Briefwahlunterlagen dringend versenden
Briefwahlunterlagen absenden
Landeswahlleiter Marcel Hürter: Briefwahlunterlagen dringend absenden
Landeswahlleiter Marcel Hürter bittet die Wahlberechtigten, die per Brief wählen möchten und die bereits Unterlagen von der Kommunen bekommen haben, diese möglichst umgehend entweder in den Briefkasten zu werfen oder bei der Kommune abzugeben.
Ist der Wahlschein schon Anfang Februar beantragt worden, aber bis heute noch nicht zugegangen, sollte schnellst möglich bei der Kommune ein neuer Wahlschein beantragt werden. Dies am besten vor Ort, um auch dort direkt von der Möglichkeit der Wahl Gebrauch zu machen. Die Zeit des Transportes der Unterlagen können dadurch eingespart werden und die Stimmabgabe kommt noch rechtzeitig beim Briefwahlvorstand an.
In den Wahlräumen können am Sonntag, 23. Februar 2025, in der Zeit von 8:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr die Stimmen abgegeben werden. Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Unterlagen bekommen ist, kann auch nicht im Wahlraum seine Stimme abgeben. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, den 22. Februar 2025 um 12 Uhr ab.
BRIEFWAHLUNTERLAGEN BEANTRAGEN
So funktioniert es:
Der Versand der Briefwahlunterlagen an den Antragssteller/Wahlberechtigten wird ab dem 07.02.2025 durch das Wahlbüro erfolgen.
Dies hängt mit den Fristen zur Abgabe der Wahlvorschläge und deren Zulassung zusammen. Erst nach erfolgter Zulassung durch den jeweiligen Wahlausschuss können die hierzu benötigten Stimmzettel hergestellt werden.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Verfahrensablauf
Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder,
- durch einen formlosen schriftlichen Antrag,
- durch Beantragung per Email (wahlen@vg-aar-einrich.de),
- durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung,
- persönliche Beantragung im Briefwahlbüro (Standort Katzenelnbogen und Hahnstätten) der Verbandsgemeinde Aar-Einrich
- oder durch Nutzung des Onlinewahlverfahrens.
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgt bis zum 18.02.2025. Nach dem 18.02.2025 sind die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich abzuholen.
Onlinewahlschein beantragen unter dem folgendem Link