Flurbereinigungsverfahren der Ortsgemeinde Klingelbach
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Klingelbach über die geplante Änderung des Flurbereinigungsplanes von Klingelbach
Die Ortsgemeinde Klingelbach beabsichtigt § 13 (Sonstige wasserwirtschaftliche Festsetzungen) Abschnitt I. (Entwässerungseinrichtungen) Absatz 3 Buchstabe b) des Flurbereinigungsplanes ersatzlos zu streichen und sich damit von der Unterhaltungsverpflichtung für das Drainagenetz zu befreien, da die ursprünglich maßgebenden landeskulturellen Belange zwischenzeitlich hinfällig geworden sind oder hinter dem öffentlichen Interesse zurücktreten.
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf der Änderungssatzung nebst Begründung und Anlage für die Dauer eines Monats in der Zeit vom
08. April 2024 bis einschließlich 13. Mai 2024
öffentlich aus.
Desweitern liegt die Änderungssatzung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der Auslegung sollen Stellungnahmen elektronisch per e-mail an post@vg-aar-einrich.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten vorgebracht werden.
Katzenelnbogen, den 25. März 2024
Lars Denninghoff
Bürgermeister
Unterlagen zur Offenlage: