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Schul- und Sportzentrum - 3. Änderung

Schul- und Sportzentrum - 3. Änderung

Schul- und Sportzentrum - 3. Änderung

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Öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplans "Schul- u. Sportzentrum" der Ortsgemeinde Hahnstätten gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 Aufgrund des § 4a Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, sowie auf Beschluss des Ortsgemeinderates Hahnstätten vom 09. April 2024, wird der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schul- u. Sportzentrum“ öffentlich ausgelegt.

 Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und Monitoring nach § 4c BauGB, abgesehen wird.

 Die Offenlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schul- u. Sportzentrum“ der Ortsgemeinde Hahnstätten erfolgt in der Zeit vom 24. März 2025 bis einschließlich 25. April 2025.

 Die Bebauungsplanänderung einschließlich Textfestsetzungen und Begründung liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

 Desweitern kann der Planentwurf im Internet unter

 

  1. www.vg-aar-einrich.de

 Rathaus & VG – Bauen & Wohnen – Bauleitplanung im Verfahren – Ortsgemeinde Hahnstätten

 oder

2. www.geoportal.rlp.de

eingesehen werden.

 Desweitern liegt der Planentwurf nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

 Während der Auslegung sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@vg-aar-einrich.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten vorgebracht werden. Stellungnahmen die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Katzenelnbogen, den 13. März 2025

Lars Denninghoff

Bürgermeister


Unterlagen zur Offenlage:

  1. Bekanntmachungstext
  2.  Anlage Bekanntmachungstext
  3.  Planurkunde
  4.  Begründung