Wohnungsbauförderung von Eigenwohnraum
Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..
Gefördert werden Bauherrinnen/Bauherren oder Käuferinnen/Käufer selbst genutzten Wohneigentums, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB):
https://isb.rlp.de/themenkomplex/bauen-wohnen.html
Antragsformulare stehen im Downloadcenter der ISB zur Verfügung:
https://isb.rlp.de/service/downloadcenter.html#tab4947-1