann nach Rücksprache durch den Arbeitgeber evtl. auch mit der BG abgerechnet werden.
Dieser Kurs ist auch für den Führerschein und die Trainerlizenz gültig.
Fresh-Up in Erster Hilfe:
Dauer 3,5 Stunden (Mindestteilnehmerzahl 12, maximal 25) €25,- /Person
* Themen:
- Bewusstlosigkeit
- Reanimation mit AED (Defibrillator)
- akute Erkrankungen (s.o.)
Bei diesem Kurs gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 15 € pro Teilnehmer aus Kördorf
Reanimation mit AED:
Dauer 1,5 Stunden (Mindestteilnehmerzahl 12, maximal 25) €15,-/Person
* Themen:
- Bewusstlosigkeit
- Reanimation mit AED (Defibrillator)
Bei diesem Kurs übernimmt die Gemeinde die Kosten pro Teilnehmer aus Kördorf
Das Fresh Up und die Reanimation mit AED (Defibrillator) dienen nur der persönlichen Fortbildung und haben keine
BG-Anerkennung.
Um besser planen zu können, wird gebeten, eine verbindliche Anmeldung an buergermeister@gemeinde-koerdorf zu senden. Anmeldeschluss ist der 21.02.2025.
Bernhard Krugel, Ortsbürgermeister
Grundschule Niederneisen: Anmeldungen der Schulneulinge 2026/2027
Die Anmeldungen der Schulneulinge 2026/2027 finden laut dem Ministerium für Bildung ab diesem Jahr nicht mehr im September, sondern schon im Februar statt und zwar am Donnerstag, dem 13. Februar 2025 im Sekretariat der Grundschule Niederneisen. Den jeweiligen Termin entnehmen Sie bitte dem Aufforderungsschreiben.
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 geboren sind, müssen angemeldet werden.
Bei der Anmeldung werden benötigt:
- Stammbuch oder Geburtsurkunde,
- bei Alleinerziehenden Sorgerechtsbescheinigung
- Nachweis des Masernimpfschutzes
- Bescheinigung über Kindergartenbesuch (s. Aufforderungsschreiben).
Die Anmeldungen der sogenannten „Kannkinder“ finden voraussichtlich im Februar 2026 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Streubel, Rektor
Realschule plus im Aartal (RiA): Anmeldetermine für die 5. Klasse der RiA Hahnstätten
Anmeldungen zum Besuch der 5. Klasse an der Realschule plus im Aartal (RiA) sind möglich:
am Tag der offenen Tür, Samstag, 01.02.2025 von 10.00 – 13.00 Uhr.
Bis zum 06.03.25 von montags bis donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 – 15.00 Uhr im Sekretariat (Frau Theobald). An Rosenmontag und Fastnachtsdienstag ist die Schule geschlossen.
Die Anmeldung muss persönlich durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Bitte vereinbaren Sie möglichst vorher telefonisch einen Termin, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Folgende Unterlagen werden bei der Anmeldung benötigt:
- Anmeldeformular und Rückmeldeschein der Grundschule im Original
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse der Grundschule
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde (zur Einsicht)
- Passfoto für Schülerausweis
- Nachweis der Maserschutzimpfung (Impfpass)
- Bei getrenntlebenden, aber gemeinsam sorgeberechtigten Eltern die Vollmacht des nicht persönlich anwesenden Elternteils
Folgende Formulare finden Sie auf unserer Homepage www.riaplus.de und können dort heruntergeladen werden und bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden:
- Anmeldebogen
- Bei Bedarf Anmeldeformular für den Besuch der freiwilligen Ganztagsschule
- Bei Bedarf Fahrtkostenantrag für den Busverkehr
Weitere Informationen zur RiA und Eindrücke aus dem Schulleben finden Sie auf unserer Homepage www.riaplus.de. Für Fragen oder den Wunsch nach persönlichen Gesprächen steht Ihnen das Sekretariat und die Schulleitung telefonisch unter 06430-925629 oder per email unter info@riaplus.de gerne zur Verfügung.
Achim Lehnert, Schulleiter
Ortsgemeinde Bremberg: Leinenpflicht für Hunde -ein Appell an Respekt und Rücksichtnahme
In Bremberg besteht eine Leinenpflicht für Hunde, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Mitbürger zu gewährleisten. Es gibt Menschen, die Angst vor Hunden haben und es vermeiden möchten, auf ihren privaten wie auch auf öffentlichen Grundstücken einem unangeleinten Hund gegenüberzustehen. Diese Regelung dient dazu, sowohl Menschen als auch Tiere zu schützen und das friedliche Miteinander im Ort zu fördern.
Ich möchte alle Hundebesitzer dazu ermutigen, ihre Hunde im Ort stets an der Leine zu führen. Dies ist nicht nur ein Zeichen des Respekts gegenüber anderen Mitbürgern und deren Eigentum, sondern auch in der Gemeindesatzung so festgehalten.
Denken Sie daran: Respekt und Rücksichtnahme sind die Grundlage für ein friedliches Miteinander.
Manuel Riedl, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Biebrich: Öffnungszeiten des Grünschnittplatzes
Im Januar und Februar 2025 entfallen die regelmäßigen Öffnungszeiten.
Bei Bedarf können Termine vereinbart werden unter 0163/2001567 (A. Franz) oder 0160/91284504 (M. Ebertshäuser).
Jürgen Hamdorf, Ortsbürgermeister Biebrich
Grundschule Hahnstätten: Info-Abend für Eltern „Pflichtkinder Schuljahr 2026/2027“ am Montag, 27.01.2025
Wenn Ihr Kind im Einzugsbereich der Grundschule Hahnstätten wohnt und vor dem 1. September 2026 seinen 6. Geburtstag hat, ist ein so genanntes „Pflichtkind“, das im Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig wird. Kinder, die zwischen dem 01.09. und 31.12.2026 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Wunsch der Eltern ebenfalls angemeldet werden (Kann-Kinder). Die Anmeldung an der Grundschule Hahnstätten für die „Pflichtkinder“ findet in dem Zeitraum 03.02.2025 bis 06.02.2025 statt.
Wir wollen Sie gerne informieren über die aktuellen Bestimmungen, über die Formalitäten bei der Einschreibung und über Erwartungen und Anforderungen an das Grundschulkind, sowie über unser Ganztagsschulkonzept.
Aus diesem Grund laden wir Sie als Eltern aller „Pflicht- und potentiellen Kann-Kinder“ herzlich ein zu einem ersten Informationsabend am Montag, 27.01.2025 um 19.30 Uhr im Atrium der Grundschule Hahnstätten.
Grundschule Hahnstätten
Grundschule im Einrich: Schuleinschreibung für das Schuljahr 2026/2027
Falls Ihr Kind im Einzugsbereich der Grundschule im Einrich wohnt und vor dem 01.09.2026 6 Jahre alt wird, dann ist Ihr Kind ab dem Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig. Kinder, die im Schuljahr 2025/2026 vom Schulbesuch zurückgestellt waren, müssen ebenfalls erneut angemeldet werden.
Wichtige Informationen:
- Die Anmeldung findet ohne Ihr Kind im Sekretariat der Grundschule im Einrich statt.
- Legen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder den Aufnahmebescheid/Registrierschein vor.
- Denken Sie bitte unbedingt an die ausgefüllten Anmeldeunterlagen. Diese erhalten Sie entweder durch Ihre Kita oder per Post, falls Ihr Kind keine Kita besucht.
Anmeldezeiträume (jeweils von 9:00-11:30 Uhr):
- 03.02.-07.02.2024: Kita Mittelfischbach / Kita Dörsdorf / Kinder, die keine Kita besuchen
- 10.02.-14.02.2024: Kita Allendorf / Kita Kördorf
- 17.02.-21.02.2024: Kita Katzenelnbogen / Kita Klingelbach / Kita Schönborn / Waldkita Klingelbach
Sollten Sie in der für Sie vorgesehenen Woche an keinem Tag Zeit finden, melden Sie sich bitte bis spätestens 31.01.2024 telefonisch im Sekretariat (06486-1663: Montag – Freitag 9:00-11:30 Uhr).
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben, das Sie demnächst per Post erhalten.
Jasmin Gemmer (Sekretariat), Grundschule im Einrich
Ortsgemeinde Flacht: Hallensperrung
Aufgrund der Karnevalsveranstaltungen kann im Zeitraum vom 22.01.2025 bis einschl. 28.01.2025 und vom 06.02.2025 (13.00 Uhr) bis einschl. 10.02.2025 keine Übungsbetrieb in der Aartalhalle Flacht stattfinden.
Wir bitten um Beachtung und danken für ihr Verständnis.
Timo Schneider, (Ortsbürgermeister)
Realschule plus und Fachoberschule im Einrich: Anmeldung zur Fachoberschule (Klassenstufe 11) im Schuljahr 2025/26
Die Anmeldezeiten im o. g. Zeitraum entnehmen Sie bitte zeitnah der Homepage.
Wann ist die Fachoberschule „Im Einrich“ die richtige Wahl für dich?
- Du bist nach 10 Jahren „etwas schulmüde“, möchtest aber trotzdem einen tollen Abschluss machen, der dir alle Möglichkeiten offenlässt.
- Du möchtest schon mal neben der Schule intensiv in die Berufswelt schnuppern und Abwechslung haben.
- Du weißt noch nicht, ob du nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium machen möchtest.
- Du möchtest mehr über die Bereiche „Gesundheit“ oder „Wirtschaft“ erfahren.
- Du möchtest in einer angenehmen, kleingegliederten Atmosphäre lernen.
- Du möchtest digital mit einem IPad lernen und arbeiten.
- Du willst nach der 6. Stunde Unterrichtsschluss haben.
- Du möchtest nach 12 Schuljahren deine Fachhochschulreife und nach 13 Schuljahren dein Abitur haben!
Wenn nur einer dieser Wünsche auf dich zutrifft, solltest du ein „FOSSI“ werden!
Zum Schuljahr 2025/26 können Schülerinnen und Schüler an der Realschule plus und Fachoberschule im Einrich zum Besuch der Fachoberschule mit den zukunftsträchtigen Fachrichtungen „Wirtschaft und Verwaltung“ sowie „Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit“ angemeldet werden. In diesem Bildungsgang werden Unterricht und berufliche Praxis eng miteinander verknüpft. Der Unterricht baut auf der „Mittleren Reife“ auf und führt in zwei Jahren zur allgemeinen Fachhochschulreife.
In der Klassenstufe 11 findet der Unterricht an zwei Tagen je Woche in der Schule statt. An drei Tagen je Woche sind die Schülerinnen und Schüler im Praktikumsbetrieb. In der Klassenstufe 12 besuchen sie an 5 Tagen/Woche die Schule.
Am Ende der Klasse 12 stehen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen zur Fachhochschulreife.
Anschließend können die Absolventen ein Studium an einer Fachhochschule, ein duales Studium oder eine Berufsausbildung beginnen. Weiterhin kann innerhalb eines Jahres im Anschluss an die Fachoberschule an der Berufsoberschule (BOS) II die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erworben werden.
Allen Interessierten bietet der „Schnuppertag“ am 18. Januar 2025 eine Projektarbeit zum Mitmachen
in den FOS-Räumen. Kommen Sie gerne in der Zeit zwischen 10.00 und 12.00 Uhr vorbei.
Eine Anmeldung dazu ist nicht erforderlich.
Die Aufnahmevoraussetzungen:
· Qualifizierter Sekundarabschluss I mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0, wobei
keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik mit "mangelhaft" bewertet sein darf
oder Versetzung in die Klassenstufe 11 oder Übergangsberechtigung in die gym. Oberstufe
- geeigneter - der gewählten Fachrichtung entsprechender - Praktikumsplatz
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (Download s. Homepage)
- Halbjahreszeugnis der Klasse, in der die Aufnahmevoraussetzung (s. o.) erfüllt wird
Wenn Sie uns die Anmeldung zusenden, muss die Zeugniskopie beglaubigt sein.
Anmeldeformular und Informationen zur Fachoberschule finden Sie auch auf unserer Homepage.
Haben Sie darüber hinaus Fragen zur Schulform, zur Schule oder zum Anmeldeverfahren, beantworten wir diese gerne im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch. Sie erreichen uns telefonisch (06486 90030) oder via E-Mail (k.baranowsky@rs-einrich.de oder verwaltung@rs-einrich.de)
Realschule plus und Fachoberschule im Einrich: Anmeldung 5. Klasse im Schuljahr 2025/26
Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass Sie sich für eine Anmeldung an der Realschule plus und Fachoberschule im Einrich interessieren. Sie als Eltern müssen nun für Ihr Kind eine wichtige Entscheidung treffen. Die Kernfrage ist: Gymnasium oder Realschule plus? Grundsätzlich empfiehlt sich das Gymnasium für Schüler, die gute Noten mit relativ wenig pädagogischer und elterlicher Unterstützung erreichen. Alle Kinder, denen etwas mehr Zuwendung in Bezug auf Lernen und Atmosphäre guttut, sind dagegen bei uns richtig – auch für das Gymnasium empfohlene. Die Realschule plus und FOS im Einrich hat sich auch zum Ziel gesetzt, insbesondere die Kinder zu fördern, die nach erfolgreichem Besuch unserer Schule, ein Gymnasium oder eine andere Schulform besuchen wollen. Die letzten Jahre haben uns gezeigt, dass unsere Schüler, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen haben, in der Oberstufe eines Gymnasiums oder der Fachoberschule problemlos bestehen können. Sie haben keine Nachteile gegenüber Schülern, die direkt das Gymnasium besucht haben. 80% unserer Zehntklässler gehen anschließend auf eine weiterführende Schule, fast die Hälfte auf unsere Fachoberschule.
Wenn Sie Ihr Kind nach dem Besuch der Grundschule zur Klassenstufe 5 im Schuljahr 2025/26 an der Realschule plus und Fachoberschule im Einrich anmelden möchten, bitten wir Sie,
in der Zeit vom 03. bis 28. Februar 2025
im Sekretariat der Schule diese Anmeldung persönlich vorzunehmen.
Die Anmeldezeiten im o. g. Zeitraum entnehmen Sie bitte zeitnah der Homepage.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:
- Anmeldeformular für die weiterführende Schule im Original und die
- Rückmeldung für die Grundschule im Original
(Beide Formulare erhalten Sie mit dem Empfehlungsschreiben von der Grundschule)
- das letzte Halbjahreszeugnis der Grundschule
- Geburtsurkunde (nur zur Einsicht)
- Foto des Kindes
- Vollmacht für die Anmeldung zum Schulbesuch bei getrenntlebenden Eltern, die gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Nachweis über die Masernimmunität
- Fahrtkostenantrag (falls erforderlich)
Die Formulare zum Download - die Sie gerne schon ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen können - finden Sie auch auf unserer Homepage (www.rs-einrich.de).
Im neuen Schuljahr 2025/2026 bauen wir unser Angebot im Bereich der Informatik weiter aus. Das bisherige Profilfach „Zukunftsfach“ wird erweitert. Eine separate Anmeldung ist hierzu jetzt nicht mehr notwendig. Weitere Informationen dazu folgen in den nächsten Wochen auf der Homepage der Schule.
Allen interessierten Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bietet der „Schnuppertag“ am 18. Januar 2025 die Möglichkeit, unsere Schule kennen zu lernen. Sie sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung zu diesem Termin über unsere Homepage ist zwingend erforderlich und ab dem 03. Dezember 2024 möglich.
Haben Sie darüber hinaus Fragen zur Schulform, zur Schule oder zum Anmeldeverfahren, beantworten wir diese gerne im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch. Sie erreichen uns für eine Terminvereinbarung telefonisch (06486 90030) oder via E-Mail (verwaltung@rs-einrich.de).
Realschule plus im Aartal (RiA): Anmeldeformular für das Schuljahr 2025/2026 online
Ab sofort sind die Anmeldeformulare für die 5. Klassen im Schuljahr 25/26 an unserer RiA online.
Diese finden Sie hier:
https://www.riaplus.de/downloads
Realschule plus im Aartal (RiA)
Information der VGW Aar-Einrich zu anstehenden Kanalsanierungsmaßnahmen
Im Zuge der Erhaltung des Abwassersystems werden die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich ab 20. Januar 2025 in folgenden Ortsgemeinden Kanalsanierungsmaßnahmen mittels Schlauchliner beginnen:
- OG Allendorf - Hauptstraße ( Richtung Feld)
- OG Katzenelnbogen - Parkstraße und Am Reitplatz
- OG Klingelbach - In den gretengärten, Diezer Str. und Auf dem Feldchen
- OG Kördorf - Kar-,Ringstraße und In der Pfaffenwiese
- OG Lohrheim - Gartenstraße und Am Zehnthaus
- OG Niederneisen - Volkersbergstraße
Die Arbeiten sollen im Juni 2025 abgeschlossen sein.
Eine Sanierung der Kanalhaltungen erfolgt nur in Teilen der genannten Straße, je nach Zustandsklassifizierung. Die Haltungen werden in geschlossener Bauweise mittels Roboter und Einzug eines Schlauchliners saniert. Dazu werden die betroffenen Schächte während der Sanierungszeit mehrfach für die einzelnen Arbeitsschritte angefahren. In den Schächten werden Gerinne und Steigeisen erneuert, sowie Undichtigkeiten beseitigt und Beschichtungen aufgetragen.
Mit den Arbeiten wurde die Firma Kanaltechnik DF-Ing GmbH, Karlstein beauftragt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es bei den anstehenden Arbeiten zu Einschränkungen im Straßenverkehr kommen kann. Zeitweise werden an einigen Stellen Parkverbote ausgesprochen.
Bei Fragen bitten wir Sie, sich unter der Rufnummer 06486/9179-500 Herr Irrgang oder unter 06486/9179-501 Herr Meyer zu wenden.
Andrea Rump, VGW Aar-Einrich
Ortsgemeinde Hahnstätten: Schließung des Grünschnittplatzes am Ende der Hohlenfelsbachstraße
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Grünschnittplatz zum 30.11.2024 geschlossen ist / wird. Ab Frühjahr 2025 wird der Grünschnittplatz nur für Privathaushalte der Ortsgemeinde Hahnstätten wieder geöffnet werden.
Der genaue Öffnungstermin im Frühjahr 2025 wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Joachim Egert, Ortsbürgermeister
Städtischer Wertstoffhof Katzenelnbogen macht Winterpause
Der kommunale Wertstoffhof der Stadt Katzenelnbogen zur Abgabe von Grünschnitt, Metallschrott und Elektrogeräten macht Winterpause! Am 7. Dezember 2024 hat der Wertstoffhof Katzenelnbogen letztmalig für dieses Jahr geöffnet. Die Wiedereröffnung in 2025 ist abhängig von der Witterung und wird rechtzeitig bekanntgegeben.
In dringenden Fällen bieten wir in der Winterzeit die Annahme von Material nach persönlicher Terminvereinbarung an. Bitte setzen Sie sich dazu mit der Stadtbürgermeisterin zu den Sprechzeiten persönlich oder unter Tel. 06486/9179-180 in Verbindung.
Das Abfallwirtschaftszentrum Rhein-Lahn in Singhofen und das in Katzenelnbogen ansässige Recyclingunternehmen haben weiterhin geöffnet.
Petra Popp, Stadtbürgermeisterin
Ortsgemeinde Berghausen: Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen
Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres teilweise stark und beeinträchtigen dadurch öffentliche Flächen. Die Ortsgemeinde wird deshalb auch in diesem Winterhalbjahr, wo nötig, ihre Bäume schneiden lassen, um Gefahren für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Grundsätzlich sind alle Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig (zur Vermeidung von Gefahren) und sind bei Nichtbeachtung ihrer Pflichten auch haftbar. Denkt bitte auch daran, dass dies auch in den Bereichen von außerörtlichen Wirtschaftswegen gilt. Losgelöst davon, dass es ein gemeinsames Zusammenleben erleichtert und Ärger unter- bzw. miteinander vermeidet.
Evtl. umfassendere Maßnahmen sind bis 28.02.2025 auszuführen. Bei Gefahr in Verzug, auch über diesen Termin hinaus.
Nachfolgend ein paar einfache Hinweise, die es sichtbar machen, ob man aktiv werden muss:
- Die Hausnummer sollte von der Straße aus gut sichtbar sein. Im Notfall kann dies wertvolle Zeit für die Rettungskräfte einsparen.
- Über Geh- und Radwegen sollte eine lichte Höhe von 2,50 m zur Verfügung stehen.
- Hecken und Sträucher sollten soweit zurückgeschnitten werden, dass im Idealfall 50 cm Freiraum bis zum Weg bestehen.
- Von der Fahrbahn bis zu herabhängende Äste sollte ein Freiraum von 4,5 m bestehen.
- Hecken und Sträucher sollten 50 cm von der Fahrbahn entfernt sein.
- Verkehrszeichen, Schilder und Straßenlampen dürfen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.
- Beachtet bitte, dass ein Einblick in Kreuzungsbereiche und Einmündungen ohne Sichtbehinderung durch Hecken, Sträucher und Bäume gegeben ist.
Wir alle erwarten, dass Grundstückseigentümer alles tun, um uns und unsere Angehörige vor Gefahren zu schützen. Nehmt diesen Maßstab auch bitte für Euer eigenes Verhalten wahr und beurteilt so, ob Pflege- Schnittmaßnahmen erforderlich sind.
Peer Klein, Ortsbürgermeister