ZUGANGSERÖFFNUNG
Verantwortlich für den Inhalt:
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Lars Denninghoff, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen
Telefon: 06486 9179-0
Telefax: 06486 9179-199
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich
Für unverbindliche Anfragen, Mitteilungen und Auskünfte steht Ihnen unsere folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung: post@vg-aar-einrich.de
Die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.
1. Zugangseröffnung
Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich erfolgt grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail (siehe Ziffer 2), sofern nicht ausnahmsweise eine Schriftform von Dokumenten gesetzlich angeordnet ist. Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, kann sie in der Regel durch die formgebundene elektronische Kommunikation (siehe Ziffer 3) ersetzt werden. Für eine Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich. Wurde eine elektronische formfreie oder formgebundene Kommunikation eröffnet, geht die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich davon aus, dass die gesamte Kommunikation in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden kann, sofern Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich an Sie werden dann an die E-Mail-Adresse gesendet, von der aus Sie die Kommunikation eröffnet haben.
Bitte senden Sie der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig umgangssprachlich als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen von der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebenen Briefs.
Auf den unter Ziffer 2 und 3 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich veröffentlichten Formulare, die dort zum Download bereitstehen, nach entsprechender Bearbeitung an die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich übersenden. Darüber hinaus nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich ausschließlich Dokumente in den Dateiformaten entgegen, die unter Ziffer 6 aufgelistet sind. E-Mails dürfen eine Dateigröße von 10 Megabyte inklusive Dateianhängen nicht überschreiten.
Folgende E-Mails werden nicht entgegengenommen:
E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind, die als ausführbare Dateien (z.B. *.exe, *.bat) angehängt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) beinhalten. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden nicht angenommen. In allen genannten Fällen erhalten Sie von der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich keine weitere Mitteilung.
2. Formfreie elektronische Kommunikation
Für eine rechtsverbindliche formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Nutzung einer mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenen E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse:
vg-aar-einrich@poststelle.rlp.de
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder ein Verwaltungsverfahren abwickeln möchten, benutzen Sie bitte für die gesamte Verfahrenskorrespondenz die oben genannte E-Mail-Adresse. Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, von deren Ämtern und Dienststellen sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich dar. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe einer Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht aus dem persönlichen Postfach einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Verwaltung erhalten. Andere E-Mail-Adressen als die oben genannte und sonstige elektronische Zugänge zur Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich stehen ausschließlich für unverbindliche Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Nachricht die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich erreicht, können Sie sich – wie unter Ziffer 4 beschrieben – als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service registrieren und Nachrichten über die VPS versenden. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Rückantwort von der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich anstelle der einfachen Übertragung über das Internet mittels einer gegen fremde Einsichtnahme geschützten Datenübertragung erhalten wollen.
3. Formgebundene elektronische Kommunikation
Eine rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn für bestimmte Unterlagen eine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist, z.B. bei der Erhebung eines Widerspruchs. Die eigenhändige Unterschrift kann, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, bei einer elektronischen Übermittlung eines Dokuments durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt werden.
Für den Versand von E-Mails und Anlagen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, steht Ihnen wie bei der formfreien elektronischen Kommunikation die folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
vg-aar-einrich@poststelle.rlp.de
4. Optional:
Registrierung zur Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS)
Vor der Übersendung Ihrer Mitteilung können Sie sich freiwillig und kostenlos als Benutzerin oder Benutzer der Virtuellen Poststelle (VPS) im rlp-Service (www.rlp-service.de) registrieren. Eine Versendung von Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist. Zur Registrierung wählen Sie bitte unter www.rlp-service.de den Menüeintrag „Registrieren rlp-Service“ und folgen Sie den Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Nach erfolgter Aktivierung können Sie die VPS künftig sowohl für die formgebundene als auch die formfreie elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich und anderen Kommunal- und Landesbehörden in Rheinland-Pfalz nutzen. Die Datenübertragung erfolgt hierbei geschützt gegen fremde Einsichtnahme. Mit der Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich und andere Landes- und Kommunalbehörden, mit denen Sie elektronisch Kontakt aufnehmen, in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen Nachrichten in Ihre VPS zusenden kann. Um diese Nachrichten zu lesen, müssen Sie sich in der VPS mit Ihren Benutzerdaten, mit denen Sie sich registriert haben, anmelden. Weitere Hinweise zur VPS sowie die Benutzungsbedingungen finden Sie unter http://www.rlp-service.de.
5. Unterstützte Dateiformate und Signaturkomponenten
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich senden, so beachten Sie bitte die nachfolgend genannten zulässigen Formate:
Dateiformate | Dateiendungen |
Rich Text Format | .rtf |
Microsoft Word | .doc /.docx |
Microsoft Excel | .xls / .xlsx |
Acrobat Reader | |
Reine Textdatei | .txt |
Bilddateiformate mit den Endungen | .gif / .jpg / .tif / .bmp |
Sofern Sie abweichende Dateiformate oder Dateien mit Makros verwenden, kann Ihr Dokument nicht entgegengenommen werden.
Bei der formgebundenen elektronischen Kommunikation überprüfen Sie bitte unbedingt auf der Internetseite http://www.rlp-service.de, ob die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei hier verarbeitet werden kann. Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der unterstützten Signaturkarten erfolgen.
6. Ansprechpartner/-in
Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der EDV‑Abteilung unter der Rufnummer (06486/9179-120 oder-119) oder per E-Mail it@vg-aar-einrich.de zur Verfügung.
7. Rechtliche Hinweise
Die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeinde Aar-Einrich sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Hinweis zu E-Mails
Dieser Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel insbesondere Anträge an die Verwaltung oder Widersprüche nicht rechtwirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (06486/9179-199) oder auf dem Postweg (Verbandsgemeinde Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen) unbedingt erforderlich. Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Eingaben, die per E-Mail eingehen, auch auf elektronischen Wege zu beantworten, werden die Nutzer des E-Mail-Zugangs gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben.
Wichtiger Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir an dieser Stelle folgenden Hinweis platzieren:
Mit einem Urteil vom 12.05.1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten sowie auch die Inhalte folgender gelinkter Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat.
Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Aus diesem Grunde gilt für alle auf den Seiten der Verbandsgemeinde Aar-Einrich befindlichen Links und Folgelinks:
Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Wir können keine überwachende Instanz sein. Deshalb distanzieren wir uns eindeutig von den Inhalten der gelinkten Seiten. Die gelinkten Seiten sind lediglich dazu gedacht, den Besuchern unserer Seiten weitergehende Informationen anzubieten.
Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich
Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich bietet mithilfe des Responsive Webdesigns nun allen Nutzern die Möglichkeit, die Internetpräsenz optimal angepasst zu nutzen.
IMPRESSUM
Angaben gemäß § 5 TMG:
Verbandsgemeinde Aar-Einrich
Hauptstandort: Katzenelnbogen
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
Verwaltungsstelle: Hahnstätten
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon: 06486 9179-0
Telefax: 06486 9179-198
E-Mail: webmaster@vg-aar-einrich.de
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Inhaltlich verantwortlich:
Bürgermeister Lars Denninghoff
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Fotos / Videos
Verbandsgemeinde Hahnstätten, Verbandsgemeinde Katzenelnbogen,
Einige der angezeigten Bilder wurden uns mit freundlicher Unterstützung von Rolf-Peter Kahl, Christopher Kahl, Uschi Weidner sowie Udo Meister zur Verfügung gestellt, Videomaterial innerhalb von YouTube-Clips durch die WfG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Lahn.
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