Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz kann erhalten, wer sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert, keine pauschale finanzielle Entschädigung für sein Engagement bekommt und mindestens 14 Jahre alt ist.
Die Inhaberin / der Inhaber der Karte kann die Vergünstigungen dann landesweit, also nicht nur in der eigenen Kommune, in Anspruch nehmen.
Die von der Staatskanzlei ausgestellte Karte ist auf zwei Jahre befristet und kann dann erneut beantragt werden.
Das Land selbst stellt Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen sowie Sonderaktionen sicher.
Weitergehende Informationen finden Sie auch unter www.wir-tun-was.de
Mit der Ehrenamtskarte können Sie im Bereich der Verbandsgemeinde Aar-Einrich folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen:
1. Reduzierung des Eintrittspreises im Freibad Katzenelnbogen um 1 Euro
2. Reduzierung des Fahrpreises mit dem Aar-Einrichbus um 1 Euro
3. 10 % Ermäßigung für Verwandte bis zum 3. Grad bei der Ferienbetreuung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich
4. 10 % Ermäßigung bei einer Draisinenfahrt im Aartal
Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Katzenelnbogen Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen einzureichen. Ansprechpartnerin ist Doris Weyand, Zimmer E5 Telefon 06486/9179-112, E-Mail d.weyand@vg-aar-einrich.de