Kaltenholzhausen

Gewerbegebiet Kaltenholzhausen Ost

Gewerbegebiet Kaltenholzhausen Ost

Gewerbegebiet Kaltenholzhausen Ost


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf "Gewerbegebiet Kaltenholzhausen Ost" der Ortsgemeinde Kaltenholzhausen

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kaltenholzhausen hat in seiner Sitzung am 04. April 2024 den Bebauungsplanvorentwurf "Gewerbegebiet Kaltenholzhausen Ost" gebilligt und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren nach § 4 a Absatz 2 BauGB beschlossen.

Anlass für die Ortsgemeinde Kaltenholzhausen, das vorliegende Bauleitplanverfahren einzuleiten, ist die konkrete Planungsabsicht nach Ausweisung einer Fläche, um auf diese Weise den bestehenden Bedarf für gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich sowie in der Ortsgemeinde Kaltenholzhausen zu decken und sicherzustellen.

Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden und der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kaltenholzhausen Ost" einschließlich zugehöriger Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Vogelkartierung liegt in der Zeit vom

15. Juli 2024 bis einschließlich 19. August 2024

in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich ausliegt, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung zu den Planüberlegungen.

Katzenelnbogen, den 03. Juli 2024

In Vertretung

Marcel Willig

  1. Beigeordneter


Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung: