Flurbereinigungsverfahren der Ortsgemeinde Bremberg
Änderung von Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes von Bremberg
(Einziehung von Wirtschaftswegen)
Die Ortsgemeinde Bremberg beabsichtigt folgende Wirtschaftswege in der Gemarkung Bremberg einzuziehen und hierfür Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes zu ändern (auf dem abgedruckten Lageplan ist der Bereich der einzuziehenden Wege sowie die entsprechenden Flächen für Ausgleichsmaßnahmen farbig gekennzeichnet):
Flur | Flurstück | Gemarkungsbezeichnung |
1 | 203 teilweise | Vor der Langscheid |
1 | 204 | Vor der Langscheid |
1 | 205 | Vor der Langscheid |
1 | 207 | In der Hohl |
1 | 208 | In der Hohl |
1 | 209 | Vor der Hohl |
3 | 23 | In der Hohl |
4 | 147 | Über der Hobach |
4 | 148 | Über der Hobach |
4 | 150 | Am Schäferstriesch |
4 | 151 | Am Schäferstriesch |
4 | 152 | Am Schäferstriesch |
4 | 153 | Am Schäferstriesch |
4 | 155/2 | Am Schäferstriesch |
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf der Satzung zur Änderung von Festsetzungen des Flurbereinigungsplanes von Bremberg mit dem dazugehörigen Lageplan für die Dauer eines Monats vom
22. Mai 2024 bis einschließlich 25. Juni 2024
öffentlich aus.
Die Änderungssatzung liegt als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der Auslegung sollen Stellungnahmen elektronisch per e-mail an post@vg-aar-einrich.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten vorgebracht werden.
Katzenelnbogen, den 10. Mai 2024
Lars Denninghoff
Bürgermeister
Unterlagen zur Offenlage: