Am Schäferstriesch
Bekanntmachung der Beschlussfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung
"Am Schäferstriesch" und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Bremberg hat in seiner Sitzung am 30. August 2024 die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung “Am Schäferstriesch“ im Regelverfahren beschlossen. Weiterhin hat der Ortsgemeinderat den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren nach
§ 4 a Absatz 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst bei Fassung des Aufstellungsbeschlusses die Grund-stücke 45/2, 47, 48, 49, 149 teilweise, 152 und 153 in Flur 4 der Gemarkung Bremberg.
Planungsziel ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes innerhalb des Geltungsbereiches um Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten für den bestehenden Betrieb zu schaffen und die Ansiedlung weiterer Gewerbetreibenden zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden und der Vorentwurf des Bebauungsplanes
"Am Schäferstriesch" einschließlich zugehöriger Begründung, Grünordnungsplan, Artenkartierung, Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag liegt in der Zeit vom
21. Oktober 2024 bis einschließlich 22. November 2024
in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung zu den Planüberlegungen.
Katzenelnbogen, den 09. Oktober 2024
gez.
Lars Denninghoff
Bürgermeister
Unterlagen zur Offenlage: