Flacht

Vordere Borndell II

Vordere Borndell II

Vordere Borndell II

Flacht


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf “Vordere Borndell II“ der Ortsgemeinde Flacht

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Flacht hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2023 den Bebauungsplanvorentwurf 
“ Vordere Borndell II“ gebilligt und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren nach § 4 a Absatz 2 BauGB beschlossen.

Anlass für die Ortsgemeinde Flacht, das vorliegende Bauleitplanverfahren einzuleiten, ist die konkrete Planungsabsicht nach Ausweisung einer Fläche, um auf diese Weise den bestehenden Bedarf nach Wohnbauland zu decken.

Der Geltungsbereich kann dem nachstehenden Übersichtsplan entnommen werden. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
" Vordere Borndell II" einschließlich zugehöriger textlicher Festsetzungen, Begründung, städtebaulicher Gestaltungsentwurf und Landschaftsplanung liegt in der Zeit vom

30. September 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024

in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung zu den Planüberlegungen.

Katzenelnbogen, den 18. September 2024

gez.

Lars Denninghoff
Bürgermeister



Unterlagen zur Offenlage: