Amtliche Bekanntmachungen
VG Aar-Einrich
Ortsgemeinde Herold: Öffnungszeiten Grünschnittplatz
Der Grünschnittplatz ist ab dem 29.03.2025 samstags von 16 bis 17 Uhr für Herolder Haushalte geöffnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die unkontrollierte Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet ist.
Jörg Schramm, Ortsbürgermeister Herold
Ortsgemeinde Allendorf: Entfernen von Grabschmuck auf den Rasengrabstätten bis zum 01.04.2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Frühling hat kalendarisch bereits begonnen und die ersten Frühlingsblumen sprießen. Mit dem Frühling naht auch wieder die Mähsaison, und unsere Gemeindearbeiter bereiten das Gelände auf dem Friedhof für den Start vor.
Wir möchten alle Angehörigen, die Grabschmuck oder Ähnliches auf Rasengrabstätten abgelegt haben, freundlich darum bitten, diesen bis zum 01.04.2025 zu entfernen. Laut unserer Satzung ist es grundsätzlich nicht gestattet, auf den Rasengrabstätten Blumen, Gestecke oder andere Gegenstände abzulegen. Wir bitten Sie dies zu beachten, da die Mäharbeiten ansonsten unnötig erschwert werden und einen erheblich höheren Aufwand verursachen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Martina Schrage, Ortsbürgermeisterin
Ortsgemeinde Dörsdorf: Anlieferung von Grünschnitt für das Osterfeuer
Am Samstag, den 12.04.2025 und am Samstag, den 19.04.2025 kann jeweils von 9 bis 12 Uhr der Grünschnitt für das Osterfeuer am Sportplatz angeliefert werden. Helfer sind wie immer vor Ort.
Palletten, behandeltes Holz, Starkholz sowie größere Wurzelstücker werden nicht angenommen.
Das Osterfeuer findet am Ostersamstag, den 19.04.2025 ab 19 Uhr statt.
Carmen Burgard, 1.Beigeordnete
Unterrichtung des Bürgermeisters gem. § 119 LBG über die ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter 2024
Ehrenamtliche Tätigkeit | Zuordnung | Vergütung |
| Hauptamt mit Ablieferungspflicht | --- |
| Hauptamt mit Ablieferungspflicht | --- |
| Hauptamt mit Ablieferungspflicht | --- |
| Öffentliches Ehrenamt mit Bezug zum Hauptamt und Ablieferungspflicht | 71,48 €*
|
| Öffentliches Ehrenamt mit Bezug zum Hauptamt und Ablieferungspflicht | --- |
| Öffentliches Ehrenamt | 1.145,36 €* |
| Öffentliches Ehrenamt | 14,28 €* |
| Öffentliches Ehrenamt mit Bezug zum Hauptamt und Ablieferungspflicht | 72,80 €* |
| Öffentliches Ehrenamt | --- |
| Öffentliches Ehrenamt | --- |
| Öffentliches Ehrenamt mit Bezug zum Hauptamt und Ablieferungspflicht | --- |
| Öffentliches Ehrenamt | --- |
| Öffentliches Ehrenamt | --- |
| Öffentliches Ehrenamt | 2.206,40 € |
| Öffentliches Ehrenamt | --- |
| Hauptamt mit Ablieferungspflicht | --- |
| Öffentliches Ehrenamt | --- |
(*Bei den Vergütungen handelt es sich ausschließlich um Sitzungsgelder und Fahrtkostenerstattungen)
Lars Denninghoff, Bürgermeister
Ortsgemeinde Flacht: Brennholzvergabe Flacht
Die Vergabe des bei der Ortsgemeinde Flacht vorbestellten Brennholzes findet am Samstag, den 29.03.2025, 9.00 Uhr statt.
Dies betrifft nur das Sortiment „Selbstwerbung“.
Treffpunkt: Gemeindewald Flacht, Abt. 8a5
Wegbeschreibung: Ab der „Trampshütte“ den „Steinkautenweg“ ca. 900 m hochfahren bis zum Treffpunkt an der großen Wegekreuzung.
Vergeben werden ausschließlich die vorbestellten Mengen. Nachmeldungen sind nicht möglich.
Das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald ist seit dem 01.01.2008 nur noch Teilnehmern eines Motorsägenlehrganges erlaubt. Ohne diesen Sachkundenachweis erfolgt keine Holzzuteilung.
Eine entsprechende Bescheinigung („Motorsägenführerschein“) muss bei der Vergabe und beim Arbeiten mitgeführt werden. Bei der Motorsägenarbeit muss Schutzkleidung gemäß den
Unfallverhütungsvorschriften getragen werden.
Johannes Betz, Revierförster
Ortsgemeinde Niederneisen: Brennholzvergabe Niederneisen
Am Samstag, den 29.03.2025, 8.00 Uhr findet die Vergabe des bei der Ortsgemeinde Niederneisen vorbestellten Brennholzes statt.
Dies betrifft nur das Sortiment „Selbstwerbung“.
Treffpunkt: Abt. 10a2 des Gemeindewaldes Niederneisen
Wegbeschreibung: Den „Grundweg“ bis zur Waldecke fahren (Ende des asphaltierten Abschnittes), Halbrechts in den Wald. Treffpunkt nach 300 m an der ersten Wegekreuzung
Vergeben werden ausschließlich die vorbestellten Mengen. Nachmeldungen sind nicht möglich.
Das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald ist seit dem 01.01.2008 nur noch Teilnehmern eines Motorsägenlehrganges erlaubt. Ohne diesen Sachkundenachweis erfolgt keine Holzzuteilung. Eine entsprechende Bescheinigung („Motorsägenführerschein“) muss bei der Vergabe vorgezeigt und beim Arbeiten mitgeführt werden. Bei der Motorsägenarbeit muss Schutzkleidung gemäß den Unfallverhütungsvorschriften getragen werden.
Johannes Betz, Revierförster
Ortsgemeinde Biebrich: Grünschnittplatz
Die Öffnungszeiten des Grünschnittplatzes lauten wie folgt:
Jeden 1. und 3. Samstag im Monat, 10.00 – 11.00 Uhr
Zusätzliche Termine können bei Bedarf vereinbart werden unter 0163/2001567 (A. Franz) oder 0160/91284504 (M. Ebertshäuser).
Jürgen Hamdorf, Ortsbürgermeister Biebrich
Ortsgemeinde Flacht: Parkverbort in der Hohlbachstraße
Bisher wurde das Parkverbot in der Hohlbachstraße vorbildlich eingehalten.
Aktuell ist festzustellen, dass im vorderen Bereich der Hohlbachstraße davon ausgegangen wird, dass das Parkverbot aufgehoben wurde. Wie aber durch die Beschilderung fersichtlich ist wurde das Parkverbot noch nicht aufgehoben, da die Hohlbachstraße die einzigste Zuwegeung in den oberen Bereich des Ortes ist. Diese muss auch für Einsätze der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer freigehalten werden.
Wir bitten weiterhin um Beachtung und Einhaltung!
Timo Schneider, Ortsbürgermeister Flacht
Ortsgemeinde Kördorf: Beseitigung von Hundekot
In der letzten Zeit mehren sich wieder die Beschwerden von Bürgern, die Hundekot Privatanlagen innerhalb und auf Wirtschaftswegen/Futterwiesen außerhalb der Ortslage vorfinden. Aber auch die gemeindeeigenen Plätze sowie Spiel- und Sportplatz sind davon betroffen.
Bitte führen Sie Ihren Hund doch angeleint bis außerhalb der Ortslage und lassen Sie ihn bitte dort sein „Geschäft“ erledigen, wo es andere Mitbürger und spielende Kinder nicht beeinträchtigt. Sollte es Ihrem Hund dennoch einmal an der falschen Stelle „passieren“, beseitigen Sie bitte den Hundekot selbst und überlassen Sie das nicht anderen.
Das gilt auch für Wirtschafts- und somit Wanderwege einschl. Wegrand außerhalb der geschlossenen Ortschaft.
Deshalb bitten wir Sie, bei Ihrem Spaziergang mit dem Hund an einer unseren Hundetoiletten vorbeizugehen, einen Kotbeutel zu entnehmen, den Kot Ihres Hundes damit aufzunehmen, den Beutel zu verknoten und dann in den Abfallbehälter einzuwerfen Wenn Kotbeutel an den Spendern vergriffen sind, informieren Sie mich bitte unter der Telefonnr. 7540 ( Bürgermeister)
Die Gemeinde setzt auf Ihre Akzeptanz und Ihre Mithilfe, damit wir unsere Kinder vor Krankheiten schützen und alle Mitbürger/innen die Spaziergänge rund um Kördorf ohne störende Einflüsse genießen können, genau so, wie Sie das ja auch von Urlaubsregionen her sicher schon kennen.
Die Gemeinde wird durch die Gemeindevertreter, die Gemeindearbeiter oder auch durch aufmerksame Nicht-Hundebesitzer künftig verstärkt darauf achten, welche Hundebesitzer diesen Service nicht nutzen. Deshalb machen wir darauf aufmerksam, dass es sich in diesem Fall um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ein solches Vorgehen ist schon im Hinblick auf diejenigen Hundebesitzer geboten, die sich regelkonform und mustergültig verhalten.
Ordnungswidrig handelt auch, wer seinen Hund innerhalb der Ortslage frei herumlaufen lässt. Sie haben somit nicht unter Kontrolle, wo der Hund „sein Geschäft“ erledigt, und zwar sehr oft auf dem Kinderspielplatz, in den Gemeindeanlagen oder auf Privatgelände. Auch auf dieses nicht angepasste Verhalten werden künftig Nachbarn bzw. alle Mitbürger/innen achten.
Mit der Bitte um Verständnis für diese Aktion im Sinne einer funktionierenden und toleranten Gemeinschaft verbleibe ich
Bernhard Krugel, Ortsbürgermeister
Die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich informieren: Wasserzählertausch
Im Jahr 2025 werden in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Wasserzähler ausgetauscht, die im Jahr 2019 geeicht wurden.
Diese Maßnahme ist aufgrund des § 25 des Eichgesetzes erforderlich, da der Austausch der Wasserzähler stichprobenartig vom Eichamt in unregelmäßigen Abständen kontrolliert wird und ein Verstoß hiergegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Für diese erforderlichen Arbeiten werden den Grundstückseigentümern keine Kosten berechnet. Der Zeitbedarf liegt zwischen 15 – 25 Minuten.
Die Mitarbeiter führen einen Dienstausweis mit !!!
Wir bitten Sie unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gestatten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Verbandsgemeindewerke
Wertstoffhof Katzenelnbogen
Der städtische Wertstoffhof beendet seine Winterpause! Ab Samstag, den 15. Februar 2025 ist der Wertstoffhof der Stadt Katzenelnbogen wieder für die Bürger der Stadt sowie die Bürger der Ortsgemeinden Allendorf, Berghausen, Dörsdorf, Ebertshausen, Ergeshausen, Klingelbach, Mittel- und Oberfischbach sowie Schönborn geöffnet. Die Öffnungszeiten sind jeden Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr.
Nähere Informationen zu den Abfällen, die dort angeliefert werden können, finden Sie auch unter www.stadt-katzenelnbogen.de/stadt-verwaltung/wertstoffhof/
Petra Popp, Stadtbürgermeisterin
Ortsgemeinde Hahnstätten: Öffnungszeit des Grünschnittplatzes am Ende der Hohlenfelsbachstraße
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Grünschnittplatz ab dem 01.02.2025 bis 30.04.2025 von Montags bis Samstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ist.
BENUTZUNGSORDNUNG
Grünschnittplatz „Im Hirschel“
Geltungsbereich:
Die Benutzungsordnung gilt für Privathaushalte der Ortsgemeinde Hahnstätten. Nur die Bürgerinnen und Bürger aus der Ortsgemeinde Hahnstätten sind anlieferungsberechtigt.
Zugelassene Abfälle:
1.Es dürfen nur Baum- und Strauchschnitt, die auf privat genutzten Grundstücken oder
auf Grünflächen der Gemeinden anfallen, angeliefert werden (keine gewerblichen
Anlieferungen).
2. Die Menge ist auf 3 cbm pro Anlieferer begrenzt.
3. Die angelieferten Abfälle müssen frei von Verunreinigungen sowie wasser-, umwelt- und gesundheitsschädlichen Beimengungen sein.
Haftung:
1. Das Betreten und Befahren der Annahmestelle erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
2. Eltern haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für ihre Kinder.
3. Auf dem gesamten Gelände der Annahmestelle gelten die Vorschriften der StVO
entsprechend.
4. Für Schäden, die durch die Nutzung oder durch die Ablagerung nicht zugelassener Abfälle
entstehen, haften die Verursacher/innen.
Anlieferungszeiten:
Werktags zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr. Material auf der rechten Seite abladen!!!
Wir bitten Sie, die Öffnungszeiten zu beachten. Sollte dies nicht geschehen, sieht sich die Ortsgemeinde gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Joachim Egert, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Oberneisen: Halteverbot auf der Hauptstraße
Im Zuge des Ausbaus der Straße zwischen Netzbach und Hahnstätten wird die K58 (Hauptstraße von Oberneisen ) u.a. als Umleitung genutzt.
Daher besteht ab dem 15. Januar 2025 im Bereich der Hauptstraße *Halteverbot*.
Zudem gilt für den Zeitraum der Umleitung "Tempo 30" ab Einmündung B54 bis Höhe Dorftreff.
Peter Pelk, Ortsbürgermeister
Information der VGW Aar-Einrich zu anstehenden Kanalsanierungsmaßnahmen
Im Zuge der Erhaltung des Abwassersystems werden die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich ab 20. Januar 2025 in folgenden Ortsgemeinden Kanalsanierungsmaßnahmen mittels Schlauchliner beginnen:
- OG Allendorf - Hauptstraße ( Richtung Feld)
- OG Katzenelnbogen - Parkstraße und Am Reitplatz
- OG Klingelbach - In den gretengärten, Diezer Str. und Auf dem Feldchen
- OG Kördorf - Kar-,Ringstraße und In der Pfaffenwiese
- OG Lohrheim - Gartenstraße und Am Zehnthaus
- OG Niederneisen - Volkersbergstraße
Die Arbeiten sollen im Juni 2025 abgeschlossen sein.
Eine Sanierung der Kanalhaltungen erfolgt nur in Teilen der genannten Straße, je nach Zustandsklassifizierung. Die Haltungen werden in geschlossener Bauweise mittels Roboter und Einzug eines Schlauchliners saniert. Dazu werden die betroffenen Schächte während der Sanierungszeit mehrfach für die einzelnen Arbeitsschritte angefahren. In den Schächten werden Gerinne und Steigeisen erneuert, sowie Undichtigkeiten beseitigt und Beschichtungen aufgetragen.
Mit den Arbeiten wurde die Firma Kanaltechnik DF-Ing GmbH, Karlstein beauftragt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es bei den anstehenden Arbeiten zu Einschränkungen im Straßenverkehr kommen kann. Zeitweise werden an einigen Stellen Parkverbote ausgesprochen.
Bei Fragen bitten wir Sie, sich unter der Rufnummer 06486/9179-500 Herr Irrgang oder unter 06486/9179-501 Herr Meyer zu wenden.
Andrea Rump, VGW Aar-Einrich