amtliche bekanntmachungen

... aus der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

VG Aar-Einrich


Aktuelle

Pressemeldungen des LBM Diez finden Sie hier


Grundschule im Einrich: Einladung zum Elternabend im Vorschuljahr 

Einladung zum Elternabend am Donnerstag, 29.08.2024 ab 19.30 Uhr

  • Informationen zur Schulorganisation am Vormittag
  • Informatione zur Ganztagsschule und zur betreuenden Grundschule
  • Kurzinformationen zur Schulbuchausleihe
  • Austauschmöglichkeiten nach der Präsentation

Sie erhalten an diesem Abend auch alle Anmeldeunterlagen für die Einschreibung (02.09.2024 - 12.09.2024)


Grundschule im Einrich: Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/2026 


Falls Ihr Kind im Einzugsbereich der Grundschule im Einrich wohnt und vor dem 
01.09.2025 6 Jahre alt wird, dann ist Ihr Kind ab dem Schuljahr 2025/2026 
schulpflichtig. Kinder, die im Schuljahr 2024/2025 vom Schulbesuch zurückgestellt 
waren, müssen ebenfalls erneut angemeldet werden. 
Im Anschreiben, das Sie Mitte Juli erhalten haben, wurde Ihnen ein Termin zur 
Schuleinschreibung mitgeteilt. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, 
so setzen Sie sich bitte ab Montag, dem 26.08.24 mit uns telefonisch oder per Email in Verbindung. 


Weitere wichtige Informationen: 

  • Bringen Sie bitte Ihr Kind zur Schuleinschreibung mit. 
  • Legen Sie bitte eine Geburtsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch oder den Aufnahmebescheid/Registrierschein vor. 

Wir freuen uns darauf Ihr Kind und Sie kennenzulernen und als Teil der Schulgemeinschaft begrüßen zu dürfen. 


Ortsgemeinde Hahnstätten: Besprechung zum Hahnstätten Markt am 23.07.2024

Am 23. Juli 2024 um 19.00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses ein Treffen mit dem VHVH statt um noch einmal abschließend über die Teilnahme am Festzug des diesjährigen Hahnstätter Marktes mit dem Motto „Einmal um die Welt“ zu sprechen. Wir bitten die Vereine an der Veranstaltung teilzunehmen, damit wir wieder einen schönen Festzug auf die Beine stellen können.

An diesem Abend wird auch über die Mitwirkung im Weinstand und die Verteilung der Schichten gesprochen. Sollte die Teilnahme nicht möglich sein, bitte die Informationen zu Festzug und Weinstand vor der Sitzung der Gemeinde mitteilen.

Joachim Egert, Ortsbürgermeister


Ortsgemeinde Flacht: Vollsperrung von Teilstücken der „Schulstraße“ und absolutes Halteverbot in der „Hohlbachstraße“ in Flacht

Im Rahmen des Abschnittes 1 der Straßenbaumaßnahme in der „Schulstraße“ ist es erforderlich, vom 22.07.2024 bis einschließlich dem 31.12.2024, die Straße und die Gehwege von der Einmündung B 54 bis zum Feuerwehrgerätehaus, sowie die Verbindung „Schulstraße“ zur „Hohlbachstraße“ teilweise, voll zu sperren.

Für die „Hohlbachstraße“ wird für die Dauer der Baumaßnahme ein beidseitiges absolutes Halteverbot eingerichtet. Die Hohlbachstraße ist die einzig verbleibende Zufahrt für Anwohner und Rettungsdienste/Feuerwehr in die dahinterliegenden Wohngebiete. Um einen reibungslosen Verkehrsfluss im Berufsverkehr bzw. im Fall eines Notfalls sicherzustellen, wird daher dort das Halteverbot angeordnet.

Die von den Maßnahmen betroffenen Personen werden gebeten, mit ihren Fahrzeugen auf andere Straßen oder auf die eigenen Grundstücke zum Parken auszuweichen.

Die Umfahrung der Vollsperrung erfolgt in diesem Zeitraum über die Straße „Hohlbachstraße“ und von dort über die weiter angeschlossenen Straßen und umgekehrt. 

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.

Straßenverkehrsbehörde


Ortsgemeinde Burgschwalbach: Rücksichtnahme auf landwirtschaftlichen Verkehr

Die Erntezeit steht vor der Tür. Mit der Ernte nimmt auch der landwirtschaftliche Verkehr auf unseren Straßen wieder zu.

Das heißt, dass vermehrt Mähdrescher und beladene Traktoren die Straßen mit dezimierter Geschwindigkeit und meist mit Überbreite befahren müssen, um ihre Arbeiten auf den Feldern in und rund um die Gemeinde erledigen zu können. Unsere Landwirte wollen auch in diesem Jahr wieder regionale und qualitativ hochwertige Lebensmittel für uns erzeugen.

Deshalb ist es unabdingbar, die Zufahrtsstraßen zu Feldern und Feldwegen freizuhalten. Außerdem sollte beim Parken an Straßenrändern darauf geachtet werden, dass noch genügend befahrbare Fahrbahnbreite verfügbar ist, damit ein landwirtschaftliches Gespann mit einer Breite von mindestens 3 m ohne Beeinträchtigungen passieren kann. Zusätzlich sollte das Parken in Kurven, engen Straßen und unübersichtlichen Bereichen im besten Fall vermieden werden.

Insbesondere wird in den Bereichen der Feldstraße, Kettenbacher Straße, Friedhofstraße und Zufahrt zum Rennecker um besondere Rücksichtnahme gebeten.

Daniel Sauerwein, Ortsbürgermeister


Grundschule Hahnstätten: Info-Abend für Eltern „Pflichtkinder Schuljahr 2025/2026“

Wenn Ihr Kind im Einzugsbereich der Grundschule Hahnstätten wohnt und vor dem 1. September 2025 seinen 6. Geburtstag hat, ist es  ein so genanntes „Pflichtkind“, das im Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig wird. Kinder, die zwischen dem 01.09.  und 31.12.2025 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Wunsch der Eltern ebenfalls  angemeldet werden (Kann-Kinder). Die Anmeldung an der Grundschule Hahnstätten für die „Pflichtkinder“ findet im September 2024 statt, für die „Kann-Kinder“ im Januar 2025.

Wir wollen Sie gerne informieren über die aktuellen Bestimmungen, über die Formalitäten bei der Einschreibung und über Erwartungen und Anforderungen an das Grundschulkind, sowie über unser Ganztagsschulkonzept.

Aus diesem Grund laden wir Sie als Eltern aller „Pflicht- und potentiellen Kann-Kinder“ herzlich ein zu einem ersten Informationsabend am Donnerstag, den 29.08.2024 um  19.30  Uhr in der Mensa unserer Schule.     


Brennholzvergabe in Bremberg

Am Dienstag, dem 16. Juli 2024, erfolgt die Brennholzvergabe durch Revierförsterin Ann-Kathrin Frings. Treffpunkt ist um 17 Uhr am Rathaus. Die Vergabe und Belehrung werden anschließend direkt vor Ort im Wald vorgenommen.

Matthias Meister, Ortsbürgermeister


Grundschule Niederneisen: Einschulung der Schulneulinge im Schuljahr 2024/25

Die Einschulungsfeier in die) hiesige Grundschule erfolgt am Dienstag, den 27.08.24 und beginnt um 9.00 Uhr mit einem Gottesdienst in der Flachter Kirche. Die offizielle Begrüßung mit einem kleinen Programm findet um ca. 10.00 Uhr in der Grundschule Niederneisen statt. Danach werden die neuen ErstklässlerInnen den ersten Unterricht mit den Klassenleiterinnen genießen, währenddessen sich die Eltern in der Cafeteria stärken können.

(Streubel, Rektor)


Öffentliche Bekanntmachung: Einberufung von Ersatzpersonen in den Kreistag des Rhein-Lahn-Kreises

Gemäß § 66 Kommunalwahlordnung wird bekannt gemacht, dass die Kreistagsmitglieder, Herr Marcel Willig, Niederneisen, Frau Gisela Bertram, Bad Ems sowie Herr Claus Eschenauer, Arzbach zu Kreisbeigeordneten gewählt wurden und ihr Kreistagsmandat niedergelegt haben. Als Nachrücker wurden Frau Linda Bröder, Weyer, Frau Adriana Kauth, Lahnstein und Herr Ralf Zimmerschied, Miehlen in den Kreistag berufen.

Bad Ems, 02. Juli 2024

Jörg Denninghoff, Landrat


Grundschule Niederneisen: Einschreibungen  der Schulneulinge 2025/2026

Die Einschreibungen der Schulneulinge 2025/2026 finden

am Montag, dem 09.09.2024 im Sekretariat der Grundschule Niederneisen statt. Den jeweiligen Termin entnehmen Sie bitte dem

Aufforderungsschreiben.

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.09.2018 bis 31.08.2019 geboren sind, müssen angemeldet werden.  

Bitte bringen Sie Ihr Kind, dass im Schuljahr 2025/26 eingeschult werden muss, zur Anmeldung mit.

Bei der Anmeldung werden benötigt:

  • Stammbuch oder Geburtsurkunde,
  • bei Alleinerziehenden Sorgerechtsbescheinigung
  • Nachweis des Masernimpfschutzes
  • Bescheinigung über Kindergartenbesuch

(s. Aufforderungsschreiben).

Die Anmeldungen der sogenannten „Kannkinder“ finden voraussichtlich im Februar 2025 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Streubel, Rektor


Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am

Sonntag, dem 08. September 2024, von 8 bis 18 Uhr,

findet die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schiesheim und am

Sonntag, dem 22. September 2024, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Schiesheim statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum

02.08.2024, 12 Uhr,

beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich (wahlen@vg-aar-einrich.de), Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, angefordert werden.

Norbert Fey

Wahlleiter


Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am

Sonntag, dem 08. September 2024, von 8 bis 18 Uhr,

findet die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gutenacker und am

Sonntag, dem 22. September 2024, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gutenacker statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum

02.08.2024, 12 Uhr,

beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich (wahlen@vg-aar-einrich.de), Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, angefordert werden.

Udo Meister

Wahlleiter


Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am

Sonntag, dem 08. September 2024, von 8 bis 18 Uhr,

findet die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Eisighofen und am

Sonntag, dem 22. September 2024, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Eisighofen statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum

02.08.2024, 12 Uhr,

beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich (wahlen@vg-aar-einrich.de), Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen, angefordert werden.

Alexander Lorch

Wahlleiter


Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und über die Einreichung von Wahlvorschlägen in Schiesheim 

I.

Am Sonntag, dem 08.09.2024, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt.

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 22.09.2024, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am Dienstag, dem 16.07.2024, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Lindenstraße 2, 65623 Schiesheim oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist

am Montag, dem 22.07.2024, 18 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich.

Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von dem zuständigen Wahlleiter und von der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung kostenfrei abgegeben.

 

Norbert Fey

Wahlleiter        


Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und über die Einreichung von Wahlvorschlägen in Gutenacker 

I.

Am Sonntag, dem 08.09.2024, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt.

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 22.09.2024, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am Dienstag, dem 16.07.2024, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Ringstraße 37, 56370 Gutenacker oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist

am Montag, dem 22.07.2024, 18 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich.

Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von dem zuständigen Wahlleiter und von der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung kostenfrei abgegeben.

Udo Meister

Wahlleiter        


Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und über die Einreichung von Wahlvorschlägen in Eisighofen 

I.

Am Sonntag, dem 08.09.2024, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 22.09.2024, durchgeführt. Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am Dienstag, dem 16.07.2024, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Brückenstraße 7, 56370 Eisighofen oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist

am Montag, dem 22.07.2024, 18 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich.

Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von dem zuständigen Wahlleiter und von der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung kostenfrei abgegeben.

Alexander Lorch

Wahlleiter        


Ortsgemeinde Oberneisen: Information zum Grünschnittplatz

Aufgrund der vermehrten Anfragen bezüglich eines Grünschnittplatzes in der Ortsgemeinde Oberneisen teile ich Ihnen mit, dass in unserer Ortsgemeinde Oberneisen KEIN öffentlicher Grünschnittplatz existiert und eine Neuanlage eines solchen Platzes seitens der Kreisverwaltung auch nicht mehr genehmigt würde.

Das Ablagern auf öffentlichem Grund und Boden ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Sie können die Abholung Ihres Grünschnitts über die reguläre Grünschnittabfallkarte bei der Kreisabfallwirtschaft beantragen oder ihn selbst in die dafür vorgesehene Deponie in Singhofen oder ins Kieswerk Cramberg bringen bzw. entsorgen.

Peter Pelk, Ortsbürgermeister


Vollsperrung in Teilstücken der Straßen „Schulstraße, An der Schulstraße und Gartenstraße“ in Rettert

Im Rahmen einer Baumaßnahme zum Straßenausbau der „Schulstraße“ ist es erforderlich, vom 03.06.2024 bis einschließlich dem 31.12.2024, die Straßen „Schulstraße, An der Schulstraße, Gartenstraße“ voll zu sperren.

Die Umfahrung der Vollsperrung erfolgt in diesem Zeitraum über die „Gartenstraße“. Für das Neubaugebiet „Liemesblick“ erfolgt die Umfahrung über die dortigen Wege.  

Wir bitten um Verständnis und um Beachtung der verkehrsregelnden Maßnahmen.

Straßenverkehrsbehörde


Pflegedienstversorgung für die Zeit der Vollsperrung der Kreisstraße 64, Zollhaus nach Burgschwalbach

Zollhaus/Burgschwalbach.

Im laufenden Kalenderjahr 2024 ist die Sanierung der Kreisstraße 64 in Zollhaus mit einer Bauzeit von rund 6 bis 8 Monaten vorgesehen. Geplanter Baubeginn ist im April /Mai dieses Jahres.

Dabei wird es aus bautechnischen Gründen notwendig sein, für die Zeit der Bauarbeiten die Straße im Ortsteil Zollhaus für den gesamten Verkehr zu sperren.

Von der Vollsperrung werden auch die sozialen Dienste betroffen sein, die in der Folge nur über die ausgeschilderte Umleitung von Aarbergen-Panrod nach Burgschwalbach gelangen können.

Personen, die soziale Dienste (Pflege, etc.) in Anspruch nehmen oder nehmen müssen, sollten sich frühzeitig mit den jeweiligen Dienstleistern in Verbindung setzen, damit diese die entsprechenden Anträge für die Zusatzleistungen und den erhöhten Aufwand über die Pflegekassen beantragen können, damit betroffene Personen die Pflegeleistungen während der Zeit der Vollsperrung weiterhin in Anspruch nehmen können.

Auch die Personen, die andere Leistungen von Dienstleistern und Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, etc.), sollten sich rechtzeitig mit diesen in Verbindung setzen, um die Versorgung während der Zeit der Vollsperrung zu gewährleisten.

Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte. Für Auskünfte steht Ihnen Thomas Biebricher, Tel. 06486/9179-111 (t.biebricher@vg-aar-einrich.de zur Verfügung.


Die VERBANDSGEMEINDEWERKE informieren

Gewährung von Abzügen bei der Berechnung von Kanalgebühren

Bei der Berechnung der Kanalgebühren wurde in den letzten Jahren bis einschließlich 2023 auf Antrag und Einhaltung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen ein Abzug für die Landwirtschaft/für die Verdunstung von Schwimmbadwasser/für die Gartenbewässerung mittels separatem Zähler gewährt. Aufgrund Vorgaben der Mustersatzung Rheinland-Pfalz ist ein derartiger Abzug ohne entsprechende Nachweise nicht mehr vorgesehen. Vielmehr ist durch private geeichte Messeinrichtungen (Abwasserzähler) die tatsächlich abzusetzende Wassermenge bzw. die tatsächlich in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitete Abwassermenge nachzuweisen. Demzufolge wird die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich zum 01.01.2024 entsprechend geändert. Die hierfür erforderlichen Beschlüsse wurden zwischenzeitlich vom Werkausschuss sowie vom Verbandsgemeinderat gefasst. Sofern auch ab dem Jahre 2024 weiterhin nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitete Abwassermengen nachgewiesen werden sollen, ist es zwingend erforderlich, einen Abwasserzähler in Ihre Grundstücksentwässerungsanlage einzubauen. Damit das Jahr 2024 noch in Gänze berücksichtigt werden kann, muss dies kurzfristig erfolgen. Für die in diesem Zusammenhang, auch für den Einbau eines Abwasserzählers selbst, etwaig auftretende Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Ihre Verbandsgemeindewerke