amtliche bekanntmachungen

... aus der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

VG Aar-Einrich


Ortsgemeinde Hahnstätten: Grabschmuck auf dem Friedhof Hahnstätten

Aufgrund der beginnenden Rasenmähzeit bittet die Ortsgemeinde darum, den auf den Urnenrasenreihengräbern sowie auf den Baumgrabstätten befindlichen Grabschmuck zeitnah abzuräumen. 

Joachim Egert, Ortsbürgermeister


Grundschule im Einrich: 4. Dreck-weg-Tag | Freitag, 2. Mai 2025 von 9 Uhr bis 12 Uhr

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ca. 380 Kinder bewegen sich an diesem Tag quer durch Katzenelnbogen.

Fahren Sie bitte an diesem Tag besonders achtsam und rücksichtsvoll. Die Kindergruppen tragen gelbe Warnwesten.

Vielen Dank für die Rücksichtnahme.

Grundschule im Einrich


Ortsgemeinde Herold: Brennholzverkauf

Herolder Haushalte können Brennholz aus dem aktuellen Wintereinschlag erwerben. Angeboten werden Buche und Eiche zu 50,-€/RM und Nadelholz zu 30,-€/RM, jeweils als Brennholz lang (Stämme ca. 3-5m), gerückt am Fahrweg in Poltern á 5RM. Bestellbar ist das Brennholz beim Ortsbürgermeister, die Holzzuteilung findet in Abhängigkeit des Rücketermins ca. Mai/Juni 2025 statt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald einen Sachkundenachweis ("Motorsägenführerschein") erfordert. Dieser ist, sofern nicht schon geschehen, mit der Bestellung einzureichen.

Jörg Schramm, Ortsbürgermeister Herold


Ortsgemeinde Herold: Grabschmuck auf Rasengräbern

Herold.

Mit dem schönen Frühlingswetter kommt die Wachstumsphase in Schwung und alsbald beginnt die Mähsaison. Rasengrabstätten sind pflegefreie Grabstätten und um den Gemeindearbeitern eine einfache Pflege der dortigen Rasenflächen zu ermöglichen, bitten wir alle Angehörigen freundlich, sämtlichen auf oder an solchen Gräbern abgelegten Grabschmuck zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass ein Ablegen von Blumen, Gestecken, Vasen, Grablichtern o. ä. auf Rasengrabstätten gemäß Friedhofssatzung nicht vorgesehen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Friedhofsverwaltung


Ortsgemeinde Allendorf: Baumschnittmaßnahme an der Friedhofslinde am 12.04.2025

Allendorf.

Unsere Linde auf dem Friedhof ist mit rund 390 Jahren der älteste Baum Allendorfs, ihr Stammumfang beträgt stolze 4,93m. Sie ist von weitem sichtbar und hatte im Jahr 2016 auch ihren ersten Fernsehauftritt in „Die Hauptstraße in Allendorf“. Ein so alter Baum bedarf einer besonderen Hege und Pflege, damit er auch zukünftigen Generationen noch erhalten bleibt:

Am Samstag, den 12. April 2025, werden an der Linde vormittags Trockenäste entfernt. Daher werden alle Besucherinnen und Besucher des Friedhofes gebeten, den Bereich rund um die Friedhofslinde während der Baumschnittmaßnahme zu meiden.

Martina Schrage, Ortsbürgermeisterin


Ortsgemeinde Kördorf: Entfernen von Blumen und Gestecke auf den Rasengräbern

Sehr geehrte Angehörige,

da die Zeit des Rasenmähen auf dem Friedhof begonnen hat, möchte ich Sie bitten, die Blumen und die Gestecke von den Rasengräbern zu entfernen.

Bernhard Krugel, Ortsbürgermeister


Einrichtung von Halteverboten in der Industriestraße in Oberneisen

Oberneisen.  

Im Rahmen des § 45 der Straßenverkehrsordnung werden zur Ordnung des Verkehrs, in der Industriestraße in Oberneisen Halteverbote eingerichtet.

Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

65623 Hahnstätten, 03.04.2025
(Straßenverkehrsbehörde)


Einrichtung von Tempo 30 Zonen in den Gemeindestraßen in Oberneisen

Oberneisen.

Im Rahmen des § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung, in Einvernehmen mit der Ortsgemeinde, werden in folgenden Straßen in Oberneisen Tempo 30 Zonen eingerichtet.

Die Regelung betrifft die: Bornstraße, Grebenstraße, Herbachstraße, Im Bangert, Kaltenbachstraße, Mühlstraße, Schöne Aussicht, Wiesenstraße.

Die verkehrsrechtliche Anordnung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Straßenverkehrsbehörde, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

65623 Hahnstätten, 03.04.2025
(Straßenverkehrsbehörde)


Jagdgenossenschaft Hahnstätten: Offenlage Protokoll

Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hahnstätten fand am 11.03.2025 im Sitzungszimmer im Rathaus der Ortsgemeinde Hahnstätten, Kirchgasse 20, statt.

Das Protokoll liegt ab Donnerstag, dem 10.04.2025 bis Donnerstag, dem 17.04.2025, während den Dienststunden des Ortsbürgermeisters im Rathaus aus.

Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters sind jeweils montags und donnerstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Joachim Egert, Ortsbürgermeister


Ortsgemeinde Dörsdorf und Eisighofen: Friedhof Dörsdorf – Räumung Grabfeld Nr. 3

Die Ortsgemeinden Dörsdorf und Eisighofen haben beschlossen, die Reihengräber des Grabfeldes Nr. 3 (rechts oben) auf dem gemeinsamen Friedhof in Dörsdorf, nach Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit bis zum 30.06.2025 zu räumen.

Die Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit die Räumung und Einebnung bei der Gemeinde zu beantragen und nach erfolgter Genehmigung selbst durchzuführen. Außerdem besteht die Möglichkeit ein Unternehmen für die Grabräumung zu beauftragen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Abräumung auch die Fundamente der Grabstätte entfernt werden müssen.

Die Kosten sind durch den Grabnutzungsberechtigten zu tragen.

Den Ortsgemeinden Dörsdorf und Eisighofen liegt ein Angebot zur Durchführung von Grabräumungen vor. Es besteht daher die Möglichkeit, die Räumung über die Ortsgemeinde zu beauftragen. Die Kosten werden sich auf 280,00 € zuzüglich MwSt. belaufen. Sofern dies gewünscht ist, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Ortsgemeinde in Verbindung und fordern Sie ein entsprechendes Antragsformular an.

Öffentliche Bekanntmachung:

Gemäß § 20 der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Dörsdorf vom 25.11.2021 wird öffentlich bekanntgegeben, dass die Ruhezeit/Nutzungszeit der Reihengräber des Grabfeldes Nr. 3 (rechts oben) auf dem Friedhof in Dörsdorf abgelaufen ist. Die Grabnutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabmale bis zum 30.06.2025 auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

 

Ortsgemeinde Dörsdorf                                                                 Ortsgemeinde Eisighofen

Carmen Burgard                                                                             Alexander Lorch

1.Beigeordnete                                                                               Ortsbürgermeister


Grundschule Niederneisen: Informationsabend für Eltern der Schulneulinge 2025/2026

Am Dienstag, dem 03.06.2025 findet um 19.30 Uhr im Mehrzweckraum der Grundschule Niederneisen ein Informationsabend für alle Eltern, deren Kind im Schuljahr 2025/26 eingeschult wird, statt.

Sie lernen an diesem Abend neben der zukünftigen Klassenleiterin und dem Schulleiter auch unseren Förderverein kennen und bekommen die wichtigsten Informationen zum Schulanfang sowie eine Materialliste ausgehändigt.

(Streubel, Rektor)


Ortsgemeinde Flacht: Anzeigen an das Ordnungsamt richten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vermehrt erreichen mich Anzeigen über widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge im öffentlichen Bereich oder im Halteverbot, verunreinigte Straßen, das Nichteinhalten von Bürgerpflichten(z.B. Kehrpflicht), überwachsende Hecken von Privatgrundstücken und das nicht Einhalten der Anleinpflicht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister diesen Anzeigen nicht nachgehen bzw. die Vergehen nicht ahnden kann.

Diese Anzeigen fallen in die Zuständigkeit der Ordnungsabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich.

Ich bitte Sie sich mit diese Anliegen zukünftig direkt an die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich zu wenden.

Timo Schneider, (Ortsbürgermeister)


Ortsgemeinde Herold: Öffnungszeiten Grünschnittplatz

Der Grünschnittplatz ist ab dem 29.03.2025 samstags von 16 bis 17 Uhr für Herolder Haushalte geöffnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die unkontrollierte Anlieferung außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet ist.

Jörg Schramm, Ortsbürgermeister Herold


Ortsgemeinde Dörsdorf: Anlieferung von Grünschnitt für das Osterfeuer

Am Samstag, den 12.04.2025 und am Samstag, den 19.04.2025 kann jeweils von 9 bis 12 Uhr der Grünschnitt für das Osterfeuer am Sportplatz angeliefert werden. Helfer sind wie immer vor Ort.

Palletten, behandeltes Holz, Starkholz sowie größere Wurzelstücker werden nicht angenommen.

Das Osterfeuer findet am Ostersamstag, den 19.04.2025 ab 19 Uhr statt.

Carmen Burgard, 1.Beigeordnete


Unterrichtung des Bürgermeisters gem. § 119 LBG über die ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter 2024

 

Ehrenamtliche Tätigkeit

Zuordnung

Vergütung

  1. Vorsitzender des Werkausschusses der Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich

Hauptamt mit Ablieferungspflicht

---

  1. Geschäftsführer der Online-Marktplatz Aar-Einrich GmbH

Hauptamt mit Ablieferungspflicht

---

  1. Vorsitzender des Verwaltungsrates des Gesundheitszentrums Einrich AöR

Hauptamt mit Ablieferungspflicht

---

  1. Mitglied im Ausschuss Personal und Organisation des GStB Rheinland-Pfalz

Öffentliches Ehrenamt

mit Bezug zum Hauptamt und Ablieferungspflicht

71,48 €*

 

  1. Stellv. Mitglied im Ausschuss Bildung, Kinder, Jugend, Gesundheit und Soziale Angelegenheiten des GStB Rheinland-Pfalz

Öffentliches Ehrenamt

mit Bezug zum Hauptamt und Ablieferungspflicht

 ---

  1. Mitglied des Kreistages des Rhein-Lahn-Kreises

Öffentliches Ehrenamt

1.145,36 €*

  1. Mitglied der Gesellschafterversammlung Hallenbad Diez-Limburg GmbH

Öffentliches Ehrenamt

14,28 €*

  1. Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Rhein-Lahn-Kreises

Öffentliches Ehrenamt

mit Bezug zum Hauptamt und Ablieferungspflicht

72,80 €*

  1. Mitglied des Landkreistages Rheinland-Pfalz

Öffentliches Ehrenamt

---

  1. Mitglied des Sparkassenzweckverbandes Nassau

Öffentliches Ehrenamt

---

  1. Stellv. Mitglied der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald

Öffentliches Ehrenamt

mit Bezug zum Hauptamt und Ablieferungspflicht

---

  1. Stellv. Mitglied im Werksausschuss des Rhein-Lahn-Kreises

Öffentliches Ehrenamt

---

  1. Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Allendorf

Öffentliches Ehrenamt

---

  1. Bürgermeister Ortsgemeinde Allendorf bis 04.07.2024

Öffentliches Ehrenamt

2.206,40 €

  1. Mitglied der Jagdgenossenschaft Allendorf (kraft Gesetz) bis 04.07.2024

Öffentliches Ehrenamt

---

  1. Mitglied der Holzvermarktungsgesellschaft WRT

Hauptamt mit Ablieferungspflicht

---

  1. Mitglied Verwaltungsrat Stromnetz VG Katzenelnbogen AÖR bis 04.07.2024

Öffentliches Ehrenamt

---

(*Bei den Vergütungen handelt es sich ausschließlich um Sitzungsgelder und Fahrtkostenerstattungen)

Lars Denninghoff, Bürgermeister


Ortsgemeinde Biebrich: Grünschnittplatz 

Die Öffnungszeiten des Grünschnittplatzes lauten wie folgt:
Jeden 1. und 3. Samstag im Monat, 10.00 – 11.00 Uhr

Zusätzliche Termine können bei Bedarf vereinbart werden unter 0163/2001567 (A. Franz) oder 0160/91284504 (M. Ebertshäuser).

Jürgen Hamdorf, Ortsbürgermeister Biebrich


Die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich informieren: Wasserzählertausch

Im Jahr 2025 werden in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich die Wasserzähler ausgetauscht, die im Jahr 2019 geeicht wurden.

Diese Maßnahme ist aufgrund des § 25 des Eichgesetzes erforderlich, da der Austausch der Wasserzähler stichprobenartig vom Eichamt in unregelmäßigen Abständen kontrolliert wird und ein Verstoß hiergegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Für diese erforderlichen Arbeiten werden den Grundstückseigentümern keine Kosten berechnet. Der Zeitbedarf liegt zwischen 15 – 25 Minuten.

​​​​​​​Die Mitarbeiter führen einen Dienstausweis mit !!!

Wir bitten Sie unseren Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern zu gestatten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Verbandsgemeindewerke


Wertstoffhof Katzenelnbogen

Der städtische Wertstoffhof beendet seine Winterpause! Ab Samstag, den 15. Februar 2025 ist der Wertstoffhof der Stadt Katzenelnbogen wieder für die Bürger der Stadt sowie die Bürger der Ortsgemeinden Allendorf, Berghausen, Dörsdorf, Ebertshausen, Ergeshausen, Klingelbach, Mittel- und Oberfischbach sowie Schönborn geöffnet. Die Öffnungszeiten sind jeden Samstag von 10:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr.

Nähere Informationen zu den Abfällen, die dort angeliefert werden können, finden Sie auch unter www.stadt-katzenelnbogen.de/stadt-verwaltung/wertstoffhof/

Petra Popp, Stadtbürgermeisterin


Ortsgemeinde Hahnstätten:  Öffnungszeit des Grünschnittplatzes am Ende der Hohlenfelsbachstraße

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Grünschnittplatz ab dem 01.02.2025 bis 30.04.2025 von Montags bis Samstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ist.

BENUTZUNGSORDNUNG

Grünschnittplatz „Im Hirschel“

Geltungsbereich:

Die Benutzungsordnung gilt für Privathaushalte der Ortsgemeinde Hahnstätten. Nur die Bürgerinnen und Bürger aus der Ortsgemeinde Hahnstätten sind anlieferungsberechtigt.

 

Zugelassene Abfälle:

1.Es dürfen nur Baum- und Strauchschnitt, die auf privat genutzten Grundstücken oder

    auf Grünflächen der Gemeinden anfallen, angeliefert werden (keine gewerblichen

    Anlieferungen). 

2. Die Menge ist auf 3 cbm pro Anlieferer begrenzt. 

3. Die angelieferten Abfälle müssen frei von Verunreinigungen sowie wasser-, umwelt-  und gesundheitsschädlichen Beimengungen sein.

 

Haftung:

1. Das Betreten und Befahren der Annahmestelle erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. 

2. Eltern haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für ihre Kinder. 

3. Auf dem gesamten Gelände der Annahmestelle gelten die Vorschriften der StVO                          

    entsprechend. 

4. Für Schäden, die durch die Nutzung oder durch die Ablagerung nicht zugelassener Abfälle

    entstehen, haften die Verursacher/innen. 

Anlieferungszeiten:

Werktags zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr.  Material auf der rechten Seite abladen!!! 

Wir bitten Sie, die Öffnungszeiten zu beachten. Sollte dies nicht geschehen, sieht sich die Ortsgemeinde gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Joachim Egert, Ortsbürgermeister


Ortsgemeinde Oberneisen: Halteverbot auf der Hauptstraße

Im Zuge des Ausbaus der Straße zwischen Netzbach und Hahnstätten wird die K58 (Hauptstraße von Oberneisen ) u.a. als Umleitung genutzt.

Daher besteht ab dem 15. Januar 2025 im Bereich der Hauptstraße *Halteverbot*.
Zudem gilt für den Zeitraum der Umleitung "Tempo 30"  ab Einmündung B54 bis Höhe Dorftreff.

Peter Pelk, Ortsbürgermeister


Information der VGW Aar-Einrich zu anstehenden Kanalsanierungsmaßnahmen

Im Zuge der Erhaltung des Abwassersystems werden die Verbandsgemeindewerke Aar-Einrich ab 20. Januar 2025 in folgenden Ortsgemeinden Kanalsanierungsmaßnahmen mittels Schlauchliner beginnen:

  • OG Allendorf                     -              Hauptstraße ( Richtung Feld)
  • OG Katzenelnbogen       -              Parkstraße und Am Reitplatz
  • OG Klingelbach                 -              In den gretengärten, Diezer Str. und Auf dem Feldchen
  • OG Kördorf                        -              Kar-,Ringstraße und In der Pfaffenwiese
  • OG Lohrheim                     -              Gartenstraße und Am Zehnthaus
  • OG Niederneisen            -              Volkersbergstraße

Die Arbeiten sollen im Juni 2025 abgeschlossen sein.

Eine Sanierung der Kanalhaltungen erfolgt nur in Teilen der genannten Straße, je nach Zustandsklassifizierung. Die Haltungen werden in geschlossener Bauweise mittels Roboter und Einzug eines Schlauchliners saniert. Dazu werden die betroffenen Schächte während der Sanierungszeit mehrfach für die einzelnen Arbeitsschritte angefahren. In den Schächten werden Gerinne und Steigeisen erneuert, sowie Undichtigkeiten beseitigt und Beschichtungen aufgetragen.

Mit den Arbeiten wurde die Firma Kanaltechnik  DF-Ing  GmbH, Karlstein beauftragt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es bei den anstehenden Arbeiten zu Einschränkungen im Straßenverkehr kommen kann. Zeitweise werden an einigen Stellen Parkverbote ausgesprochen.

Bei Fragen bitten wir Sie, sich unter der Rufnummer 06486/9179-500  Herr Irrgang oder unter 06486/9179-501 Herr Meyer zu wenden.

Andrea Rump, VGW Aar-Einrich