Bauleitplanung

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Kaltenholzhausen


Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Verbandsgemeinde Aar-Einrich

 

Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich wurde zum 01. Juli 2019 aus den Verbandsgemeinden Katzenelnbogen und Hahnstätten gebildet, sodass nun eine gemeinsame konzeptionelle Grundlage zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels im gesamten Verbandsgemeindegebiet erforderlich ist. Die Verbandsgemeinde Aar-Einrich hat daher die CIMA Beratung + Management GmbH, Köln, im Juli 2022 mit der Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Verbandsgemeinde
Aar-Einrich beauftragt. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet insbesondere für die Bauleitplanung ein zentrales Fachgutachten, indem es die notwendigen Grundlagen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich mit ihren 31 Ortsgemeinden liefert.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2024 stellt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Ortsgemeinde Hahnstätten aus dem Jahr 2014 sowie die Erstaufstellung für das Gebiet der Stadt Katzenelnbogen und von insgesamt 29 weiteren Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich dar.

Die Stadt Katzenelnbogen und die Ortsgemeinde Hahnstätten sind gemäß Raumordnungsplan (2017) der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald als Grundzentren ausgewiesen und nehmen die Versorgungsfunktion für die umliegenden Ortsgemeinden wahr. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Expansionsdrucks im Einzelhandel ist ein Einzelhandelskonzept als planerisches Instrument für die Bauleitplanung unbedingt erforderlich. 

Daher umfasst die Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2024 insbesondere

▪ eine Neuentwicklung des Zentrenkonzeptes für die Verbandsgemeinde Aar-Einrich nach Zusammenlegung der 
   Verbandsgemeinden Katzenelnbogen und Hahnstätten,

▪ eine Überprüfung der Zentralen Versorgungsbereiche für das Grundzentrum Hahnstätten,

▪ die Neuausweisung Zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Katzenelnbogen und

▪ eine Überprüfung der Sortimentsliste der Verbandsgemeinde, in der die innenstadtrelevanten Sortimente fachlich begründet
   abgeleitet werden. 

Darüber hinaus bietet das Einzelhandelskonzept auch eine umfassende Aufnahme und Bewertung der vorhandenen Einzelhandelsstrukturen in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, die auch Rückschlüsse auf die Versorgungsstrukturen und die lokale Wettbewerbssituation erlauben. Zusätzlich werden vorliegende Planungen zur Erweiterung des Einzelhandelsbesatzes in das Konzept einbezogen.

Der Fortschreibung liegen daher die folgenden Fragestellungen zu Grunde:

▪ Welche Versorgungsfunktion können die Grundzentren Katzenelnbogen und Hahnstätten zukünftig übernehmen? 

▪ Welche Möglichkeiten zum Ausbau der Versorgungstrukturen in den übrigen Ortsgemeinden bestehen realistisch?

▪ Wie ordnen sich vorliegende einzelhandelsrelevante Planungen in die zukünftige Entwicklung der Verbandsgemeinde
   Aar-Einrich ein? 

▪ Welche Warengruppen sind planungsrechtlich als innenstadtrelevant einzustufen?

▪ Welche planungsrechtlichen Empfehlungen hinsichtlich des Umgangs mit zukünftigen Ansiedlungsanfragen bzw.                                     einzelhandelsrelevanten Festsetzungen in Bebauungsplänen sind notwendig?

Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Verbandsgemeinde Aar-Einrich liegt in der Zeit vom

08. November 2024 bis einschließlich 29. November 2024

in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Hierbei besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Äußerung zu den Konzeptüberlegungen.

Katzenelnbogen, den 31. Oktober 2024
Lars Denninghoff
Bürgermeister


Unterlagen zur Offenlage: